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   OLG Bamberg, 08.02.2019 - 1 Ws 165/18   

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https://dejure.org/2019,5331
OLG Bamberg, 08.02.2019 - 1 Ws 165/18 (https://dejure.org/2019,5331)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08.02.2019 - 1 Ws 165/18 (https://dejure.org/2019,5331)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08. Februar 2019 - 1 Ws 165/18 (https://dejure.org/2019,5331)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StPO § 203, § 434 Abs. 2, § 435 Abs. 3, § 436 Abs. 2
    Notwendigkeit eines vorhergehenden Eröffnungsbeschlusses im selbständigen Einziehungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der selbständigen Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • rewis.io

    Notwendigkeit eines vorhergehenden Eröffnungsbeschlusses im selbständigen Einziehungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der selbständigen Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • rechtsportal.de

    Einziehung; Einziehungsanordnung; selbständig; Tatertrag; Einziehungsbeteiligung; Einziehungsadressat; Staatsanwaltschaft; Antragsschrift; Beschwerde; sofortige; Verfahrenshindernis; Einstellung; Eröffnung; Eröffnungsbeschluss; Nachholung; Zum Sachverhalt; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.08.2016 - 4 StR 230/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.02.2019 - 1 Ws 165/18
    Die Eröffnung des Verfahrens nach § 203 StPO erfordert eine eindeutige Willenserklärung des Gerichts hinsichtlich der nach Prüfung und Bejahung der Eröffnungsvoraussetzungen beschlossenen Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 04.08.2016 - 4 StR 230/16 = NStZ 2016, 747 = NStZ-RR 2017, 86).

    Zwar kann die Entscheidung über die Zulassung der Antragsschrift zur Hauptverhandlung auch in konkludenter Form ergehen (vgl. BGH Beschluss vom 04.08.2016 a.a.O.), dies ist jedoch nicht erfolgt.

    Das Fehlen eines Eröffnungsbeschlusses stellt ein in diesem Verfahren nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis dar, das die Einstellung des Verfahrens zur Folge hat (BGH, Beschluss vom 04.08.2016 a.a.O. m.w.N.).

  • BGH, 18.03.1980 - 1 StR 213/79

    nachgeholter Eröffnungsbeschluß - § 207 Abs. 1 StPO, versehentlich unterlassener

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.02.2019 - 1 Ws 165/18
    Zwar kann der Eröffnungsbeschluss in der Hauptverhandlung bis zum Erlass der Erstentscheidung nachgeholt und sodann zur Sache verhandelt werden (BGHSt 29, 224; Meyer-Goßner/Schmitt § 203 Rn. 4 m.w.N.), eine Nachholung im Berufungsverfahren ist jedoch ausgeschlossen (vgl. BGHSt 33, 167; OLG Bamberg, Beschluss vom 16.06.2016 - 3 OLG 8 Ss 54/16 = wistra 2017, 80; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O.), obwohl dieses noch einmal eine komplette Tatsacheninstanz eröffnet.
  • BGH, 04.04.1985 - 5 StR 193/85

    Berufungsinstanz - Eröffnungsbeschluss - Nachholung

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.02.2019 - 1 Ws 165/18
    Zwar kann der Eröffnungsbeschluss in der Hauptverhandlung bis zum Erlass der Erstentscheidung nachgeholt und sodann zur Sache verhandelt werden (BGHSt 29, 224; Meyer-Goßner/Schmitt § 203 Rn. 4 m.w.N.), eine Nachholung im Berufungsverfahren ist jedoch ausgeschlossen (vgl. BGHSt 33, 167; OLG Bamberg, Beschluss vom 16.06.2016 - 3 OLG 8 Ss 54/16 = wistra 2017, 80; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O.), obwohl dieses noch einmal eine komplette Tatsacheninstanz eröffnet.
  • OLG Bamberg, 16.06.2016 - 3 OLG 8 Ss 54/16

    Verfahrenseinstellung durch Revisionsgericht wegen fehlendem Eröffnungsbeschluss

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.02.2019 - 1 Ws 165/18
    Zwar kann der Eröffnungsbeschluss in der Hauptverhandlung bis zum Erlass der Erstentscheidung nachgeholt und sodann zur Sache verhandelt werden (BGHSt 29, 224; Meyer-Goßner/Schmitt § 203 Rn. 4 m.w.N.), eine Nachholung im Berufungsverfahren ist jedoch ausgeschlossen (vgl. BGHSt 33, 167; OLG Bamberg, Beschluss vom 16.06.2016 - 3 OLG 8 Ss 54/16 = wistra 2017, 80; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O.), obwohl dieses noch einmal eine komplette Tatsacheninstanz eröffnet.
  • OLG Frankfurt, 26.10.2023 - 7 Ws 191/23

