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   OLG Celle, 15.05.2003 - 1 Ws 167/03   

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https://dejure.org/2003,9948
OLG Celle, 15.05.2003 - 1 Ws 167/03 (https://dejure.org/2003,9948)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.05.2003 - 1 Ws 167/03 (https://dejure.org/2003,9948)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Mai 2003 - 1 Ws 167/03 (https://dejure.org/2003,9948)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verfahren zur Strafrestaussetzung: Notwendige Sachverständigenanhörung bei beabsichtigter positiver Bewährungsentscheidung trotz eines negativen Prognosegutachtens; Folgen der Nichtanhörung des Sachverständigen für das Beschwerdeverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 309 Abs. 2 StPO ; § 454 Abs. 2 StPO
    Vollstreckung eines Strafrestes trotz eines entgegenstehenden schriftlichen Prognosegutachtens; Unentbehrlichkeit der mündlichen Anhörung des Sachverständigen; Verzicht auf die Anhörung durch die Verfahrensbeteiligten; Nicht heilbarer Verfahrensmangel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckung eines Strafrestes trotz eines entgegenstehenden schriftlichen Prognosegutachtens; Unentbehrlichkeit der mündlichen Anhörung des Sachverständigen; Verzicht auf die Anhörung durch die Verfahrensbeteiligten; Nicht heilbarer Verfahrensmangel

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.07.1964 - AnwSt (B) 4/64

    Vertretungsverbot (§ 150 BRAO)

    Auszug aus OLG Celle, 15.05.2003 - 1 Ws 167/03
    Dabei geht auch der Senat davon aus, dass eine Zurückweisung der Sache an das untere Gericht nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig ist (BGH NJW 1964, 2119; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 309 Rdn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 05.05.1995 - 2 StE 1/94

    Absehen von Anhörung - Recht auf Gehör - Vollstreckungsfragen - Absehungsgründe

    Auszug aus OLG Celle, 15.05.2003 - 1 Ws 167/03
    Die zu dieser Frage im Zusammenhang mit einer Aussetzung von Strafresten ergangene Rechtssprechung bezieht sich zwar ganz überwiegend auf die unterbliebene mündliche Anhörung des Verurteilten (BGH NStZ 1995, 610; Düsseldorf NStZ 93, 406; Meyer-Goßner, ebenda § 454 Rdn. 47), nach Auffassung des Senats ist aber bei unterbliebener Anhörung des Sachverständigen in gleicher Weise zu verfahren (s.a. KG NStZ 1999, 320).
  • OLG Düsseldorf, 06.01.1993 - 3 Ws 713/92

    Unterlassen einer mündlichen Anhörung; Nachholung der mündlichen Anhörung;

    Auszug aus OLG Celle, 15.05.2003 - 1 Ws 167/03
    Die zu dieser Frage im Zusammenhang mit einer Aussetzung von Strafresten ergangene Rechtssprechung bezieht sich zwar ganz überwiegend auf die unterbliebene mündliche Anhörung des Verurteilten (BGH NStZ 1995, 610; Düsseldorf NStZ 93, 406; Meyer-Goßner, ebenda § 454 Rdn. 47), nach Auffassung des Senats ist aber bei unterbliebener Anhörung des Sachverständigen in gleicher Weise zu verfahren (s.a. KG NStZ 1999, 320).
  • KG, 05.10.2016 - 5 Ws 116/16

    Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigung

    Insbesondere dann, wenn zur weiteren Sachaufklärung ein Gutachten einzuholen ist und der Verurteilte sowie der Sachverständige zu dem nachgeholten Gutachten persönlich anzuhören wären, ist dem Beschwerdegericht eine eigenständige Behebung des Mangels nicht möglich und eine Zurückverweisung erforderlich (st. Rspr.; KG, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 2 Ws 112/14 -, juris Rz. 13; Senat, Beschluss vom 12. August 2016 - 5 Ws 107/16 - OLG Jena, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 1 Ws 426 - 427/08 -, juris Rz. 17; OLG Celle, Beschluss vom 15. Mai 2003 - 1 Ws 167/03 -, juris Rz. 14;; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 7. Juli 2011 - 1 Ws 247/11 -, juris Rz. 16).
  • OLG Hamm, 20.05.2008 - 3 Ws 187/08

    Nachholung einer Anhörung durch das Beschwerdegericht

    v. 17.04.1996 - 2 Ws 50/96 - juris; OLG Celle Beschl. v. 15.05.2003 - 1 Ws 167/03 - juris; OLG Düsseldorf NJW 2002, 2963, 2964; OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 77; OLG Hamm Beschl. v. 01.12.2005 - 2 Ws 304-305/05 - juris; OLG Karlsruhe Beschl. v. 07.11.2002 - 1 Ws 323/02 - juris; OLG Saarbrücken Beschl. v. 06.06.2007 - 1 Ws 99/07 = BeckRS 2008, 03691; OLG Schleswig Beschl. v. 11.08.1981 - 1 Ws 289/01; ThürOLG Beschl. v. 16.08.2007 - 1 Ws 311/07 - juris).
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