Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 17.11.2008

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 31.03.2008 - 1 Ws 198/08   

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https://dejure.org/2008,40982
OLG Bamberg, 31.03.2008 - 1 Ws 198/08 (https://dejure.org/2008,40982)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 31.03.2008 - 1 Ws 198/08 (https://dejure.org/2008,40982)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 31. März 2008 - 1 Ws 198/08 (https://dejure.org/2008,40982)
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 806/08

    Freiheit der Person und Untersuchungshaft bei Vorliegen einer noch nicht

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 31. März 2008 - 1 Ws 198/08 - und der Beschluss des Landgerichts Würzburg vom 19. Februar 2008 - JK Ns 832 Js 15960/05 Jsch - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.11.2008 - 1 Ws 198/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,34265
OLG Brandenburg, 17.11.2008 - 1 Ws 198/08 (https://dejure.org/2008,34265)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.11.2008 - 1 Ws 198/08 (https://dejure.org/2008,34265)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. November 2008 - 1 Ws 198/08 (https://dejure.org/2008,34265)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 02.08.1990 - 3 Ws 494/90
    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2008 - 1 Ws 198/08
    Nach der zutreffenden obergerichtlichen Rechtsprechung ist jedoch eine erneute Inhaftierung eines Verurteilten durch Bewährungswiderruf nach zwischenzeitlich erfolgter Entlassung aus dem Strafvollzug in anderer Sache grundsätzlich nicht sinnvoll, wenn dadurch der Beginn der sozialen Integration des Verurteilten wieder gefährdet würde (vgl. OLG Düsseldorf StV 1991, 29, 30; 1994, 200; Senatsbeschlüsse vom 21. November 2005 - 1 Ws 171/05 sowie vom 20. Februar 2006 - 1 Ws 209/05).

    Diesem Grundsatz ist im Einzelfall dadurch Rechnung zu tragen, dass ohne Verzögerungen frühzeitig entschieden wird (vgl. OLG Düsseldorf, StV 1991, 29 f).

  • OLG Naumburg, 19.04.2005 - 1 Ws 171/05

    Anwendbarkeit von § 473 Abs. 3 Strafprozessorndung (StPO) bei vollem Erfolg eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2008 - 1 Ws 198/08
    Nach der zutreffenden obergerichtlichen Rechtsprechung ist jedoch eine erneute Inhaftierung eines Verurteilten durch Bewährungswiderruf nach zwischenzeitlich erfolgter Entlassung aus dem Strafvollzug in anderer Sache grundsätzlich nicht sinnvoll, wenn dadurch der Beginn der sozialen Integration des Verurteilten wieder gefährdet würde (vgl. OLG Düsseldorf StV 1991, 29, 30; 1994, 200; Senatsbeschlüsse vom 21. November 2005 - 1 Ws 171/05 sowie vom 20. Februar 2006 - 1 Ws 209/05).
  • OLG Brandenburg, 03.07.2008 - 2 Ws 107/08
    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2008 - 1 Ws 198/08
    Bei einer Verlängerung der Bewährungszeit bis zu fünf Jahren gilt die Fristbegrenzung des § 56 f Abs. 2 Satz 2 StGB, die erkennbar keine Einschränkung gegenüber § 56 a Abs. 2 Satz 2 StGB bewirken soll, dagegen nicht (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 26. Januar 2005 - 1 Ws 194/04; vom 23. März 2006 - 1 Ws 71/06; vom 3. Juli 2008 - 2 Ws 107/08; OLG Stuttgart, NStZ 2000, 478, 479).
  • OLG Stuttgart, 03.05.2000 - 3 Ws 58/00

    Verlängerung der Bewährungszeit über fünf Jahre hinaus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2008 - 1 Ws 198/08
    Bei einer Verlängerung der Bewährungszeit bis zu fünf Jahren gilt die Fristbegrenzung des § 56 f Abs. 2 Satz 2 StGB, die erkennbar keine Einschränkung gegenüber § 56 a Abs. 2 Satz 2 StGB bewirken soll, dagegen nicht (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 26. Januar 2005 - 1 Ws 194/04; vom 23. März 2006 - 1 Ws 71/06; vom 3. Juli 2008 - 2 Ws 107/08; OLG Stuttgart, NStZ 2000, 478, 479).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.1993 - 3 Ws 584/93
    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2008 - 1 Ws 198/08
    Nach der zutreffenden obergerichtlichen Rechtsprechung ist jedoch eine erneute Inhaftierung eines Verurteilten durch Bewährungswiderruf nach zwischenzeitlich erfolgter Entlassung aus dem Strafvollzug in anderer Sache grundsätzlich nicht sinnvoll, wenn dadurch der Beginn der sozialen Integration des Verurteilten wieder gefährdet würde (vgl. OLG Düsseldorf StV 1991, 29, 30; 1994, 200; Senatsbeschlüsse vom 21. November 2005 - 1 Ws 171/05 sowie vom 20. Februar 2006 - 1 Ws 209/05).
  • OLG Brandenburg, 12.03.2009 - 1 Ws 23/09

