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   OLG Saarbrücken, 04.09.2008 - 1 Ws 170/08   

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https://dejure.org/2008,31419
OLG Saarbrücken, 04.09.2008 - 1 Ws 170/08 (https://dejure.org/2008,31419)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.09.2008 - 1 Ws 170/08 (https://dejure.org/2008,31419)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. September 2008 - 1 Ws 170/08 (https://dejure.org/2008,31419)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Wiedereinsetzungsantrag: Versäumung der Berufungshauptverhandlung aufgrund missverstandener weiterer Terminladung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Brandenburg, 17.03.2008 - 1 Ws 125/07

    Sorgfaltspflichten bei der Jagdausübung und Strafbarkeit eines fehlgehenden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.09.2008 - 1 Ws 170/08
    Der Antrag wurde auch fristgerecht innerhalb der ab der Zustellung des Verwerfungsurteils laufenden Wochenfrist (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Juni 2007 - 1 Ws 125/07) angebracht.

    Bei der Verschuldensfrage ist eine weite Auslegung zugunsten des Angeklagten geboten (vgl. BGHSt 17, 391, 397; Senatsbeschlüsse vom 10. Januar 2006 - 1 Ws 230/05 - und 28. Juni 2007 - 1 Ws 125/07 -).

  • OLG Zweibrücken, 01.12.1999 - 1 Ws 643/99

    Verschulden des Angeklagten bei unzutreffender Auskunft des Urkundsbeamten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.09.2008 - 1 Ws 170/08
    Dabei ist auf seine persönlichen Verhältnisse, seinen Anspruch auf ein faires Verfahren und den Verantwortungsbereich, in den das Versäumnis ganz oder überwiegend fällt, abzustellen (vgl. OLG Zweibrücken NStZ-RR 2000, 111).
  • BGH, 01.08.1962 - 4 StR 122/62

    Höhe der auszusprechenden Strafe gegen einen unentschuldigt ausgebliebenen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.09.2008 - 1 Ws 170/08
    Bei der Verschuldensfrage ist eine weite Auslegung zugunsten des Angeklagten geboten (vgl. BGHSt 17, 391, 397; Senatsbeschlüsse vom 10. Januar 2006 - 1 Ws 230/05 - und 28. Juni 2007 - 1 Ws 125/07 -).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.1996 - 1 Ws (OWi) 323/96
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.09.2008 - 1 Ws 170/08
    Eine Glaubhaftmachung ist nach ständiger vom Senat geteilter höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, VRS 92, 115; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 45 Rn. 6 jeweils m.w.N.) dann nicht erforderlich, wenn die Begründungstatsachen gerichtsbekannt oder aktenkundig sind.
  • OLG Celle, 29.04.2016 - 1 Ws 167/16

    Falsche Interpretation der Ladung zum Fortsetzungstermin in der

    Bei dem Begriff "Fortsetzung" handelt es sich auch nicht um einen juristischen Fachterminus, sondern um ein Wort aus der Alltagssprache (anders für den Begriff "Fortsetzungstermin" OLG Saarbrücken, Beschluss vom 4. September 2008 - 1 Ws 170/08).

    Dies unterscheidet die vorliegende Fallkonstellation auch maßgeblich von derjenigen, die der mit der Revision vorgebrachten Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 4. September 2008 - 1 Ws 170/08) zu Grunde lag.

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   OLG Celle, 22.04.2008 - 1 Ws 170/08   

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OLG Celle, 22.04.2008 - 1 Ws 170/08 (https://dejure.org/2008,51683)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.04.2008 - 1 Ws 170/08 (https://dejure.org/2008,51683)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. April 2008 - 1 Ws 170/08 (https://dejure.org/2008,51683)
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 1023/08

    Menschenwürde (gerichtliche Überprüfung menschenunwürdiger

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 22. April 2008 - 1 Ws 170/08 (StrVollz), 1 Ws 171/08 (StrVollz) - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.
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