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   OLG Zweibrücken, 31.07.2012 - 1 Ws 169/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,26501
OLG Zweibrücken, 31.07.2012 - 1 Ws 169/12 (https://dejure.org/2012,26501)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 31.07.2012 - 1 Ws 169/12 (https://dejure.org/2012,26501)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 31. Juli 2012 - 1 Ws 169/12 (https://dejure.org/2012,26501)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verständigung im Strafverfahren; Anfechtung eines Rechtsmittelverzichts; Aufklärung des tatsächlichen Verfahrensablaufs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 202a; StPO § 212; StPO § 257c
    Verständigung im Strafverfahren; Anfechtung eines Rechtsmittelverzichts; Aufklärung des tatsächlichen Verfahrensablaufs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3193
  • StV 2012, 656
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1464/11

    Zur Prüfung des Zustandeskommens eines "Deals" im Strafverfahren durch das

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.07.2012 - 1 Ws 169/12
    Das vom Angeklagten insofern zu tragende Risiko der Unaufklärbarkeit des Sachverhalts findet aber dort seine Grenzen, wo die Unaufklärbarkeit des Sachverhalts und dadurch entstehende Zweifel des Gerichts ihre Ursache in einem Verstoß gegen eine gesetzlich angeordnete Dokumentationspflicht finden (vgl. BVerfG, 2. Senat, 1. Kammer, Beschluss vom 5. März 2012 - 2 BvR 1464/11, zitiert nach juris, Rdnr. 26).
  • OLG München, 09.01.2014 - 4St RR 261/13

    Strafverfahren: Anfechtbarkeit des auf gescheiterten Verständigungsgesprächen

    c) Der Verfahrensgang sowie die Dokumentation der von der Revision vorgetragenen und von der Strafkammer angenommenen und darüber hinaus im Urteil ausgesprochenen Bindung an die gesetzeswidrige Absprache mit dem Angeklagten und seinem Verteidiger sind eindeutig und entheben das Revisionsgericht von weiteren freibeweislichen Nachforschungen (vgl. dazu OLG Zweibrücken Beschluss vom 31. Juli 2012 Az.: 1 Ws 169/12 zit. nach juris Rdn. 12).
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