    Widerruf einer Strafrestaussetzung: Rechtzeitigkeit der Nachtragsentscheidung

    In jenen Fällen zwischenzeitlicher Strafverbüßung in anderer Sache ist der Widerruf der Strafaussetzung mit der Folge einer erneuten Inhaftierung dann nicht mehr geboten, wenn dadurch inzwischen aufgebaute soziale und berufliche Bindungen und eine erfolgte oder begonnene Integration des Verurteilten gefährdet würden (vgl. Senatsbeschluss vom 17. November 2008 - 1 Ws 198/08 - m.w.N.; OLG Düsseldorf in StV 1991, 29f.).

    In jenen Fällen zwischenzeitlicher Strafverbüßung in anderer Sache ist der Widerruf der Strafaussetzung mit der Folge einer erneuten Inhaftierung dann nicht mehr geboten, wenn dadurch inzwischen aufgebaute soziale und berufliche Bindungen und eine erfolgte oder begonnene Integration des Verurteilten gefährdet würden (vgl. Senatsbeschluss vom 17. November 2008 - 1 Ws 198/08 - m.w.N.; OLG Düsseldorf in StV 1991, 29f.).

  • OLG Brandenburg, 25.05.2009 - 1 Ws 75/09

    Widerruf der Strafaussetzung: Verhängung milderer Maßnahmen bei wesentlicher

    Unter den Umständen einer begonnenen Integration nach der inzwischen erfolgten Entlassung aus dem Strafvollzug (im Verfahren der Anlassverurteilung) erscheint die erneute Inhaftierung nicht sinnvoll (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 17. November 2008 - 1 Ws 198/08 - m.w.N. und vom 19. August 2008- 1 Ws 157/08).

    Aber gerade unter diesen Umständen einer begonnenen Integration des Beschwerdeführers erscheint seine erneute Inhaftierung nach der inzwischen erfolgten Entlassung aus dem Strafvollzug nicht sinnvoll (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 17. November 2008 - 1 Ws 198/08 - m.w.N. und vom 19. August 2008 - 1 Ws 157/08 - OLG Düsseldorf, StV 1991, 29).

  • OLG Hamm, 17.02.2009 - 3 Ws 33/09

    Widerruf nach Haftentlassung in anderer Sache

    b) Nach § 56f Abs. 2 StGB kommt es auch nicht darauf an, ob der Widerruf einer Strafaussetzung nach Haftverbüßung in anderer Sache und zwischenzeitlicher Wiedererlangung der Freiheit nicht "sinnvoll" ist oder ob das Widerrufsverfahren zögerlich geführt wurde (so aber OLG Brandenburg Beschl. v. 17.11.2008 - 1 Ws 198/08 - juris; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 169; OLG Düsseldorf StV 1994, 198; OLG Düsseldorf StV 1991, 29).
  • OLG Hamm, 03.01.2013 - 1 RVs 90/12

    Strafzumessung; Keine strafmildernde Berücksichtigungsfähigkeit eines drohenden

    Eventuell führt dies sogar dazu, dass zunächst der drohende Widerruf bei der Strafzumessung mildernd berücksichtigt wird und später im Widerrufsverfahren von einem Widerruf abgesehen wird, wenn die neue Strafe bereits vollstreckt und der Verurteilte schon wieder aus der Strafhaft entlassen worden ist (vgl. zu dieser Konstellation u.a.: OLG Brandenburg, Beschl. v. 17.11.2008 - 1 Ws 198/08 - juris; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 169).
  • OLG Koblenz, 17.02.2016 - 2 Ws 46/16

    Widerruf der Strafaussetzung wegen erneuter Straffälligkeit: Bewährungswiderruf

    Dies darf sich deshalb nicht zu seinem Nachteil auswirken und seine zwischenzeitlich begonnenen Bemühungen um eine soziale Integration nicht beeinträchtigen (vgl. Senat aaO; OLG Brandenburg, Beschluss 1 Ws 198/08 vom 17.11.2008, juris).
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