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   OLG Jena, 22.01.2003 - 1 Ws 18/03   

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https://dejure.org/2003,14290
OLG Jena, 22.01.2003 - 1 Ws 18/03 (https://dejure.org/2003,14290)
OLG Jena, Entscheidung vom 22.01.2003 - 1 Ws 18/03 (https://dejure.org/2003,14290)
OLG Jena, Entscheidung vom 22. Januar 2003 - 1 Ws 18/03 (https://dejure.org/2003,14290)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausreichende Zeit zur Vorbereitung einer notwendigen Verteidigung ; Kostentragungspflicht eines Strafverteidigers wegen Fernbleibens von einem Verfahren im Falle einer notwendigen Verteidigung; Allgemeine Schadensersatzpflicht des Verteidigers für schuldhaft ...

  • Judicialis

    StPO § 140 Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § 145; ; StPO § 145 Abs. 1; ; StPO § 145 Abs. 3; ; StPO § 145 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2003, 432
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Auszug aus OLG Jena, 22.01.2003 - 1 Ws 18/03
    Dabei ist der Hinweis angebracht, daß es ausgereicht hätte, wenn einer von mehreren Verteidigern zu sachgerechten Verteidigung in der Lage gewesen wäre; die Entscheidung des BVerfG vom 25.09.2001 (NStZ 2002, 99/100) stünde nicht entgegen.
  • OLG Köln, 22.08.2000 - 2 Ws 405/00

    Kostentragung durch Pflichtverteidiger - Voraussetzungen - sonstiges

    Auszug aus OLG Jena, 22.01.2003 - 1 Ws 18/03
    Mit der überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung (vgl. OLG Köln StV 2001, 389 ff zur ausführlichen Schilderung des Meinungsstandes zu dieser Frage) ist der Senat der Ansicht, daß die in § 145 Abs. 4 StPO angesprochene Kostentragungspflicht sich nur auf die in § 145 Abs. 1 StPO umschriebene Verhaltensweise des Verteidigers erstreckt, die dann zur Aussetzung der Verhandlung führt.
  • BVerfG, 25.02.2009 - 2 BvR 2542/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Strafverteidigers gegen Kostenauferlegung

    OLG, Beschluss vom 22. Januar 2003 - 1 Ws 18/03 -, StV 2003, S. 432 ).
  • OLG Frankfurt, 19.07.2007 - 3 Ws 685/07
    Gründe des Vertrauensschutzes sprechen schon deswegen nicht gegen einen Widerruf im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung in dem genannten Anlassverfahren, weil der Verurteilte am 2.12.2006, also vor Ablauf der Bewährungszeit, ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass er trotz des bevorstehenden Ende des Bewährungszeit nach rechtskräftigen Abschluss der Anlassverfahren mit einem Widerruf rechnen müsse (Senat, Beschl. v. 2.10.2006 - 3 Ws 952- 953/06, OLG Koblenz, DAR 1987, 93; Beschl. v. 21.6.2006 - 1 Ws 379/06 - Juris; KG, Beschl. v. 12.02.2007 - 2 Ws 98/07 - Juris; OLG Rostock 21 1 2004 - 1 Ws 18/03 - Juris jew. mwN).
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