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   OLG Saarbrücken, 05.01.2015 - 1 Ws 166/14   

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OLG Saarbrücken, 05.01.2015 - 1 Ws 166/14 (https://dejure.org/2015,269)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05.01.2015 - 1 Ws 166/14 (https://dejure.org/2015,269)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05. Januar 2015 - 1 Ws 166/14 (https://dejure.org/2015,269)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 112 StPO, § 310 Abs 1 Nr 1 StPO, Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG
    Weitere Haftbeschwerde: Zulässigkeit trotz Aufhebung des Haftbefehls

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Haftentscheidungen; Zulässigkeit einer weiteren Haftbeschwerde bei Aufhebung des Haftbefehls nach Einlegung der weiteren Beschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Haftentscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 396
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04

    Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.01.2015 - 1 Ws 166/14
    Auch wenn nämlich ein Rechtsschutzinteresse grds. auch unter dem Aspekt der Artt. 19 Abs. 4 S. 1, 20 Abs. 3 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG nur solange als gegeben anzusehen ist, wie eine bestehende Beschwer auszuräumen, eine fortwirkende Beeinträchtigung zu beseitigen oder einer Wiederholungsgefahr zu begegnen ist, gilt anderes nach der Rechtsprechung des BVerfG in Fällen von schwerwiegenden, tatsächlich jedoch nicht mehr fortwirkenden Grundrechtseingriffen, insbesondere in das Freiheitsgrundrecht durch unter Geltung der Unschuldsvermutung vollzogene Untersuchungshaft (BVerfG, Kammerbeschluss v. 31.10.2005, 2 BvR 2233/04, Rdnr. 21 m.w.N. - juris), ohne dass es insoweit nach neuerer verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung noch darauf ankäme, ob der Grundrechtseingriff nach typischem Verfahrensablauf regelmäßig vor seiner Erledigung noch einer fachgerichtlichen Kontrolle zugeführt werden kann oder nicht (BVerfG, a.a.O., Rdnr. 22.; zur älteren, insbes. Durchsuchungsanordnungen betreffenden Rspr. vgl. BVerfG, NJW 1997,S. 2163 - 2165).

    Eine durch Aufhebung des Haftbefehls überholte Haftbeschwerde darf dann nicht als wegen prozessualer Überholung unzulässig verworfen werden, sondern führt zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Haftentscheidungen (BVerfG, Kammerbeschluss v. 31.10.2005, 2 BvR 2233/04, Rdnr. 21 m.w.N. - juris).

  • OLG Jena, 25.08.2010 - 1 Ws 345/10

    Vorführhaftbefehl: Weitere Beschwerde gegen den nach der Entscheidung über die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.01.2015 - 1 Ws 166/14
    aus Art. 19 Abs. 4 GG, das Erfordernis eines Instanzenzuges nicht hergeleitet werden kann (so Thüringer OLG, Beschluss vom 25.08.2010, 1 Ws 345/10 - juris, das deshalb in einer vergleichbaren Konstellation die weitere Beschwerde als unzulässig angesehen hat).
  • OLG Frankfurt, 24.11.2005 - 1 Ws 126/05

    Strafverfahren: Weitere Beschwerde des Angeklagten gegen einen erledigten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.01.2015 - 1 Ws 166/14
    Ein danach eröffnetes Rechtsmittel darf das Rechtsmittelgericht - auch im Hinblick auf die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - nicht ineffektiv machen und "leer laufen" lassen (BVerfG, a.a.O. Rdnrn. 19, 35; ebenso OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.06.2012, Ws 162/12; OLG Celle, Beschluss v. 21.02.2003, 2 Ws 39/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.02.2001, 1 Ws 33/01; a.A. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.11.2005, 1 Ws 126/05; Thüringer OLG, a.a.O. - alle nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2001 - 1 Ws 33/01

    Weitere Beschwerde gegen Haftbefehl nach Entlassung aus der Untersuchungshaft;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.01.2015 - 1 Ws 166/14
    Ein danach eröffnetes Rechtsmittel darf das Rechtsmittelgericht - auch im Hinblick auf die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - nicht ineffektiv machen und "leer laufen" lassen (BVerfG, a.a.O. Rdnrn. 19, 35; ebenso OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.06.2012, Ws 162/12; OLG Celle, Beschluss v. 21.02.2003, 2 Ws 39/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.02.2001, 1 Ws 33/01; a.A. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.11.2005, 1 Ws 126/05; Thüringer OLG, a.a.O. - alle nach juris).
  • OLG Celle, 21.02.2003 - 2 Ws 39/03

