Weitere Entscheidung unten: OLG Bamberg, 01.08.2018

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 12.06.2018 - 1 Ws 191/18 H   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,49018
OLG Nürnberg, 12.06.2018 - 1 Ws 191/18 H (https://dejure.org/2018,49018)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 12.06.2018 - 1 Ws 191/18 H (https://dejure.org/2018,49018)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 12. Juni 2018 - 1 Ws 191/18 H (https://dejure.org/2018,49018)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,49018) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Begriff der Tat i.S. von § 121 Abs. 1 StPO; Rechtsfolgen des nachträglichen Bekanntwerdens neuer Taten; Beginn der neuen 6-Monats-Frist bezüglich nachträglich bekannt gewordener Taten bei Auslieferung des Beschuldigten aus einem EU-Mitgliedsstaat ohne Verzicht auf die ...

  • rewis.io

    Fortdauer, Untersuchungshaft, Haftbefehl

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Begriff der Tat i.S. von § 121 Abs. 1 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Leitsatz)

    U-Haft: "Vorratshaltung" von Tatvorwürfen, das Auslieferungsrecht kann auch eine Rolle spielen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 04.04.2006 - 2 BvR 523/06

    Freiheit der Person; Untersuchungshaft; Entscheidung über die Haftfortdauer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.06.2018 - 1 Ws 191/18
    Dieser Konsequenz dürfen sich die Verfolgungsbehörden nicht dadurch entziehen, dass sie (zunächst) davon absehen, den Erlass eines "Überhaft-Haftbefehls" herbeizuführen, und diesen erst bei Herannahen des Endes einer in anderer Sache verbüßten Haft beantragen (BVerfG, StV 2006, 251).
  • OLG Stuttgart, 04.03.2015 - 2 Ws 14/15

    Internationale Rechtshilfe: Erlass eines weiteren Haftbefehls gegen eine auf

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.06.2018 - 1 Ws 191/18
    Bis zu diesem Zeitpunkt wäre zwar der Erlass eines Haftbefehls, nicht aber dessen Vollstreckung zulässig gewesen (vgl. OLG Stuttgart, StV 2015, 361).
  • OLG München, 28.03.2019 - 2 Ws 273/19

    Keine Auswirkungen der erst nachträglich eingetretenen Verfolgbarkeit auf die

    Die zum Grundsatz der Spezialität ergangene Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Nürnberg (Beschluss vom 12.06.2018, Gz. 1 Ws 191/18H, BeckRS 2018, 38676) ist vorliegend nicht unmittelbar einschlägig, weil ein Fall des späteren Wegfalls des Verfahrenshindernisses der Spezialität nicht vorliegt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 01.08.2018 - 1 Ws 191/18, 1 Ws 191/2018   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,59456
OLG Bamberg, 01.08.2018 - 1 Ws 191/18, 1 Ws 191/2018 (https://dejure.org/2018,59456)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 01.08.2018 - 1 Ws 191/18, 1 Ws 191/2018 (https://dejure.org/2018,59456)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 01. August 2018 - 1 Ws 191/18, 1 Ws 191/2018 (https://dejure.org/2018,59456)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,59456) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 4 Abs. 2, Art. 5; BayStVollzG Art. 51
    Unwirksame Aufrechnung der Haftanstalt gegen Überbrückungsgeldanspruch eines vormaligen Strafgefangenen nach Überführung in Untersuchungshaft

  • rewis.io

    Unwirksame Aufrechnung der Haftanstalt gegen Überbrückungsgeldanspruch eines vormaligen Strafgefangenen nach Überführung in Untersuchungshaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Celle, 02.01.1991 - 1 Ws 278/90
    Auszug aus OLG Bamberg, 01.08.2018 - 1 Ws 191/18
    e) Die Bestreitung von Kosten für den Fernsehempfang während der Untersuchungshaft dient ersichtlich nicht der Eingliederung des Gefangenen in die Freiheit (vgl. [jeweils im Vollzug der Freiheitsstrafe] für den Erwerb eines Fernsehgeräts OLG Celle, Beschluss vom 2.1.1991 - 1 Ws 278/90 (StrVollz), ZfStrVo 1992, S. 261; OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.7.2007 - 2 Ws 416/07, BeckRS 2016, 16736; für die Beschaffung einer Fernsehantenne OLG Hamm, Beschluss vom 1.6.1987 - 1 Vollz (Ws) 57/87, bei Bungert, NStZ 1988, S. 399), sondern dazu, ihm einen Zeitvertreib in der Haft zu verschaffen; auch geht es weder um die Tilgung von Geldstrafen noch um Schadenswiedergutmachung für frühere Straftaten.

    Denn Abbuchungen sind grundsätzlich auf das Konto zurückzuerstatten, von dem sie vorgenommen wurden (für den Strafvollzug nunmehr ausdrücklich § 45 Abs. 1 S. 3 NJVollzG hinsichtlich bei Lockerungen nicht verbrauchter Gelder; weiter OLG Koblenz, Beschluss vom 26.4.2016 - 2 Ws 28/16 Vollz, FS 2017, S. 75 [nicht verbrauchtes Taschengeld]; OLG Celle, Beschluss vom 2.1.1991 - 1 Ws 278/90 (StrVollz), ZfStrVo 1992, S. 261 [Rückübertragung von unzulässiger Weise dem Überbrückungsgeld zugeschlagener Mittel auf das Hausgeldkonto]).

