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   OLG Stuttgart, 20.12.1996 - 1 Ws 189/96   

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https://dejure.org/1996,3634
OLG Stuttgart, 20.12.1996 - 1 Ws 189/96 (https://dejure.org/1996,3634)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.12.1996 - 1 Ws 189/96 (https://dejure.org/1996,3634)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Dezember 1996 - 1 Ws 189/96 (https://dejure.org/1996,3634)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315c; StPO § 172 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1320
  • MDR 1997, 382
  • NStZ 1997, 254
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.12.1988 - 2 StR 279/88

    Prozesshindernis durch verweigerte Aussagegenehmigung für einen V-Mann der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.1996 - 1 Ws 189/96
    Das der Beschuldigten vorgeworfene Vergehen der fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung nach § 315 c Abs. 1 Nr. 2 b , Abs. 3 Nr. 2 StGB ist ein konkretes Gefährdungsdelikt mit doppelter Schutzrichtung: Einerseits soll die Sicherheit des Straßenverkehrs als wichtiges Rechtsgut der Allgemeinheit gewährleistet werden (vgl. zuletzt BGH NJW 1989, 1228 und 2550), andererseits sollen auch Individualrechtsgüter wie die körperliche Unversehrtheit und das Eigentum bereits im Vorfeld, also im Gefährdungsstadium, vor Schädigungen bewahrt werden (vgl. dazu Dreher/Tröndle, StGB , 47. Aufl., § 315 c Rdnr. 2; Cramer in Schönke/Schröder, StGB , 24. Aufl., § 315 c Rdnrn. 1 und 2, jeweils m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 08.06.1982 - 1 Ws 126/82
    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.1996 - 1 Ws 189/96
    Das verkennt das OLG Koblenz (VRS 63, 359), wenn es - ohne nähere Begründung - einen Klageerzwingungsantrag für zulässig hält, weil neben dem Privatklagedelikt der fahrlässigen Körperverletzung auch noch eine tateinheitlich damit zusammenhängende Straßenverkehrsgefährdung vorgebracht wurde.
  • OLG Celle, 22.02.2016 - 1 Ws 67/16

    Anschlussberechtigung als Nebenkläger bei anderen nahestehenden Personen als den

    Allerdings setzt § 172 StPO für die Antragsberechtigung die Verletzteneigenschaft voraus, so dass auch im Falle des § 172 Abs. 2 S. 3 StPO nur solche Delikte miteinander vergleichbar sind, bei denen sämtlich die Verletzteneigenschaft des Antragstellers gegeben ist (OLG Celle, Beschluss v. 12. August 1958 - 2 Ws 158/58 -, Nds. Rpflg. 1959, 95; i. E. so auch OLG Stuttgart, Beschluss v. 20. Dezember 1996 - 1 Ws 189/96 -, juris).
  • OLG Celle, 30.08.2004 - 2 Ws 181/04

    Zulässigkeit des Antrages auf gerichtliche Entscheidung im

    Zwar mag bei einem entsprechenden Vorwurf nach § 315 c Abs. 1 Nr. 2 b, Abs. 3 Nr. 2 StGB, bei dem es sich um ein konkretes Gefährdungsdelikt mit doppelter Schutzrichtung handelt, die Verletzteneigenschaft i. S. von § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO fraglich sein, solange - wegen der Einschränkung nach § 172 Abs. 2 Satz 3 StPO - das durch die Straßenverkehrsstrafbestände im Einzelfall geschützte Individualrechtsgut - etwa eine fahrlässige Körperverletzung - auch im Wege der Privatklage weiter verfolgt werden kann (vgl. OLG Stuttgart NJW 1997, S. 1320, 1321; anders: OLG Koblenz VRS 63, 359 ff.).
  • OLG Brandenburg, 17.03.2008 - 1 Ws 125/07

    Sorgfaltspflichten bei der Jagdausübung und Strafbarkeit eines fehlgehenden

    Im übrigen schließt sich der Senat der Rechtsauffassung des OLG Celle (NStZ-RR 2004, 369) an, wonach Betroffene eines konkreten Gefährdungsdeliktes im Straßenverkehr jedenfalls dann "verletzt" im Sinne von § 172 Abs. 1 S. 1 StPO sind, wenn nach dem zugrunde liegenden Sachverhalt ein tödlicher Ausgang des Unfalls nahegelegen hat: Das Gegenargument (OLG Stuttgart NJW 1997, 1320), der Schutz des lediglich konkret Gefährdeten dürfe im Rahmen von § 315 a-c StGB nicht weiter reichen als derjenige des tatsächlich Verletzten, der über §§ 172 Abs. 2 S. 3, 374 Abs. 1 Nr. 4 StPO auf den Privatklagewege verwiesen werde, greift in diesen Fällen nämlich nicht durch, weil das Privatklageverfahren wegen fahrlässig begangener Tötungsdelikte unstatthaft ist.
  • OLG Karlsruhe, 03.08.2004 - 1 Ws 157/03

    Klagerzwingungsverfahren: Verletzteneigenschaft des Antragstellers bei

    Ob eine andere Beurteilung der Antragsbefugnis vorzunehmen wäre, wenn der Antragsteller in seiner Gesundheit durch Strahleneinwirkung tatsächlich verletzt (vgl. OLG Köln NJW 1972, 1338, 119) und nicht nur allenfalls abstrakt gefährdet (vgl. OLG Stuttgart NJW 1997, 1320 f.) worden wäre, braucht der Senat nicht zu entscheiden, denn eine solche Beeinträchtigung hat der Antragsteller nicht vorgebracht.
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