    Haftbefehl; Rechtsmitteleinlegung bei Haftanordnung; Erledigung des Haftbefehls;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.01.2015 - 1 Ws 166/14
    Ein danach eröffnetes Rechtsmittel darf das Rechtsmittelgericht - auch im Hinblick auf die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - nicht ineffektiv machen und "leer laufen" lassen (BVerfG, a.a.O. Rdnrn. 19, 35; ebenso OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.06.2012, Ws 162/12; OLG Celle, Beschluss v. 21.02.2003, 2 Ws 39/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.02.2001, 1 Ws 33/01; a.A. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.11.2005, 1 Ws 126/05; Thüringer OLG, a.a.O. - alle nach juris).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.01.2015 - 1 Ws 166/14
    Auch wenn nämlich ein Rechtsschutzinteresse grds. auch unter dem Aspekt der Artt. 19 Abs. 4 S. 1, 20 Abs. 3 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG nur solange als gegeben anzusehen ist, wie eine bestehende Beschwer auszuräumen, eine fortwirkende Beeinträchtigung zu beseitigen oder einer Wiederholungsgefahr zu begegnen ist, gilt anderes nach der Rechtsprechung des BVerfG in Fällen von schwerwiegenden, tatsächlich jedoch nicht mehr fortwirkenden Grundrechtseingriffen, insbesondere in das Freiheitsgrundrecht durch unter Geltung der Unschuldsvermutung vollzogene Untersuchungshaft (BVerfG, Kammerbeschluss v. 31.10.2005, 2 BvR 2233/04, Rdnr. 21 m.w.N. - juris), ohne dass es insoweit nach neuerer verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung noch darauf ankäme, ob der Grundrechtseingriff nach typischem Verfahrensablauf regelmäßig vor seiner Erledigung noch einer fachgerichtlichen Kontrolle zugeführt werden kann oder nicht (BVerfG, a.a.O., Rdnr. 22.; zur älteren, insbes. Durchsuchungsanordnungen betreffenden Rspr. vgl. BVerfG, NJW 1997,S. 2163 - 2165).
  • OLG Braunschweig, 20.06.2012 - Ws 162/12

    Haftbefehl; Haftbeschwerde; Haftanordnung; Weitere Haftbeschwerde

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.01.2015 - 1 Ws 166/14
    Ein danach eröffnetes Rechtsmittel darf das Rechtsmittelgericht - auch im Hinblick auf die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - nicht ineffektiv machen und "leer laufen" lassen (BVerfG, a.a.O. Rdnrn. 19, 35; ebenso OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.06.2012, Ws 162/12; OLG Celle, Beschluss v. 21.02.2003, 2 Ws 39/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.02.2001, 1 Ws 33/01; a.A. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.11.2005, 1 Ws 126/05; Thüringer OLG, a.a.O. - alle nach juris).
  • BVerfG, 11.04.2018 - 2 BvR 2601/17

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen einen aufgehobenen oder gegenstandslos

    Die Beschwerde darf in solchen Fällen nicht wegen prozessualer Überholung als unzulässig verworfen werden; vielmehr ist die Rechtmäßigkeit der zwischenzeitlich erledigten Maßnahme zu prüfen und gegebenenfalls deren Rechtswidrigkeit festzustellen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; BVerfGK 6, 303 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2001 - 1 Ws 33/01 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 2 Ws 39/03 -, juris; OLG München, Beschluss vom 31. Januar 2006 - 3 Ws 61/06 -, StV 2006, S. 317; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Juni 2012 - Ws 162/12 -, juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. Januar 2015 - 1 Ws 166/14 -, juris).
  • BVerfG, 24.08.2017 - 2 BvR 77/16

