Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 08.05.2014

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   OLG Hamm, 08.05.2014 - III-1 Ws 176/14   

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https://dejure.org/2014,11143
OLG Hamm, 08.05.2014 - III-1 Ws 176/14 (https://dejure.org/2014,11143)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.05.2014 - III-1 Ws 176/14 (https://dejure.org/2014,11143)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Mai 2014 - III-1 Ws 176/14 (https://dejure.org/2014,11143)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnismäßigkeit u. Bestimmtheit einer Weisung bzgl. des Führens gefährlicher oder zur Fesselung geeigneter Gegenstände sowie bzgl. einer Therapieanordnung

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 453 Abs. 2; StPO § 463
    Verhältnismäßigkeit und Bestimmtheit einer Weisung bezüglich des Führens gefährlicher oder zur Fesselung geeigneter Gegenstände sowie bezüglich einer Therapieanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Weisungen für einen Sexualstraftäter

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Weisungen für einen unter Führungsaufsicht stehenden Sexualstraftäter

  • lto.de (Kurzinformation)

    Führungsaufsicht - Keine Alkohol, keine Waffen, keine Handschellen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zulässige Weisungen für einen unter Führungsaufsicht stehenden Sexualstraftäter

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Strenge Weisungen auch nach Haftverbüßung möglich

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Sex-Täter unter Führungsaufsicht muss erlassene Verbote beachten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Strenge Weisungen für einen unter Führungsaufsicht stehenden Sexualstraftäter zulässig - Verhaltensvorgaben aufgrund hoher Rückfallgefahr geboten und gerechtfertigt

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 93 StVK 203/13
  • OLG Hamm, 08.05.2014 - III-1 Ws 176/14
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Rostock, 05.07.2012 - I Ws 184/12

    Führungsaufsicht: Bestimmtheit von Weisungen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2014 - 1 Ws 176/14
    Hier blieben aber so viele Faktoren vom Gericht nicht bestimmt, sondern in die Hände des Therapeuten gelegt (Zahl und Frequenz der Therapiesitzungen, Zeitpunkt, zu dem die Therapie beendet wird), dass von einer gerichtlichen Festsetzung nicht mehr die Rede sein kann (vgl. OLG Rostock, Beschl. v. 05.07.2012 - I Ws 184/12).
  • OLG Hamm, 22.01.2013 - 5 Ws 342/12

    Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht (Konsumverbote)

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2014 - 1 Ws 176/14
    Ihm ist also bewusst, dass es noch näherer Konkretisierung bedarf und dass solange diese noch nicht erfolgt ist, ein Weisungsverstoß nicht in Betracht kommt (vgl. dazu: OLG Hamm, Beschl. v. 22.01.2013 - 5 Ws 342/12).
  • BGH, 18.12.2012 - 1 StR 415/12

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Bestimmtheit der Weisung:

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2014 - 1 Ws 176/14
    Ihm muss mit der Weisung unmittelbar verdeutlicht werden, was genau von ihm erwartet wird (BGH NJW 2013, 710 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 15.11.2013 - 1 Ss 79/13

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht: Prüfung der Zweckmäßigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2014 - 1 Ws 176/14
    In der jetzigen Fassung ist die Weisung auch hinreichend bestimmt (OLG Rostock, Beschl. v. 15.11.2013 - 1 Ss 79/13 - juris).
  • OLG Koblenz, 12.01.2011 - 2 Ws 16/11

    Strafaussetzung zu Bewährung: Nachträgliche Änderung von Bewährungsauflagen oder

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2014 - 1 Ws 176/14
    Von Gesetzwidrigkeit ist auszugehen, wenn die getroffene Anordnung im Gesetz nicht vorgesehen ist bzw. in der angewendeten Vorschrift keine ausreichende Rechtsgrundlage hat, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des dem Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (OLG Koblenz, Beschl. v. 12.01.2011 - 2 Ws 16/11 = BeckRS 2011, 02089 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 12.05.2016 - 1 Ws 97/16

    Zumutbarkeit einer sog. Abstinenzweisung bei einem langjährig drogenabhängigem

    Die Rechtswidrigkeit einer im Rahmen der Führungsaufsicht getroffenen Anordnung liegt vor, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist, oder wenn sie sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (OLG Hamm, 1 Ws 176/14 vom 08.05.2014, zitiert nach juris).

