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   OLG Zweibrücken, 14.10.2022 - 1 Ws 187/22   

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https://dejure.org/2022,31100
OLG Zweibrücken, 14.10.2022 - 1 Ws 187/22 (https://dejure.org/2022,31100)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14.10.2022 - 1 Ws 187/22 (https://dejure.org/2022,31100)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14. Oktober 2022 - 1 Ws 187/22 (https://dejure.org/2022,31100)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 32 Nr 1 GVG, § 51 Abs 1 GVG, § 52 Abs 1 Nr 1 GVG, § 26 Nr 2 VersammlG
    Amtsenthebung eines Schöffen bei Teilnahme an sog. Montagsspaziergang unter Missachtung der Maskenpflicht

  • RA Kotz

    Amtsenthebung Schöffen: Verstoß gegen Corona Maskenpflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weder mit Bußgeldern geahndeten Verstöße gegen die Maskenpflicht bei sogenannten Montagsspaziergängen noch die bloße Teilnahme an solchen Versammlungen noch die gemäß § 26 Nr. 2 VersammlG strafbewehrte Durchführung einer derartigen Versammlung ohne Anmeldung als ...

  • rechtsportal.de

    Teilnahme an Montagsspaziergang kein Grund für Enthebung eines Schöffen Keine gröbliche Amtspflichtverletzung eines Schöffen bei Teilnahme an Montagsspaziergang trotz Verletzung der Maskenpflicht

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Leitsatz)

    Corona: Montagsspaziergang

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Amtsenthebung: Corona-Spaziergänger darf Schöffe bleiben

Verfahrensgang

  • AG Rockenhausen - 1 AR 12/22
  • OLG Zweibrücken, 14.10.2022 - 1 Ws 187/22

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 766
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.10.2022 - 1 Ws 187/22
    Denn der Gesetzgeber hat § 51 GVG vor allem deshalb geschaffen, um seiner Verpflichtung nachzukommen, Schöffen und Schöffinnen, die die freiheitlich demokratische, rechts- und sozialstaatliche Ordnung ablehnen oder bekämpfen, ihres Amtes zu entheben (s. BR-Drucks. 539/10 S. 19 f.; zur Verfassungstreuepflicht eines ehrenamtlichen Richters allgemein s. BVerfG, Beschluss vom 06.05.2008 - 2 BvR 337/08, NJW 2008, 2568).

    Ein entsprechendes schwerwiegendes Fehlverhalten außerhalb des Amtes kann insoweit genügen (BR-Drucks. 539/10 S. 20; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 06.05.2008 - 2 BvR 337/08, NJW 2008, 2568 Rn. 29; OLG Nürnberg, Beschluss vom 02.11.2021 - Ws 952/21, juris Rn. 25; Mayer in Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl., § 51 Rn. 2).

  • OLG Celle, 23.09.2014 - 2 ARs 13/14

    Zuständigkeit für die Amtsenthebung eines Schöffen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.10.2022 - 1 Ws 187/22
    Eine solche Pflichtverletzung ist nach Sinn und Zweck der Vorschrift dann anzunehmen, wenn der Schöffe ein Verhalten zeigt, das ihn aus objektiver Sicht eines verständigen Verfahrensbeteiligten ungeeignet für die Ausübung des Schöffenamtes erscheinen lässt, weil er nicht mehr die Gewähr bietet, unparteiisch und nur nach Recht und Gesetz zu entscheiden (OLG Celle, Beschluss vom 23.09.2014 - 2 ARs 13/14, NStZ-RR 2015, 54; Mayer in Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl., § 51 Rn. 2 mwN).

    Dabei ist mit Blick auf das verfassungsrechtlich verankerte Prinzip des gesetzlichen Richters der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in besonderem Maße zu beachten (BR-Drucks. 539/10 S. 21; OLG Celle, Beschluss vom 23.09.2014 - 2 ARs 13/14, NStZ-RR 2015, 54 f.).

  • BGH, 08.08.1969 - 2 StR 171/69

    Laepple

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.10.2022 - 1 Ws 187/22
    Das von § 26 VersammlG unter Strafe gestellte Unrecht besteht ausschließlich darin, dass einer behördlichen Meldepflicht nicht nachgekommen worden ist (BGH, Urteil vom 08.08.1969 - 2 StR 171/69, BGHSt 23, 46, juris Rn. 19).
  • BSG, 17.12.2018 - B 1 SF 2/15 S

    Sozialgerichtliches Verfahren - Amtsenthebung eines ehrenamtlichen Richters -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.10.2022 - 1 Ws 187/22
    Wann das erforderliche Maß der Pflichtverletzung erreicht ist, ist eine Frage der konkreten Umstände des Einzelfalls (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Dezember 2018 - B 1 SF 2/15 S, juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.08.2012 - 4 E 11.12

    Ehrenamtlicher Richter; Entbindung vom Ehrenamt; nicht rechtskräftige

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.10.2022 - 1 Ws 187/22
    Eine solche Handhabung stünde im Widerspruch zum Regelungskonzept des § 32 GVG, der eine Amtsenthebung schon bei Erhebung der Anklage nur zulässt, wenn - wie hier nicht - der Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter droht, nicht aber dann, wenn allein die Verhängung einer erheblichen Freiheitsstrafe in Betracht kommt (vgl. zur vergleichbaren Regelung des § 21 VwGO OVG Berlin-Brandenburg - OVG 4 E 11.12, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 18.01.2022 - 3 F 28/21

    Härtefall; Impfpflicht; ehrenamtlicher Richter; Rettungsassistent; berufliche

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.10.2022 - 1 Ws 187/22
    Es ist nichts dafür ersichtlich, dass die von ihm dabei zum Ausdruck gebrachte Ablehnung der zum damaligen Zeitpunkt staatlich angeordneten Maskenpflicht im Freien zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bedeutet, dass er grundsätzlich staatliche Strukturen ablehnt und deshalb kein Repräsentant des Rechtsstaates mehr sein könnte (vgl. zu einem ehrenamtlichen Richter, der die ihm als Rettungssanitäter auferlegte Impfpflicht ablehnt: Sächsisches OVG, Beschluss vom 18.01.2022 - 3 F 28/21, juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2008 - 4 E 3.08

    Entbindung eines ehrenamtlichen Richters vom Amt auf Grund der Einreichung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.10.2022 - 1 Ws 187/22
    Allein aus dem Umstand, dass die Ahndung einer solchen Tat hinter den Anforderungen des § 32 GVG zurückbleibt, lässt sich nicht der Schluss ziehen, dass der Schöffe trotz Begehung der Tat als fähig zur Amtsausübung anzusehen wäre (OLG Nürnberg, Beschluss vom 02.11.2021 - Ws 952/21, juris Rn. 30; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.02.2008 - OVG 4 E 3.08, juris Rn 3).
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