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   OLG Oldenburg, 03.05.2007 - 1 Ws 169/07   

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OLG Oldenburg, 03.05.2007 - 1 Ws 169/07 (https://dejure.org/2007,16476)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03.05.2007 - 1 Ws 169/07 (https://dejure.org/2007,16476)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03. Mai 2007 - 1 Ws 169/07 (https://dejure.org/2007,16476)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Nr. 4110 VV RVG
    Längenzuschlag; Berücksichtigung längerer Pausen

  • Burhoff online

    Längenzuschlag; Berücksichtigung längerer Pausen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rechtmäßigkeit einer Neufestsetzung der zu erstattenden Gebühren in einem Strafverfahren durch den Urkundsbeamten; Umfang des schützenswerten Vertrauens eines Rechtsanwalts auf Beibehaltung der vorschussweise gezahlten Gebühren; Umfang der Fürsorgepflicht des Gerichts ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Neufestsetzung der zu erstattenden Gebühren in einem Strafverfahren durch den Urkundsbeamten; Umfang des schützenswerten Vertrauens eines Rechtsanwalts auf Beibehaltung der vorschussweise gezahlten Gebühren; Umfang der Fürsorgepflicht des Gerichts ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 4110
    Rechtsanwaltsvergütung, Berechnung des Längenzuschlags, Mittagspause

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Stuttgart, 08.08.2005 - 4 Ws 118/05

    Pflichtverteidigergebühren: Berechnung der Hauptverhandlungsdauer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.05.2007 - 1 Ws 169/07
    Aus der Vorbemerkung 4 Abs. 3 Satz 2 in Teil 4 VV RVG , die bestimmt, dass der Rechtsanwalt die Terminsgebühr auch erhält, wenn er zu einem anberaumten Termin erscheint, dieser aber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht stattfindet, lässt sich für die hier vorliegende Frage der Längenzuschläge und damit die Höhe der Gebühr nichts herleiten (a. A. OLG Stuttgart StV 2006, 200 [OLG Stuttgart 08.08.2005 - 4 Ws 118/05] ; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2006, 391; OLG Hamm StraFo 2006, 173 [OLG Hamm 28.02.2006 - 2 s Sbd IX 1 -/06]).

    Ob dies der Fall ist, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab, wobei Vorhersehbarkeit und Länge der Sitzungspause sowie die Entfernung und Erreichbarkeit der Kanzlei zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Hamm AGS 2006, 337 [OLG Hamm 07.03.2006 - 3 Ws 583/05] ; OLG Stuttgart StV 2006, 200 [OLG Stuttgart 08.08.2005 - 4 Ws 118/05] ; OLG Koblenz NJW 2006, 1150 [OLG Koblenz 16.02.2006 - 1 Ws 61/06] ).

  • OLG Düsseldorf, 07.09.2006 - 3 (s) RVG 4/06

    Pauschgebühr; Zumutbarkeit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.05.2007 - 1 Ws 169/07
    Aus der Vorbemerkung 4 Abs. 3 Satz 2 in Teil 4 VV RVG , die bestimmt, dass der Rechtsanwalt die Terminsgebühr auch erhält, wenn er zu einem anberaumten Termin erscheint, dieser aber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht stattfindet, lässt sich für die hier vorliegende Frage der Längenzuschläge und damit die Höhe der Gebühr nichts herleiten (a. A. OLG Stuttgart StV 2006, 200 [OLG Stuttgart 08.08.2005 - 4 Ws 118/05] ; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2006, 391; OLG Hamm StraFo 2006, 173 [OLG Hamm 28.02.2006 - 2 s Sbd IX 1 -/06]).
  • OLG Hamm, 28.02.2006 - 2 (s) Sbd IX-14/06