    Razzia Deutsche Bank - Verfassungsverstoß durch Zurückweisung einer Beschwerde

    Die Beschwerde darf in solchen Fällen nicht wegen prozessualer Überholung als unzulässig verworfen werden; vielmehr ist die Rechtmäßigkeit der zwischenzeitlich erledigten Maßnahme zu prüfen und gegebenenfalls deren Rechtswidrigkeit festzustellen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; BVerfGK 6, 303 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2001 - 1 Ws 33/01 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 2 Ws 39/03 -, juris; OLG München, Beschluss vom 31. Januar 2006 - 3 Ws 61/06 -, StV 2006, S. 317; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Juni 2012 - Ws 162/12 -, juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. Januar 2015 - 1 Ws 166/14 -, juris).
  • BVerfG, 21.09.2017 - 2 BvR 1071/15

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen einen aufgehobenen Haftbefehl (Recht

    Die Beschwerde darf in solchen Fällen nicht wegen prozessualer Überholung als unzulässig verworfen werden; vielmehr ist die Rechtmäßigkeit der zwischenzeitlich erledigten Maßnahme zu prüfen und gegebenenfalls deren Rechtswidrigkeit festzustellen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; BVerfGK 6, 303 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2001 - 1 Ws 33/01 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 2 Ws 39/03 -, juris; OLG München, Beschluss vom 31. Januar 2006 - 3 Ws 61/06 -, StV 2006, S. 317; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Juni 2012 - Ws 162/12 -, juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. Januar 2015 - 1 Ws 166/14 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 11.03.2019 - 1 Ws 35/19

    Zulässigkeit der Haftbeschwerde nach Aufhebung des Haftbefehls und Entlassung des

    Die Beschwerde darf in solchen Fällen nicht wegen prozessualer Überholung als unzulässig verworfen werden; vielmehr ist die Rechtmäßigkeit der zwischenzeitlich erledigten Maßnahme zu prüfen und gegebenenfalls deren Rechtswidrigkeit festzustellen (vgl. BVerfGE 96, 27; 104, 220; BVerfGK 6, 303; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2001 - 1 Ws 33/01 - OLG Celle, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 2 Ws 39/03 - OLG München, Beschluss vom 31. Januar 2006 - 3 Ws 61/06 -, StV 2006, 317; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Juni 2012 - Ws 162/12 - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. Januar 2015 - 1 Ws 166/14 - BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 11. April 2018 - 2 BvR 2601/17 -).
  • KG, 25.07.2016 - 4 Ws 13/16

    Untersuchungshaft: Zulässigkeit einer prozessual überholten Haftbeschwerde

    Danach ist trotz der Unterschiede im zugrunde liegenden Sachverhalt auch in der vorliegenden Fallkonstellation ein Rechtsschutzbedürfnis des Verurteilten an der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der seiner prozessual überholten (weiteren) Haftbeschwerde zugrunde liegenden Haftentscheidung gegeben (ebenso KG, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 3 Ws 301/16 - vgl. auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. Januar 2015 - 1 Ws 166/14 - [mwN] sowie OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Juni 2012 - Ws 162/12 -, wobei im dortigen Fall der angefochtene Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO sogar schon vor Einlegung der weiteren Beschwerde aufgehoben wurde; a. A. Thüringer OLG, Beschluss vom 25. August 2010 - 1 Ws 345/10 - jeweils noch juris).
  • OLG Brandenburg, 02.03.2020 - 1 Ws 168/19

    Verhältnismäßigkeit eines Sicherungshaftbefehls nach Ausbleiben des Angeklagten

    Die Beschwerde darf in solchen Fällen nicht wegen prozessualer Überholung als unzulässig verworfen werden, vielmehr ist die Rechtmäßigkeit der zwischenzeitlich erledigten Maßnahme zu prüfen und gegebenenfalls deren Rechtswidrigkeit festzustellen (BVerfGE 96, 27; 104, 220; BVerfGK 6, 303; BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 11. April 2018 - 2 BvR 2601/17 - Senat, Beschluss vom 11. März 2019 - 1 Ws 35/19 - Rn. 5, Juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2001 - 1 Ws 33/01 - OLG Celle, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 2 Ws 39/03 - OLG München, Beschluss vom 31. Januar 2006 - 3 Ws 61/06 - OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Juni 2012 - Ws 162/12 - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 05. Januar 2015 - 1 Ws 166/14 - jeweils zitiert nach Juris).
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