    Keine Verfahrenseinstellung nach § 206a StPO bei Eröffnungs- und

    Sofern die Strafkammer in dem angefochtenen Beschluss davon ausgeht, dass in dem Beschluss des Amtsgerichts vom 10.5.2023 Eröffnungs- und Sachentscheidung rechtlich unzulässig zusammenfallen würden, so verkennt sie - wie bereits die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main in ihrer Begründung der sofortigen Beschwerde vorträgt -, dass selbst nach der in der angefochtenen Entscheidung zitierten Rechtsprechung ein rechtsfehlerhaftes Zusammenfallen nur in denjenigen Konstellationen vorliegt, in denen überhaupt keine Eröffnungsentscheidung getroffen wurde und die Frage im Raum steht, ob die Anordnung der selbständigen Einziehung als konkludente Eröffnungsentscheidung anzusehen sein könnte (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 2.2.2023 - 1 Ws 395/22 -, juris, Rn. 23; KG Berlin, Beschl. v. 01.11.2021, 4 Ws 80/21; OLG Koblenz Beschl. v. 30.11.2021, 2 Ws 682/21; OLG Bamberg, Beschl. v. 08.02.2019, 1 Ws 165/18).
  • OLG Koblenz, 30.11.2021 - 2 Ws 682/21

    Ordnungsgemäße Antragsschrift im selbstständigen Einziehungsverfahren Fehlender

    Ist der Einziehungsadressat flüchtig oder unbekannten Aufenthalts, ist es nach Ansicht des Gesetzgebers, der Rechtsprechung und der herrschenden Lehre entbehrlich (BT-Drs. 18/9525, 92; OLG Bamberg, 1 Ws 165/18 v. 08.02.2019, juris Rn. 3; MüKoStPO/Scheinfeld/Langlitz, a.a.O., Rn. 28; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 64. Aufl., § 435 Rn. 16; KK-StPO/Schmidt, a.a.O., Rn. 14; BeckOK StPO/Temming, a.a.O., Rn. 9; Ullenboom, Praxisleitfaden Vermögensabschöpfung, 2. Aufl., Selbständige Einziehung, § 76a StGB Rn. 261).
  • OLG Oldenburg, 02.02.2023 - 1 Ws 395/22

    Einziehungsentscheidung; Beschluss; Eröffnungsbeschluss; Beteiligungsanordnung;

    Zwar wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass die Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens der Entscheidung in der Sache vorauszugehen hat und nicht mit dieser zusammenfallen darf (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 08.02.2019 - 1 Ws 165/18 , juris Rn. 3; OLG Koblenz, Beschluss vom 30.11.2021 - 2 Ws 682/21 , juris Rn. 17; KG, Beschluss vom 01.11.2021 - 4 Ws 80/21, juris Rn. 5; ferner Ullenboom , Praxisleitfaden Vermögensabschöpfung, 2. Aufl., Selbständige Einziehung (§ 76a StGB) Rn. 263 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 10.08.2020 - 1 Ws 265/20

    Eröffnung des Verfahrens zur selbstständigen Einziehung von Barmitteln;

    Ein Fall der Nichtausführbarkeit der Entscheidung lag nicht vor, da keine unüberwindbaren faktischen Barrieren der Durchführung des Verfahrens entgegenstanden, insbesondere der Einziehungsadressat weder flüchtig noch unbekannten Aufenthalts war (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 08.02.2019 - 1 Ws 165/18, StraFo 2019, 382 m.w.N.).
  • LG Kleve, 07.04.2020 - 120 Qs 23/20
    Auch in dem Beschluss vom 26.02.2020 als solchem kann die Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens nicht liegen, da die Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens der Entscheidung in der Sache vorauszugehen hat und nicht mit dieser zusammenfallen darf (OLG Bamberg, Beschluss vom 08.02.2019 - 1 Ws 165/18 -, Rn. 1-5, juris, mit weiteren Nachweisen).
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