Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 04.05.2000 - 1 Ws 177/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,15005
OLG Zweibrücken, 04.05.2000 - 1 Ws 177/00 (https://dejure.org/2000,15005)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04.05.2000 - 1 Ws 177/00 (https://dejure.org/2000,15005)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04. Mai 2000 - 1 Ws 177/00 (https://dejure.org/2000,15005)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,15005) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde; Kostenentscheidung; Fristversäumung; Fehlen der Rechtsmittelbelehrung ; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Judicialis

    StPO § 464 Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 311 Abs. 2; ; StPO § 35 a; ; StPO § 464 Abs. 3; ; StPO § 473 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung der (unterlassenen) Auslagenentscheidung; Zurechnung von Verteidigerverschulden

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.05.1975 - 5 StR 139/75

    Verstoß gegen die Frist der Kostenentscheidung und Auslagenentscheidung -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.05.2000 - 1 Ws 177/00
    Es besteht deshalb kein Anlass, den Grundsatz, dass einem Angeklagten das Verschulden seines Verteidigers nicht zuzurechnen ist, auch in den Fällen zum Zuge kommen zu lassen, in denen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur darauf gerichtet ist, eine den Angeklagten belastende Kosten- oder Auslagenentscheidung aufgehoben zu bekommen (BGHSt 26, 126; OLG Koblenz, aaO; BayObLG MDR 1974, 158; OLG Stuttgart, Die Justiz 1971, 189; KK-Maul, 4. Aufl., § 44 Rndrn. 34 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht