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OLG Koblenz, 18.06.1997 - 1 Ws 196/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- tvdiskurs.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- tvdiskurs.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Papierfundstellen
- NStZ 1998, 40
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Stuttgart, 24.04.2006 - 1 Ss 449/05
Strafrechtliche Verantwortlichkeit für das Setzen von Hyperlinks auf …
Tatbestandsmäßig im Sinne einer die Menschenwürde verletzenden Darstellung sind nur exzessive Gewaltschilderungen, die in allen Einzelheiten und unter Ausklammerung sonstiger menschlicher Bezüge die geschundene menschliche Kreatur in widerwärtiger Weise in den Vordergrund rücken, um dem Betrachter Nervenkitzel besonderer Art, genüsslichen Horror oder sadistisches Vergnügen zu bieten (OLG Koblenz NStZ 1998, 40, 41). - VG Köln, 28.11.2014 - 19 K 5130/13
Keine Eintragung des PC-Spiels "T.E." in der Fassung "German Cut" in Liste …
vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 18.06.1997 - 1 Ws 196/97 -, NStZ 1998, 40 (41); Liesching/Schuster , a.a.O., Rn. 22; Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform vom 14.06.1972, BT-Drs. - AG Berlin-Tiergarten, 19.11.2013 - 279 Ds 101/13
Stress ohne Grund: Gericht lehnt Anklage gegen Bushido ab
Im letzteren Sinne tatbestandsmäßig sind nur exzessive Gewaltschilderungen, die durch das Darstellen von Gewalttätigkeiten in allen Einzelheiten und unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge die geschundene menschliche Kreatur in widerwärtiger Weise in den Vordergrund rücken und dies ausschließlich zu dem Zweck, dem Betrachter Nervenkitzel besonderer Art, genüsslichen Horror oder sadistisches Vergnügen zu bieten (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Juni 1997 - 1 Ws 196/97 -, juris).