    Pauschgebühr; Zuschlaggebühr; Länge der Hauptverhandlung; Pausen;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.05.2007 - 1 Ws 169/07
    Aus der Vorbemerkung 4 Abs. 3 Satz 2 in Teil 4 VV RVG , die bestimmt, dass der Rechtsanwalt die Terminsgebühr auch erhält, wenn er zu einem anberaumten Termin erscheint, dieser aber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht stattfindet, lässt sich für die hier vorliegende Frage der Längenzuschläge und damit die Höhe der Gebühr nichts herleiten (a. A. OLG Stuttgart StV 2006, 200 [OLG Stuttgart 08.08.2005 - 4 Ws 118/05] ; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2006, 391; OLG Hamm StraFo 2006, 173 [OLG Hamm 28.02.2006 - 2 s Sbd IX 1 -/06]).
  • OLG Koblenz, 06.02.2006 - 2 Ws 70/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung des sog. Längenzuschlags

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.05.2007 - 1 Ws 169/07
    Es ist deshalb gerechtfertigt, eine Mittagspause als eine "prozessneutrale" Unterbrechung zu bezeichnen, während der der Rechtsanwalt aus eigenem Interesse nicht an der Verhandlung teilnimmt und deshalb eine zeitliche Beanspruchung seiner Arbeitskraft nicht geltend machen kann (vgl. OLG Zweibrücken NStZ-RR 2006, 392; OLG Koblenz NJW 2006, 1149 [OLG Koblenz 06.02.2006 - 2 Ws 70/06] ; OLG Bamberg AGS 2006, 124).
  • OLG Bamberg, 13.09.2005 - Ws 676/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Längenzuschlag zur Terminsgebühr

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.05.2007 - 1 Ws 169/07
    Es ist deshalb gerechtfertigt, eine Mittagspause als eine "prozessneutrale" Unterbrechung zu bezeichnen, während der der Rechtsanwalt aus eigenem Interesse nicht an der Verhandlung teilnimmt und deshalb eine zeitliche Beanspruchung seiner Arbeitskraft nicht geltend machen kann (vgl. OLG Zweibrücken NStZ-RR 2006, 392; OLG Koblenz NJW 2006, 1149 [OLG Koblenz 06.02.2006 - 2 Ws 70/06] ; OLG Bamberg AGS 2006, 124).
  • OLG Koblenz, 16.02.2006 - 1 Ws 61/06

    Rechtsanwaltsgebühren: Zusatzgebühr bei Verhandlungsdauer von mehr als fünf

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.05.2007 - 1 Ws 169/07
    Ob dies der Fall ist, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab, wobei Vorhersehbarkeit und Länge der Sitzungspause sowie die Entfernung und Erreichbarkeit der Kanzlei zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Hamm AGS 2006, 337 [OLG Hamm 07.03.2006 - 3 Ws 583/05] ; OLG Stuttgart StV 2006, 200 [OLG Stuttgart 08.08.2005 - 4 Ws 118/05] ; OLG Koblenz NJW 2006, 1150 [OLG Koblenz 16.02.2006 - 1 Ws 61/06] ).
  • OLG Hamm, 07.03.2006 - 3 Ws 583/05

    Längenzuschlag; Pflichtverteidiger; Berücksichtigung von Wartezeiten; Pausen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.05.2007 - 1 Ws 169/07
    Ob dies der Fall ist, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab, wobei Vorhersehbarkeit und Länge der Sitzungspause sowie die Entfernung und Erreichbarkeit der Kanzlei zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Hamm AGS 2006, 337 [OLG Hamm 07.03.2006 - 3 Ws 583/05] ; OLG Stuttgart StV 2006, 200 [OLG Stuttgart 08.08.2005 - 4 Ws 118/05] ; OLG Koblenz NJW 2006, 1150 [OLG Koblenz 16.02.2006 - 1 Ws 61/06] ).
  • OLG Hamm, 15.08.2006 - 2 (s) Sbd IX-68/06

