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   OLG Dresden, 02.02.1995 - 1 Ws 193/94   

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OLG Dresden, 02.02.1995 - 1 Ws 193/94 (https://dejure.org/1995,11652)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02.02.1995 - 1 Ws 193/94 (https://dejure.org/1995,11652)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02. Februar 1995 - 1 Ws 193/94 (https://dejure.org/1995,11652)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 28 Abs. 2 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus OLG Dresden, 02.02.1995 - 1 Ws 193/94
    Dies steht aber in Widerspruch zu der - vom Senat geteilten - Auffassung des BGH, der in ständiger und von der Literatur fast einhellig bejahter Rechtsprechung davon ausgeht, daß für den Revisionsgrund des § 338 Nr. 3 StPO allein maßgebend ist, ob ein Ablehnungsgesuch gegen einen am angefochtenen Urteil beteiligten Richter sachlich gerechtfertigt war, nicht aber darauf, ob die im Ergebnis berechtigte Verwerfung dieses Ablehnungsgesuchs durch einen unvorschriftsmäßig besetzten Spruchkörper erfolgt ist (BGHSt 18, 200; 21, 334; 23, 200 und 265; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO. Rdnr. 28 zu § 338 m.w.N.; Wendisch aaO. Rdnr. 35 zu § 28 Übereinstimmend mit Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. Rdnr. 65 zu § 338; Pikart in Karlsruher Kommentar Rdnr. 59 zu § 338; aA Sieg NJW 1978, 1962).
  • BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes im Sinne von §

    Auszug aus OLG Dresden, 02.02.1995 - 1 Ws 193/94
    Dies steht aber in Widerspruch zu der - vom Senat geteilten - Auffassung des BGH, der in ständiger und von der Literatur fast einhellig bejahter Rechtsprechung davon ausgeht, daß für den Revisionsgrund des § 338 Nr. 3 StPO allein maßgebend ist, ob ein Ablehnungsgesuch gegen einen am angefochtenen Urteil beteiligten Richter sachlich gerechtfertigt war, nicht aber darauf, ob die im Ergebnis berechtigte Verwerfung dieses Ablehnungsgesuchs durch einen unvorschriftsmäßig besetzten Spruchkörper erfolgt ist (BGHSt 18, 200; 21, 334; 23, 200 und 265; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO. Rdnr. 28 zu § 338 m.w.N.; Wendisch aaO. Rdnr. 35 zu § 28 Übereinstimmend mit Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. Rdnr. 65 zu § 338; Pikart in Karlsruher Kommentar Rdnr. 59 zu § 338; aA Sieg NJW 1978, 1962).
  • BGH, 16.12.1969 - 5 StR 468/69

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit der Richter im Strafverfahren - Verwerfung

    Auszug aus OLG Dresden, 02.02.1995 - 1 Ws 193/94
    Dies steht aber in Widerspruch zu der - vom Senat geteilten - Auffassung des BGH, der in ständiger und von der Literatur fast einhellig bejahter Rechtsprechung davon ausgeht, daß für den Revisionsgrund des § 338 Nr. 3 StPO allein maßgebend ist, ob ein Ablehnungsgesuch gegen einen am angefochtenen Urteil beteiligten Richter sachlich gerechtfertigt war, nicht aber darauf, ob die im Ergebnis berechtigte Verwerfung dieses Ablehnungsgesuchs durch einen unvorschriftsmäßig besetzten Spruchkörper erfolgt ist (BGHSt 18, 200; 21, 334; 23, 200 und 265; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO. Rdnr. 28 zu § 338 m.w.N.; Wendisch aaO. Rdnr. 35 zu § 28 Übereinstimmend mit Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. Rdnr. 65 zu § 338; Pikart in Karlsruher Kommentar Rdnr. 59 zu § 338; aA Sieg NJW 1978, 1962).
  • BGH, 16.08.2007 - 1 StR 304/07

    BGH verwirft Revision des Krankenpflegers der Klinik in Sonthofen

    Die zur Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch berufenen Mitglieder dieser Strafkammer sind nicht mehr "erkennende Richter" im Sinne von § 28 Abs. 2 Satz 2 StPO, wenn sie über das jeweilige Ablehnungsgesuch entschieden haben (vgl. OLG München, Beschl. vom 22. September 2006 - 3 Ws 748/06 - in dieser Sache; OLG Hamburg NStZ 1999, 50 und OLG Dresden, Beschl. vom 2. Februar 1995 - 1 Ws 193/94 -, www.juris.de).
  • KG, 10.05.2012 - 2 Ws 194/12

    Pflichtverteidigung: Verurteilung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je

    Strafkammer - berufene Richter - hier die geschäftsplanmäßige Vertreterin der Vorsitzenden - ist zwar seinerseits ebenfalls "erkennender Richter" im Sinne des § 28 Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 2. Februar 1995 - 1 Ws 193/94 - juris; KG JR 1976, 26; Beschluss vom 21. August 2007 - 3 Ws 452/07 -).
  • KG, 21.03.2013 - 2 Ws 121/13

    Ablehnung von Gerichtspersonen: Erkennender Richter bei Ablehnungsgesuchen wegen

    Er ist es im Sinne von § 28 Abs. 2 Satz 2 StPO auch dann, wenn er gemäß § 27 StPO berufen ist, an einer Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen Richter mitzuwirken, der an der Hauptverhandlung teilnimmt (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg NStZ 1999; OLG Dresden, Beschluss vom 2. Februar 1995 - 1 Ws 193/94-; KG, Beschluss vom 21. August 2007 - 3 Ws 452/07-; Meyer-Goßner StPO, 55. Aufl. § 28 Rdn. 6).
  • OLG Jena, 13.12.2007 - 1 Ws 474/07

    Richterablehnung

    Die zur Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch berufenen Mitglieder dieser Strafkammer sind nicht mehr "erkennende Richter" im Sinne von § 28 Abs. 2 Satz 2 StPO , wenn sie über das jeweilige Ablehnungsgesuch entschieden haben (vgl. OLG München, Beschl. vom 22. September 2006 - 3 Ws 748/06 - in dieser Sache; OLG Hamburg NStZ 1999, 50 und OLG Dresden, Beschl. vom 2. Februar 1995 - 1 Ws 193/94 -, www.juris.de).
  • OLG Jena, 20.12.2007 - 1 Ws 466/07

    Richterablehnung

    Das ist bezüglich Richter am Landgericht P., wie oben ausgeführt, nicht mehr der Fall (vgl. BGH, Beschluss vom 16.08.2007, 1 StR 304/07 bei Juris; OLG Hamburg, NStZ 1999, 50; OLG Dresden, Beschluss vom 02.02.1995, 1 Ws 193/94, bei Juris).
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