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OLG Zweibrücken, 31.07.2012 - 1 Ws 169/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Verständigung, Protokoll, Hauptverhandlung, Rechtsmittelverzicht
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 202a StPO, § 212 StPO, § 257c StPO, § 273 Abs 1a StPO, § 274 StPO
Rechtsmittelverzicht nach Verständigung in der Hauptverhandlung: Sachaufklärungspflicht des Berufungsgerichts
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verständigung im Strafverfahren; Anfechtung eines Rechtsmittelverzichts; Aufklärung des tatsächlichen Verfahrensablaufs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 202a; StPO § 212; StPO § 257c
Verständigung im Strafverfahren; Anfechtung eines Rechtsmittelverzichts; Aufklärung des tatsächlichen Verfahrensablaufs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Landau/Pfalz, 27.06.2012 - 7105 Js 1541/10
- OLG Zweibrücken, 31.07.2012 - 1 Ws 169/12
Papierfundstellen
- NJW 2012, 3193
- StV 2012, 656
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1464/11
Zur Prüfung des Zustandeskommens eines "Deals" im Strafverfahren durch das …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.07.2012 - 1 Ws 169/12
Das vom Angeklagten insofern zu tragende Risiko der Unaufklärbarkeit des Sachverhalts findet aber dort seine Grenzen, wo die Unaufklärbarkeit des Sachverhalts und dadurch entstehende Zweifel des Gerichts ihre Ursache in einem Verstoß gegen eine gesetzlich angeordnete Dokumentationspflicht finden (vgl. BVerfG, 2. Senat, 1. Kammer, Beschluss vom 5. März 2012 - 2 BvR 1464/11, zitiert nach juris, Rdnr. 26).
- OLG München, 09.01.2014 - 4St RR 261/13
Strafverfahren: Anfechtbarkeit des auf gescheiterten Verständigungsgesprächen …
c) Der Verfahrensgang sowie die Dokumentation der von der Revision vorgetragenen und von der Strafkammer angenommenen und darüber hinaus im Urteil ausgesprochenen Bindung an die gesetzeswidrige Absprache mit dem Angeklagten und seinem Verteidiger sind eindeutig und entheben das Revisionsgericht von weiteren freibeweislichen Nachforschungen (vgl. dazu OLG Zweibrücken Beschluss vom 31. Juli 2012 Az.: 1 Ws 169/12 zit. nach juris Rdn. 12).