    Pauschgebühr, besondere Schwierigkeit; besonderer Umfang; Dauer der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.05.2007 - 1 Ws 169/07
    Es ist deshalb gerechtfertigt, eine Mittagspause als eine "prozessneutrale" Unterbrechung zu bezeichnen, während der der Rechtsanwalt aus eigenem Interesse nicht an der Verhandlung teilnimmt und deshalb eine zeitliche Beanspruchung seiner Arbeitskraft nicht geltend machen kann (vgl. OLG Zweibrücken NStZ-RR 2006, 392; OLG Koblenz NJW 2006, 1149 [OLG Koblenz 06.02.2006 - 2 Ws 70/06] ; OLG Bamberg AGS 2006, 124).
  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 200/17

    Schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges: Wahrnehmung, aber keine

    Anders als in anderen von den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs entschiedenen Fallkonstellationen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 4 StR 394/06, NStZ 2007, 332 mit Anm. Kudlich JR 2007, 381; Beschluss vom 6. September 2007 - 4 StR 227/07, StraFo 2008, 85; Beschluss vom 5. Juni 2007 - 4 StR 184/07, StRR 2007, 163; Beschluss vom 8. Juli 2008 - 3 StR 229/08, NStZ-RR 2008, 342 und Urteil vom 15. August 2007 - 5 StR 216/07, NStZ-RR 2007, 375) steht vorliegend aus Sicht eines objektiven Betrachters fest, dass es sich bei dem vom Angeklagten als Drohmittel verwendeten rund 50 Zentimeter langen Brecheisen aus Metall - ebenso wie bei einem Holzknüppel (Senat, Beschluss vom 4. September 1998 - 2 StR 390/98, NStZ-RR 1999, 15), einem Besenstiel (BGH, Beschluss vom 20. Mai 1999 - 4 StR 168/99, NStZ-RR 1999, 355), einem Schraubendreher (BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, NStZ 2011, 158) oder einem abgesägten Metallstück in Form eines Winkeleisens (Senat, Beschluss vom 21. November 2001 - 2 StR 400/01, NStZ-RR 2002, 108, 109) - um einen objektiv gefährlichen Gegenstand handelt, weil es im Falle seines Einsatzes als Schlag- oder Stichwerkzeug (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2014 - 1 StR 24/14, juris) geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.
  • OLG Saarbrücken, 20.11.2007 - 1 Ws 221/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung des Längenzuschlags, Pausen, Mittagspause

    Ob dies der Fall sei, hänge von den Umständen des Einzelfalls - nämlich davon, wie lange die Sitzungspause gedauert habe, ob es sich um eine von vornherein zu erwartende und in ihrer Länge absehbare Pause gehandelt habe, ob der Verteidiger sie zur Wahrnehmung eines anderen Termins beantragt habe, ob die Anordnung der Unterbrechung in Absprache mit dem Verteidiger und in dessen Einverständnis erfolgt sei und wie weit der Kanzleisitz vom Gericht entfernt sei - ab (vgl. OLG Koblenz, 1. Strafsenat, NJW 2006, 1150; OLG Oldenburg, Beschl. v. 3. Mai 2007 - 1 Ws 169/07; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7. September 2007 - III-3 (s) RVG 4/06; OLG Hamm StraFo 2006, 173 ff.; Beschl. v. 7. März 2006 - 3 Ws 583/05; Beschl. v. 20. April 2006 - 3 Ws 47/06; Beschl. v. 21. Juni 2007 - 3 Ws 312/07; OLG Stuttgart StV 2006, 200 f.; Madert in: Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl., VV 4106 - 4123 Rn. 14; Burhoff, RVG, 2. Aufl., Nr. 4110 VV Rn. 12 ff.).

    Innerhalb dieser Auffassung wird teilweise angenommen, dass eine dem Verteidiger in jedem Fall zuzugestehende Mittagspause von ca. einer Stunde bei längeren Sitzungsunterbrechungen über die Mittagszeit von der Gesamtdauer der Pause abzuziehen sei (vgl. OLG Koblenz, 1. Strafsenat, NJW 2006, 1150; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7. September 2007- III -3 (s) RVG 4/06; OLG Hamm StraFo 2006, 173 ff.; Beschl. v. 20. April 2006 - 3 Ws 47/06; Beschl. v. 21. Juni 2007 - 3 Ws 312/07; OLG Stuttgart StV 2006, 200 f.), während nach anderer Meinung eine Mittagspause von der Hauptverhandlungsdauer in Abzug zu bringen ist (vgl. OLG Oldenburg, Beschl. v. 3. Mai 2007 - 1 Ws 169/07).

