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   OLG Düsseldorf, 02.03.1993 - 1 Ws 166 - 167/93, 1 Ws 166/93, 1 Ws 167/93   

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https://dejure.org/1993,3711
OLG Düsseldorf, 02.03.1993 - 1 Ws 166 - 167/93, 1 Ws 166/93, 1 Ws 167/93 (https://dejure.org/1993,3711)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.03.1993 - 1 Ws 166 - 167/93, 1 Ws 166/93, 1 Ws 167/93 (https://dejure.org/1993,3711)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. März 1993 - 1 Ws 166 - 167/93, 1 Ws 166/93, 1 Ws 167/93 (https://dejure.org/1993,3711)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 785
  • MDR 1993, 786
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 10.12.1992 - 1 Ws 975/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.1993 - 1 Ws 166/93
    Dies stellt sich als Versagung des rechtlichen Gehörs zu der bei der Entscheidung - zu Unrecht - angenommenen Tatsache dar, es sei kein Nebenkläger an dem Verfahren beteiligt (vgl. KG, JR 1989, 392; Senatsbeschluß v. 10.12.1992 - 1 Ws 975/92; Weber in MDR 1986, 74).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.1993 - 1 Ws 166/93
    Als Ausprägung des verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf rechtliches Gehör ist § 33 a StPo so auszulegen, daß diese Norm jeden Verstoß gegen Artikel 103 Abs. 1 GG in den Beschlußverfahren, auf die sie anwendbar ist, erfaßt (vgl. BVerfGE 42, 243,250; Kleinknecht/Meyer, StPO, 40. Aufl., Rdn. 1 zu § 33 a).
  • OLG Stuttgart, 29.03.2004 - 4 Ws 65/04

    Endgültige Einstellung eines Strafverfahrens: Unanfechtbarkeit des

    Der Einstellungsbeschluss ist auch in diesem Fall nicht anfechtbar (im Anschluss an OLG Düsseldorf MDR 1993, 786; gegen OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 256).

    Als Ausprägung des verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf rechtliches Gehör ist § 33 a StPO so auszulegen, dass diese Norm jeden Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG in den Beschlussverfahren, auf die sie anwendbar ist, erfasst (Meyer-Goßner aaO § 472 Rdnr. 13, BVerfG NStZ 1985, 277; OLG Düsseldorf MDR 1993, 786 ).

  • OLG Celle, 14.01.2014 - 2 Ws 368/13

    Anspruch eines Nebenklägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs vor der endgültigen

    Dieses Gehör musste nachgeholt werden (vgl. zur Zulässigkeit der Nachholung unterbliebener Kosten- und Auslagenentscheidungen: OLG Stuttgart, NStZ-RR 2004, 320; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 4. Dezember 2009 - 1 Ws 244/09; OLG Bremen, Beschluss vom 27. August 1998 - Ws 35/98; OLG Düsseldorf, MDR 1993, 786).
  • OLG Zweibrücken, 04.12.2009 - 1 Ws 244/09

    Rechtsbehelf des Nebenklägers gegen die endgültige Einstellung des Verfahrens bei

    Nach wohl h.M. in Literatur und obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 320; OLG Düsseldorf MDR 1993, 786; Meyer-Goßner a.a.O., § 464 Rn. 12; a.A. - für den Fall der fehlenden Auslagenentscheidung zugunsten des freigesprochenen Angeklagten - OLG Oldenburg NStZ-RR 2006, 191), der sich auch der Senat anschließt, kann aber in solchen Fällen die insoweit fehlerhafte verfahrensabschließende Entscheidung grundsätzlich im Wege der Nachholung des rechtlichen Gehörs nach § 33a StPO ergänzt werden.
  • LG Aurich, 03.01.2013 - 12 Qs 175/12

    Verpflichtung und Berechtigung eines Gerichts zur Nachholung einer unterbliebenen

    Denn dasjenige Gericht, dass eine zu Gunsten eines Nebenklägers zu treffende Auslagenentscheidung versäumt hat, ist jedenfalls in denjenigen Fällen, in denen - wie hier - eine sofortige Beschwerde nach § 464 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz StPO aus den vorgenannten Gründen nicht statthaft ist, auf eine Gegenvorstellung hin berechtigt bzw. verpflichtet, die unterbliebene Entscheidung nachzuholen (KG Berlin, JR 1989, 392; OLG Düsseldorf, MDR 1993, 786; OLG Düsseldorf VRS 84, 446 ).
  • OLG Bremen, 27.08.1998 - Ws 35/98

    Aussetzung der Vollstreckung des Restes der Freiheitsstrafe aus dem Urteil des

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  • AG München, 03.03.2015 - 823 Cs 122 Js 143559/14

    Nebenklage, Kostenüberbürdung, Angeklagter

    Die Gegenvorstellung ist analog § 33a StPO zulässig, da anderweitig eine Verletzung des rechtlichen Gehörs der Verletzten und Nebenklageberechtigten nicht beseitigt werden kann (so auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.12.200; - 1 Ws 244/09; OLG Stuttgart, 29.03.2004, 4 Ws 65/04; OLG Düsseldorf, 02.03.1993, 1 Ws 166-167/93).
  • OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 277/09
    In den dort genannten Entscheidungen war jeweils die Zulassung und Beteiligung eines Nebenklägers übersehen bzw. dieser nicht angehört worden ( KG, JR 89, 392; OLG Düsseldorf, VRS 84, 446; MDR 93, 786; LG Zweibrücken, VRS 96, 279) oder überhaupt keine Kostenentscheidung ergangen (Hanseatisches OLG Hamburg, MDR 1985, 604).
  • OLG Stuttgart, 29.03.2003 - 4 Ws 65/04

    Anfechtbarkeit einer Auslagenentscheidung bei fehlender Anfechtbarkeit des

    Als Ausprägung des verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf rechtliches Gehör ist § 33 a StPO so auszulegen, dass diese Norm jeden Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG in den Beschlussverfahren, auf die sie anwendbar ist, erfasst (Meyer-Goßner a.a.O. § 472 Rdnr. 13, BVerfG NStZ 1985, 277 [BVerfG 05.03.1985 - 2 BvR 1715/83] ; OLG Düsseldorf MDR 1993, 786).
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