    Gerichtlich festgestellt werden müssen in der Weisung, soll sie strafbewehrt sein, bei welcher Person oder Einrichtung die Vorstellung erfolgen soll, deren Zweck, wie häufig sie zu erfolgen hat, wie lange die Weisung gelten soll und wie deren Erfüllung nachzuweisen ist (vgl. OLD Dresden, 2 Ws 423/07, vom 06.09.2007 Rn. 15, OLG Hamm, 1 Ws 176/14 vom 08.05.2014, zitiert nach juris).

  • OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 309/22

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Meldeauflage im Rahmen der

    Die begehrte Abänderung würde der Sache nach eine eigene Ermessensausübung des Beschwerdegerichts darstellen, dem es aufgrund der gesetzlichen Regelung aus Rechtsgründen verwehrt ist, sein Ermessen mangels einer Ermessensreduzierung der Kammer "auf Null" an die Stelle desjenigen der Strafvollstreckungskammer zu setzen und in der Sache gemäß § 309 Abs. 2 StPO selbst zu entscheiden (std. Rspr.; vgl. Senat, Beschlüsse vom 05. Juni 2015 - 2 Ws 248/15 -, sowie vom 08. Juni 2011 - 2 Ws 282/11 -, jeweils juris; OLG Hamm, Beschluss vom 08. Mai 2014 - III - 1 Ws 176/14 - juris).
  • KG, 10.12.2020 - 5 Ws 217/20

    Anforderungen an die Begründung von Weisungen nach § 68b StGB

    Rspr.: vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 8. Mai 2014 - III - 1 Ws 176/14 - juris Rn. 4 und 19. März 2009, a.a.O., Rn. 8; Senat, Beschlüsse vom 16. April 2020 - 5 Ws 31/20 -, 20. Dezember 2019 - 5 Ws 201/19 -, 29. Januar 2018, a.a.O. und 19. April 2018, a.a.O.).
  • OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 311/22
    Die begehrte Abänderung würde der Sache nach eine eigene Ermessensausübung des Beschwerdegerichts darstellen, dem es aufgrund der gesetzlichen Regelung aus Rechtsgründen verwehrt ist, sein Ermessen mangels einer Ermessensreduzierung der Kammer "auf Null" an die Stelle desjenigen der Strafvollstreckungskammer zu setzen und in der Sache gemäß § 309 Abs. 2 StPO selbst zu entscheiden (std. Rspr.; vgl. Senat, Beschlüsse vom 05. Juni 2015 - 2 Ws 248/15 -, sowie vom 08. Juni 2011 - 2 Ws 282/11 -, jeweils juris; OLG Hamm, Beschluss vom 08. Mai 2014 - III - 1 Ws 176/14 - juris).
  • KG, 09.12.2020 - 5 Ws 223/20

    Unverhältnismäßigkeit einer Weisung zur Meldung bei der Arbeitsagentur für

    Zwar ist es dem Beschwerdegericht aufgrund der gesetzlichen Regelung des § 453 Abs. 2 Satz 2 StPO aus Rechtsgründen grundsätzlich verwehrt, sein Ermessen an die Stelle desjenigen der Strafvollstreckungskammer zu setzen (std. Rspr.: vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 8. Mai 2014 - III - 1 Ws 176/14 - juris Rn. 4 und 19. März 2009, a.a.O., Rn. 8; Senat, Beschlüsse vom 16. April 2020 - 5 Ws 31/20 - 20. Dezember 2019 - 5 Ws 201/19 -, 29. Januar 2018 - 5 Ws 8/18 - und 19. April 2018, a.a.O.).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 08.05.2014 - 1 Ws 176/14, 1 Ws 177/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,50306
OLG Jena, 08.05.2014 - 1 Ws 176/14, 1 Ws 177/14 (https://dejure.org/2014,50306)
OLG Jena, Entscheidung vom 08.05.2014 - 1 Ws 176/14, 1 Ws 177/14 (https://dejure.org/2014,50306)
OLG Jena, Entscheidung vom 08. Mai 2014 - 1 Ws 176/14, 1 Ws 177/14 (https://dejure.org/2014,50306)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Thüringen