  • OLG Zweibrücken, 22.05.2014 - 1 Ws 83/14

    Strafvollzug: Aussetzung des Verfahrens bei Aufrechnung der Justizvollzugsanstalt

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.08.2018 - 1 Ws 191/18
    Nicht erledigt haben sich die Beschwerdepunkte Beteiligung an den Stromkosten sowie Kostenerhebung für den Fernsehempfang, weil der Beschwerdeführer durch die von der Anstalt vorgenommenen Abbuchungen nach wie vor entreichert bleibt (siehe OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.5.2014 - 1 Ws 83/14, BeckRS 2015, 07972), so dass die Beschwerde in diesen Punkten zulässig bleibt.

    Insoweit verhält es sich anders als in dem vom OLG Zweibrücken, BeckRS 2015, 07972 entschiedenen Fall.

  • OLG Düsseldorf, 14.02.1997 - 2 Ws 43/97
    Auszug aus OLG Bamberg, 01.08.2018 - 1 Ws 191/18
    Insoweit kommt allerdings ein Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt des Rehabilitationsinteresses wegen ihrer Vorgreiflichkeit für vollstreckungsrechtliche wie vollzugliche Entscheidungen in der Strafhaft (Aussetzung eines Strafrestes zur Bewährung, Vollzugslockerungen) prinzipiell in Betracht (so bereits OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.2.1997 - 2 Ws 43/97, NStZ-RR 1997, S. 240; ferner Krauß, aaO; vgl. allgemein Schmitt, aaO; für den Vollzug der Freiheitsstrafe weiter OLG München, aaO).
  • OLG München, 27.09.2011 - 4 Ws 5/11

    Strafvollzug in Bayern: Anordnung von Disziplinarmaßnahmen wegen der Verweigerung

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.08.2018 - 1 Ws 191/18
    Abgesehen davon, dass der Beschwerdeführer weder nach Erledigung beantragt hat, die Rechtswidrigkeit der Maßnahmen festzustellen, noch ein eventuelles Feststellungsinteresse schlüssig dargetan hat (zu diesem Erfordernis OLG München, Beschluss vom 27.9.2011 - 4 Ws 5/11 [R], FS 2012, S. 178, 179 [für den Vollzug der Freiheitsstrafe]; Grube, StrVert 2013, S. 534, 538), ist ein solches im Lichte der in der Rechtsprechung anerkannten Konstellationen (dazu Krauß, aaO; Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl. 2018, § 119a Rdn. 8 i. V. m. vor §§ 296 ff. Rdn. 17 ff.) auch nicht ersichtlich.
  • OLG Bremen, 30.01.1991 - Ws 155/90

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde; Anspruch eines noch im Maßregelvollzug

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.08.2018 - 1 Ws 191/18
    d) Danach gilt: Das Überbrückungsgeld des Beschwerdeführers war durch seine Überführung in die Untersuchungshaft nicht frei geworden, weil dies gerade keine Entlassung in die Freiheit darstellt (Arloth, aaO, § 51 StVollzG Rdn. 7; Laubenthal, aaO, § 51 Rdn. 8; Nestler, in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, StVollzGe, 12. Aufl. 2015, F Rdn. 183; s. auch OLG Bremen, Beschluss vom 30.1.1991 - Ws 155/90, bei Bungert, NStZ 1992, S. 376).
  • OLG Stuttgart, 11.01.2001 - 1 Ws 3/01

    Beschwerde gegen vollstreckte Disziplinarmaßnahme

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.08.2018 - 1 Ws 191/18
    Daran ändert auch der Übergang von Untersuchungshaft in Strafhaft nichts (OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.1.2001 - 1 Ws 3/01, NStZ-RR 2001, S. 221), zumal der Beschwerdeführer sogleich nach der Verhängung der Disziplinarmaßnahmen gerichtliche Entscheidungen beantragt hatte, wobei über die Anträge erst später entschieden wurde.
  • OLG Koblenz, 26.04.2016 - 2 Ws 28/16

    Strafvollzug in Rheinland-Pfalz: Verbuchung nicht verbrauchten Taschengeldes als

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.08.2018 - 1 Ws 191/18
    Denn Abbuchungen sind grundsätzlich auf das Konto zurückzuerstatten, von dem sie vorgenommen wurden (für den Strafvollzug nunmehr ausdrücklich § 45 Abs. 1 S. 3 NJVollzG hinsichtlich bei Lockerungen nicht verbrauchter Gelder; weiter OLG Koblenz, Beschluss vom 26.4.2016 - 2 Ws 28/16 Vollz, FS 2017, S. 75 [nicht verbrauchtes Taschengeld]; OLG Celle, Beschluss vom 2.1.1991 - 1 Ws 278/90 (StrVollz), ZfStrVo 1992, S. 261 [Rückübertragung von unzulässiger Weise dem Überbrückungsgeld zugeschlagener Mittel auf das Hausgeldkonto]).
  • OLG Hamm, 01.06.1987 - 1 Vollz (Ws) 57/87
    Auszug aus OLG Bamberg, 01.08.2018 - 1 Ws 191/18
    e) Die Bestreitung von Kosten für den Fernsehempfang während der Untersuchungshaft dient ersichtlich nicht der Eingliederung des Gefangenen in die Freiheit (vgl. [jeweils im Vollzug der Freiheitsstrafe] für den Erwerb eines Fernsehgeräts OLG Celle, Beschluss vom 2.1.1991 - 1 Ws 278/90 (StrVollz), ZfStrVo 1992, S. 261; OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.7.2007 - 2 Ws 416/07, BeckRS 2016, 16736; für die Beschaffung einer Fernsehantenne OLG Hamm, Beschluss vom 1.6.1987 - 1 Vollz (Ws) 57/87, bei Bungert, NStZ 1988, S. 399), sondern dazu, ihm einen Zeitvertreib in der Haft zu verschaffen; auch geht es weder um die Tilgung von Geldstrafen noch um Schadenswiedergutmachung für frühere Straftaten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht