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   OLG Schleswig, 31.05.2012 - 1 Ws 203/12 (113/12)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,12971
OLG Schleswig, 31.05.2012 - 1 Ws 203/12 (113/12) (https://dejure.org/2012,12971)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 31.05.2012 - 1 Ws 203/12 (113/12) (https://dejure.org/2012,12971)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 31. Mai 2012 - 1 Ws 203/12 (113/12) (https://dejure.org/2012,12971)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Gorch Fock-Verfahren, fahrlässige Tötung, Klageerzwingungsverfahren,

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Stellung eines Klageerzwingungsantrags im Hinblick auf die Unterstellung eines hinreichenden Tatverdachts zur Erhebung der öffentlichen Klage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 172 Abs. 3
    Anforderungen an einen Klageerzwingungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Keine Strafanklage wegen fahrlässiger Tötung gegen früheren Kapitän und Schiffsarzt der Gorck Fock im Fall Jenny B.

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Gorch Fock - Keine Anklage gegen früheren Kapitän und Schiffsarzt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 302
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2016 - 1 A 2359/14

    Keine Entschädigung im Fall Jenny Böken

    Diese in der mündlichen Verhandlung unwidersprochen gebliebene Einschätzung erscheint dem Senat plausibel: Zu den Klägern und ihrem Prozessbevollmächtigten hat bereits das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in seinem Beschluss vom 12. Juni 2012 - 1 Ws 203/12 (113/12) - betreffend die Strafverfolgung des Zeugen T1.
  • VerfGH Bayern, 21.07.2022 - 58-VI-21

    Unsubstantiierte Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im

    Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung muss eine aus sich selbst heraus verständliche Schilderung des Sachverhalts enthalten, der bei Unterstellung des hinreichenden Tatverdachts die Erhebung der öffentlichen Klage in materieller und formeller Hinsicht rechtfertigt; die Sachdarstellung muss in groben Zügen den Gang des Ermittlungsverfahrens, den Inhalt der angegriffenen Bescheide und die Gründe für ihre Unrichtigkeit wiedergeben, um das Oberlandesgericht in die Lage zu versetzen, dass es ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vornehmen kann (BVerfG vom 31.1.2020 NStZ-RR 2020, 115/116; OLG Schleswig vom 12.6.2012 NStZ 2013, 302; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, § 172 Rn. 27 a m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 01.06.2015 - 2 Ws 69/15

    Klageerzwingungsverfahren: Örtliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts bei

    Derartige Auslassungen und einseitige Darstellungen führen jedoch zur Unzulässigkeit des Klageerzwingungsantrags (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17.03.2010 - 2 Ws 42/10 - BeckRS 2010, 11326; OLG Schleswig NStZ 2013, 302).
  • OLG Karlsruhe, 01.06.2015 - 2 Ws 89/15

    Darlegungs- und Begründungsanforderungen in § 172 Abs. 3 S. 1 StPO

    Derartige Auslassungen und einseitige Darstellungen führen jedoch zur Unzulässigkeit des Klageerzwingungsantrags (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17.03.2010 - 2 Ws 42/10 - BeckRS 2010, 11326; OLG Schleswig NStZ 2013, 302).
  • OLG Karlsruhe, 20.11.2018 - 2 Ws 158/18

    Klageerzwingungsverfahren nach Strafanzeigevorbehalt

    Demzufolge hätte sich ein entsprechender Vortrag aus der Antragsschrift ergeben müssen (OLG Karlsruhe NStZ 1982, 520; KG Berlin, Beschluss vom 05.11.2015 - 3 Ws 535/15 -, juris; Schleswig-Holsteinisches OLG NStZ 2013, 302; KK-StPO/Moldenhauer aaO § 172 Rn. 38).
  • AGH Berlin, 12.02.2016 - II AGH 11/15

    Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung

    Das zur Entscheidung berufene Gericht soll allein durch den Antrag in die Lage versetzt werden, eine Schlüssigkeitsprüfung anhand der objektiv gegebenen Sachlage vorzunehmen (Bayerischer AGH, Beschl. v. 6.4.2005 - BayAGH I 31/04, juris, Rdnr. 31; OLG Schleswig, NStZ 2013, 302, 303 zu § 172 StPO).
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