  • OLG Oldenburg, 23.04.2014 - 1 Ws 153/14

    Einbeziehung der Zeit der Mittagspause bei der Berechnung des Längenzuschlages

    Der Senat entscheidet die Sache- auch im Interesse der Einheitlichkeit der niedersächsischen Oberlandesgerichte - im Sinne seiner bisherigen Rechtsprechung dahin, dass die Zeit der Mittagspause unabhängig von ihrer Länge grundsätzlich und regelmäßig in vollem Umfang von der Dauer der Hauptverhandlung abzuziehen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. Mai 2007 - 1 Ws 169/07 und vom 12. Juni 2007 - 1 Ws 310/07 -, [...]; ebenso OLG Celle, Beschluss vom 10. Juli 2007 - 2 Ws 124/07 -, [...]; Beschluss vom 12. März 2014 - 1 Ws 84/14 -, zit. nach Burhoff online).

    Deshalb ist es gerechtfertigt, eine Mittagspause als eine "prozessneutrale" Unterbrechung zu bezeichnen, während der der Rechtsanwalt aus eigenem Interesse nicht an der Verhandlung teilnimmt und deshalb eine zeitliche Beanspruchung seiner Arbeitskraft nicht geltend machen kann (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Mai 2007 - 1 Ws 169/07 -, jurisRn. 5).

  • OLG Oldenburg, 03.05.2007 - 1 Ws 234/07

    Voraussetzungen der Erhöhung der Wahlverteidigergebühren über die Mittelgebühr

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtssprechung des Senats bei der Berechnung der Längenzuschläge für beigeordnete Rechtsanwälte die vom Gericht angeordnete Mittagspause, die sich wie hier im üblichen Rahmen hält, nicht zugunsten des Rechtsanwalts zu berücksichtigen ist ( vgl. Senat 1 Ws 169/07).
  • OLG Karlsruhe, 09.09.2009 - 2 Ws 305/09

    Freistellung von den Kosten für Dolmetscher bezüglich von Gesprächen zwischen

    Eines nachträglichen, besonderen Ausspruchs über die von Verfassungs wegen gebotene, grundsätzliche Kostentragungspflicht der Staatskasse im Sinne einer Kostengrundentscheidung bedarf es - auch für den Fall der Verurteilung des Angeklagten - ebenfalls nicht; sie ergibt sich unmittelbar aus Nr. 9005 Abs. 4 KV GKG (OLG München StraFo 2008, 88; OLG Brandenburg StraFo 2005, 415; KK-Gieg, StPO , 6. Aufl., Rn 2 zu § 464c , Meyer-Goßner, StPO , 52. Aufl., Rn 2 zu § 464c; a.A. OLG Düsseldorf StRR 2007, 163).
  • AG Rosenheim, 03.03.2011 - 8 Ds 280 Js 22311/10

    Dolmetscherkosten des Ausländers: Anspruch auf unentgeltliche Hinzuziehung eines

    Eines nachträglichen, besonderen Ausspruchs über die von Verfassungs wegen gebotene, grundsätzliche Kostentragungspflicht der Staatskasse im Sinne einer Kostengrundentscheidung bedarf es auch für den Fall der Verurteilung des Angeklagten - ebenfalls nicht; sie ergibt sich unmittelbar aus Nr. 9005 Abs. 4 KV GKG (OLG München StraFo 2008, 88; OLG Brandenburg StraFo 2005, 415; KK-Gieg, StPO, 6. Aufl., Rn 2 zu § 464c, Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., Rn 2 zu § 464c; a.A. OLG Düsseldorf StRR 2007, 163).
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