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   OLG Celle, 05.06.2007 - 1 Ws 191 - 193/07, 1 Ws 191/07, 1 Ws 192/07, 1 Ws 193/07   

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OLG Celle, 05.06.2007 - 1 Ws 191 - 193/07, 1 Ws 191/07, 1 Ws 192/07, 1 Ws 193/07 (https://dejure.org/2007,24008)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.06.2007 - 1 Ws 191 - 193/07, 1 Ws 191/07, 1 Ws 192/07, 1 Ws 193/07 (https://dejure.org/2007,24008)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Juni 2007 - 1 Ws 191 - 193/07, 1 Ws 191/07, 1 Ws 192/07, 1 Ws 193/07 (https://dejure.org/2007,24008)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB; § 206a StGB ; § 467 Abs. 1 StPO; § 467 Abs. 3 Nr. 2 StPO; § 5 Abs. 2 S. 1 StrEG; § 6 Abs. 1 Nr. 2 StrEG
    Verfahrenseinstellung nach § 206a Strafgesetzbuch (StGB) mangels Bestehens der deutschen Gerichtsbarkeit; Begründung einer Inlandszuständigkeit durch Begehen von das deutsche Staatsgebiet tangierenden Handlungen als Teil eines Gesamtplanes; Begründung der deutschen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahrenseinstellung nach § 206a Strafgesetzbuch (StGB) mangels Bestehens der deutschen Gerichtsbarkeit; Begründung einer Inlandszuständigkeit durch Begehen von das deutsche Staatsgebiet tangierenden Handlungen als Teil eines Gesamtplanes; Begründung der deutschen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG München, 01.08.1988 - 2 Ws 237/88

    Freistellung; Angeklagter; Verfahrenshindernis; Hauptverhandlung;

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2007 - 1 Ws 191/07
    Nach Auffassung des Thüringischen Oberlandesgerichts soll ein erheblicher Tatverdacht ausreichen, der anzunehmen sei bei einem ins Auge springenden, mehr als hinreichenden, nämlich massiven Tatverdacht, bei der eine Verurteilung auf der Hand liege (Beschluss vom 11.1.07, 1 Ws 195/05), während zum Teil ein zumindest hinreichender Tatverdacht für ausreichend erachtet wird, um von der Regelung der Ausnahmevorschrift des § 467 Abs. 3 Nr. 2 StPO Gebrauch machen zu können (OLG Hamm, NStZ-RR 01, 126; OLG München, NStZ 89, 134; OLG Frankfurt, NJW 80, 2031; Meyer-Goßner, 49. Aufl., § 467 StPO Rn. 16).
  • KG, 14.07.1993 - 4 Ws 157/93

    Einstellung; Verfahren; Verfahrenshindernis ; Verurteilung; Auslagen;

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2007 - 1 Ws 191/07
    Nach der historisch und mit dem Wortlaut begründeten, restriktiven Auffassung wird überwiegend für erforderlich gehalten, dass die Schuld des Angeklagten nach bereits durchgeführter Hauptverhandlung festgestellt worden ist oder zumindest bei Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses frei von Zweifeln mit Sicherheit von einer Verurteilung des Angeklagten auszugehen ist (statt vieler: BGH NStZ 95, 406; OLG Rostock vom 6.2.2004, 1 Ws 350/03; OLG Hamm, NStZ-RR 97, 127; KG, NJ 99, 494 im Falle Erich Mielke ebenfalls nach Zurückverweisung infolge zumindest einstweilen erfolgreicher Revision des Angeklagten und erst dann erfolgter Einstellung; KG, NJW 94, 600 im Falle Erich Honecker; BayObLG, …
  • OLG Hamm, 02.10.1996 - 3 Ws 496/96

    Entschädigung, StrEG, Einstellung des Verfahrens, Verfahrenshindernis,

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2007 - 1 Ws 191/07
    Nach der historisch und mit dem Wortlaut begründeten, restriktiven Auffassung wird überwiegend für erforderlich gehalten, dass die Schuld des Angeklagten nach bereits durchgeführter Hauptverhandlung festgestellt worden ist oder zumindest bei Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses frei von Zweifeln mit Sicherheit von einer Verurteilung des Angeklagten auszugehen ist (statt vieler: BGH NStZ 95, 406; OLG Rostock vom 6.2.2004, 1 Ws 350/03; OLG Hamm, NStZ-RR 97, 127; KG, NJ 99, 494 im Falle Erich Mielke ebenfalls nach Zurückverweisung infolge zumindest einstweilen erfolgreicher Revision des Angeklagten und erst dann erfolgter Einstellung; KG, NJW 94, 600 im Falle Erich Honecker; BayObLG, …
  • BGH, 01.03.1995 - 2 StR 331/94

    Mord verjährt ... 50 Jahre nach dem Ende nationalsozialistischer Gewaltherrschaft

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2007 - 1 Ws 191/07
    Nach der historisch und mit dem Wortlaut begründeten, restriktiven Auffassung wird überwiegend für erforderlich gehalten, dass die Schuld des Angeklagten nach bereits durchgeführter Hauptverhandlung festgestellt worden ist oder zumindest bei Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses frei von Zweifeln mit Sicherheit von einer Verurteilung des Angeklagten auszugehen ist (statt vieler: BGH NStZ 95, 406; OLG Rostock vom 6.2.2004, 1 Ws 350/03; OLG Hamm, NStZ-RR 97, 127; KG, NJ 99, 494 im Falle Erich Mielke ebenfalls nach Zurückverweisung infolge zumindest einstweilen erfolgreicher Revision des Angeklagten und erst dann erfolgter Einstellung; KG, NJW 94, 600 im Falle Erich Honecker; BayObLG, …
  • OLG Frankfurt, 23.04.1980 - 2 Ws 90/80
    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2007 - 1 Ws 191/07
    Nach Auffassung des Thüringischen Oberlandesgerichts soll ein erheblicher Tatverdacht ausreichen, der anzunehmen sei bei einem ins Auge springenden, mehr als hinreichenden, nämlich massiven Tatverdacht, bei der eine Verurteilung auf der Hand liege (Beschluss vom 11.1.07, 1 Ws 195/05), während zum Teil ein zumindest hinreichender Tatverdacht für ausreichend erachtet wird, um von der Regelung der Ausnahmevorschrift des § 467 Abs. 3 Nr. 2 StPO Gebrauch machen zu können (OLG Hamm, NStZ-RR 01, 126; OLG München, NStZ 89, 134; OLG Frankfurt, NJW 80, 2031; Meyer-Goßner, 49. Aufl., § 467 StPO Rn. 16).
  • OLG Jena, 11.01.2007 - 1 Ws 195/05

    Kostengrundentscheidung

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2007 - 1 Ws 191/07
    Nach Auffassung des Thüringischen Oberlandesgerichts soll ein erheblicher Tatverdacht ausreichen, der anzunehmen sei bei einem ins Auge springenden, mehr als hinreichenden, nämlich massiven Tatverdacht, bei der eine Verurteilung auf der Hand liege (Beschluss vom 11.1.07, 1 Ws 195/05), während zum Teil ein zumindest hinreichender Tatverdacht für ausreichend erachtet wird, um von der Regelung der Ausnahmevorschrift des § 467 Abs. 3 Nr. 2 StPO Gebrauch machen zu können (OLG Hamm, NStZ-RR 01, 126; OLG München, NStZ 89, 134; OLG Frankfurt, NJW 80, 2031; Meyer-Goßner, 49. Aufl., § 467 StPO Rn. 16).
  • OLG Celle, 28.05.2002 - 1 Ws 132/02

    Tod des Angeklagten; Entscheidung über die Kosten des Verfahrens und die

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2007 - 1 Ws 191/07
    3b St 88/69">NJW 70, 875; OLG Celle, NJW 2002, 3720; LR-Hilger, a.a.O. Rn. 53; KK-Frank, 5. Aufl. § 467 StPO Rn. 10, der darauf hinweist, dass derartige Fälle unter Zugrundelegen der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des EGMR kaum noch vorstellbar seien).
  • BGH, 27.06.2006 - 3 StR 403/05

    Verurteilung eines ehemaligen ukrainischen Abgeordneten wegen Untreue aufgehoben

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2007 - 1 Ws 191/07
    aa) Soweit die Staatsanwaltschaft im Rahmen ihrer Beschwerdebegründung darauf abstellt, dass entgegen der Auffassung des Landgerichts eine deutsche Gerichtsbarkeit gegeben sei, steht dies zunächst in Widerspruch zu den gerade für das vorliegende Verfahren geltenden Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluss vom 27. Juni 2006 (Az.: 3 StR 403/05), die Zweifel an deren Bedeutungsgehalt nicht zulassen.
  • OLG Dresden, 18.12.2003 - W 350/03

    Keine Erfolgsaussicht gegen eine vom Deutschen Leichtathletikverband gegen einen

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2007 - 1 Ws 191/07
    Nach der historisch und mit dem Wortlaut begründeten, restriktiven Auffassung wird überwiegend für erforderlich gehalten, dass die Schuld des Angeklagten nach bereits durchgeführter Hauptverhandlung festgestellt worden ist oder zumindest bei Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses frei von Zweifeln mit Sicherheit von einer Verurteilung des Angeklagten auszugehen ist (statt vieler: BGH NStZ 95, 406; OLG Rostock vom 6.2.2004, 1 Ws 350/03; OLG Hamm, NStZ-RR 97, 127; KG, NJ 99, 494 im Falle Erich Mielke ebenfalls nach Zurückverweisung infolge zumindest einstweilen erfolgreicher Revision des Angeklagten und erst dann erfolgter Einstellung; KG, NJW 94, 600 im Falle Erich Honecker; BayObLG, …
  • AG Springe, 27.04.1979 - 2 Ds 125/78
    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2007 - 1 Ws 191/07
    Im Falle von Untersuchungshaft entfällt der Entschädigungsanspruch, wenn der Angeklagte durch sein Verhalten den Erlass des Haftbefehls herausgefordert hat, wobei unerheblich ist, ob der Haftbefehl ohnehin - also aus anderen Gründen - erlassen worden wäre (OLG Hamburg, MDR 80, 79; Meyer-Goßner, § 5 StrEG, Rn. 11).
  • OLG Hamm, 26.10.2000 - 5 Ws 216/00

    Absehen von Auslagenerstattung bei Vorliegen von Verdachtsmomenten

  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

  • LG Freiburg, 07.03.2013 - 3 KLs 160 Js 4771/10

    Strafbarkeit sexuellen Missbrauchs von Kindern und wegen des Besitzes

    Diese wird jedoch nach Auffassung der Kammer von der deutschen Strafbarkeit erfasst, so dass das Verfahren insoweit auch nicht aus diesem Grunde einzustellen war (vgl. hierzu etwa OLG Celle im Beschluss vom 05.06.2007 - 1 Ws 191/07 u.a. - zitiert nach Juris, Rdnr. 11; Löwe-Rosenberg, Kommentar zur StPO, 26. Auflage, 2007, § 206a Rdnr. 49 f.).
  • OLG Celle, 16.02.2011 - 1 Ws 78/11

    Entschädigung für eine einstweilige Unterbringung bei eingeschränkter

    Liegen die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG vor, ist ein Ermessen des Gerichts nicht eröffnet (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Juni 2007 - 1 Ws 191-193/07).
  • OLG Saarbrücken, 29.10.2009 - 1 Ws 182/09

    Voraussetzung für den Widerruf der Strafaussetzung bei Tatbegehung in der Zeit

    Sind diese Voraussetzungen - wie hier angesichts der bisherigen Unbeeindruckbarkeit des Verurteilten durch die Verhängung und Vollstreckung von Freiheitsstrafen und seiner Rückfallgeschwindigkeit - nicht gegeben, so ist die Aussetzung zwingend zu widerrufen (vgl. Fischer, a.a.O., § 56f Rn. 14; Senatsbeschlüsse vom 2. April 2007 - 1 Ws 44/07 -, 10. Oktober 2007 - 1 Ws 192/07 - und 18. Oktober 2007 - 1 Ws 193/07 -).
  • OLG Celle, 21.02.2011 - 1 Ws 76/11

    Erstattung der notwendigen Auslagen bei Tod des Angeklagten; Verdachtsdichte bei

    Liegen die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG vor, ist ein Ermessen des Gerichts nicht eröffnet (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Juni 2007 - 1 Ws 191-193/07 und 6. April 2010, 1 Ws 118/10).
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