    Untersuchungshaft: Anforderungen an eine Fortdauerentscheidung während laufender Hauptverhandlung bei Wiederanordnung des Vollzugs eines zunächst außer Vollzug gesetzten Haftbefehls; Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Bremen, 02.04.2020 - 1 Ws 32/20

    Zum Einfluss der Pandemie in Folge der Verbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2)

    Allerdings ist im Hinblick auf den nur eingeschränkten Umfang der Nachprüfung dem Beschwerdegericht ausschließlich eine Prüfung dahingehend möglich und insoweit auch geboten, ob das Tatgericht eine vertretbare Würdigung vorgenommen hat, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass wesentliche tatsächliche Umstände nicht berücksichtigt wurden, oder ihr Stellenwert verkannt worden ist (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 24.04.2015 - 4 Ws 34/15, juris Rn. 28, StV 2016, 171; OLG Jena, Beschluss vom 08.05.2014 - 1 Ws 176/14, 1 Ws 177/14, juris Rn. 11; siehe auch die Rspr. des Senats, zuletzt Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 24.06.2016 - 1 Ws 99/66; Beschluss vom 28.02.2017 - 1 Ws 29/17; Beschluss vom 03.01.2018 - 1 Ws 143/17 - 145/17, juris Rn. 17, OLGSt StPO § 112 Nr. 23; Beschluss vom 24.04.2019 - 1 Ws 44/19, juris Rn. 19, FD-StrafR 2019, 419256 (Ls.)).
  • OLG Bremen, 24.04.2019 - 1 Ws 44/19

    Zur Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des

    Allerdings ist im Hinblick auf den nur eingeschränkten Umfang der Nachprüfung dem Beschwerdegericht ausschließlich eine Prüfung dahingehend möglich und insoweit auch geboten, ob das Tatgericht eine vertretbare Würdigung vorgenommen hat, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass wesentliche tatsächliche Umstände nicht berücksichtigt wurden, oder ihr Stellenwert verkannt worden ist (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 24.04.2015 - 4 Ws 34/15, juris Rn. 28, StV 2016, 171; OLG Jena, Beschluss vom 08.05.2014 - 1 Ws 176/14, 1 Ws 177/14, juris Rn. 11; siehe auch die Rspr. des Senats, zuletzt Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 24.06.2016 - 1 Ws 99/66; Beschluss vom 28.02.2017 - 1 Ws 29/17; Beschluss vom 03.01.2018 - 1 Ws 143/17 - 145/17, juris Rn. 17, OLGSt StPO § 112 Nr. 23).
  • OLG Bremen, 03.01.2018 - 1 Ws 143/17

    Anforderungen an die Begründungstiefe bei Haftfortdauerentscheidungen

    Allerdings ist im Hinblick auf den nur eingeschränkten Umfang der Nachprüfung dem Beschwerdegericht ausschließlich eine Prüfung dahingehend möglich und insoweit auch geboten, ob das Tatgericht eine vertretbare Würdigung vorgenommen hat, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass wesentliche tatsächliche Umstände nicht berücksichtigt wurden, oder ihr Stellenwert verkannt worden ist (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 24.04.2015 - 4 Ws 34/15, juris Rn. 28, StV 2016, 171; OLG Jena, Beschluss vom 08.05.2014 - 1 Ws 176/14, 1 Ws 177/14, juris Rn. 11; siehe auch die Rspr. des Senats, zuletzt Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 24.06.2016 - 1 Ws 99/66; Beschluss vom 28.02.2017 - 1 Ws 29/17).
  • OLG Jena, 30.04.2020 - 1 Ws 146/20

    Untersuchungshaft: Haftfortdauer aufgrund pandemiebedingter Verschiebung von

    Die Bewertung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender bzw. - wie hier - aufgrund bereits (durch Urteil) abgeschlossener Hauptverhandlung vornimmt, unterliegt im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Überprüfung durch das Beschwerdegericht (vgl. BGH NJW 2017, 341; ferner BGH NStZ-RR 2013, 16; BGH NStZ-RR 2013, 86; BGH StV 2000, 505; Senat, Beschl. v. 08.05.2014, 1 Ws 176/14, m. w. N., bei juris).
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