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   OLG Jena, 29.05.2009 - 1 Ws 204/09   

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https://dejure.org/2009,36406
OLG Jena, 29.05.2009 - 1 Ws 204/09 (https://dejure.org/2009,36406)
OLG Jena, Entscheidung vom 29.05.2009 - 1 Ws 204/09 (https://dejure.org/2009,36406)
OLG Jena, Entscheidung vom 29. Mai 2009 - 1 Ws 204/09 (https://dejure.org/2009,36406)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umdeutung einer Beschwerde gegen einen Arrestbeschluss in einen Antrag auf Aufhebung nach Übergang der gerichtlichen Zuständigkeit durch Anklageerhebung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 111d; StPO § 304
    Umdeutung der Beschwerde gegen einen Arrestbeschluss in einen Antrag auf Aufhebung nach Übergang der gerichtlichen Zuständigkeit durch Anklageerhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Saarbrücken, 11.05.2015 - 1 AR 2/15

    Voraussetzungen des Anspruchs des Pflichtverteidigers auf Festsetzung einer

    Danach belief sich die Dauer der zutreffender Weise ab dem tatsächlichen Beginn zu berechnenden (st.Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 9. Januar 2007 - 1 Ws 236/06 -, vom 28. September 2009 - 1 Ws 163/09 -, vom 19. Januar 2010 - 1 Ws 204/09 -, vom 13. September 2011 -1 AR 7/11 -, vom 9. November 2011 - 1 AR 5/11 - und vom 12. September 2014 - 1 Ws 127/14 -), in der Zeit vom 7. Mai 2014 bis zum 13. Juni 2014 durchgeführten sieben Hauptverhandlungstermine, an denen der Antragsteller teilgenommen hat, bei Abzug der 30 Minuten übersteigenden Pausen (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 20. November 2007 - 1 Ws 221/07 -, vom 17. Mai 2010 - 1 Ws 91/10 -, vom 13. September 2011 - 1 AR 7/11 - und vom 9. November 2011 - 1 AR 5/11 -) auf insgesamt 25 Stunden und 27 Minuten und damit im Durchschnitt auf 3 Stunden und 38 Minuten pro Hauptverhandlungstermin, was deutlich unter dem für ein Verfahren vor der Wirtschaftsstrafkammer üblichen Umfang von 6 bis 8 Stunden liegt (vgl. für Schwurgericht: Senatsbeschlüsse vom 17. November 2009 - 1 AR 5/09 - m.w.N. und vom 9. November 2011 - 1 AR 5/11 -).
  • OLG Braunschweig, 05.05.2014 - 1 Ws 103/14

    Umdeutung einer Beschwerde in einen Antrag auf Aufhebung einer vor einem

    Der Senat schließt sich dabei der Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Beschluss vom 23.01.2003, 1 Ws 9/03, juris, Rn. 5 - 9) an, wonach sich den Regelungen der §§ 126 Abs. 2 S. 1, 98 Abs. 2 S. 3 StPO ein allgemeiner prozessualer Rechtsgedanke dahingehend entnehmen lässt, dass die Beschwerde gegen eine vor einem Zuständigkeitsübergang erlassene vorläufige Maßnahme - unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem Zuständigkeitsübergang eingelegt wurde - in einen Antrag auf Aufhebung der Maßnahme umzudeuten ist (vgl. auch OLG Jena, Beschluss vom 29.05.2009, 1 Ws 204/09, juris, Rn. 11 für den dinglichen Arrest).
  • OLG Frankfurt, 17.02.2014 - 3 Ws 122/14

    Beschränkungen nach § 119 I StPO - Umdeutung einer Beschwerde in einen

    Ähnliches gilt für unerledigte Beschwerden gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 111a StPO (OLG Stuttgart, NStZ-RR 2003, 142), gegen die Anordnung des dinglichen Arrestes gem. §§ 111d, 111e StPO (Senat, StV 2008; OLG Jena, wistra 2010, 80) und die Beschlagnahme gem. §§ 98 II 3, 162 (OLG Karlsruhe, Justiz 1998, 130).
  • OLG Jena, 07.02.2018 - 1 Ws 482/16

    Zulässigkeit von Einwendungen gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse

    Denn die "Beschwerden" der Antragsteller gegen die sie betreffenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Meiningen sind sämtlich nach Anklageerhebung zum Landgericht beim Amtsgericht eingegangen und waren deshalb als Anträge auf Entscheidung des nunmehr mit der Sache befassten und deshalb auch hierfür zuständigen Landgerichts umzudeuten (vgl. für eine bei Anklageerhebung noch nicht erledigte Beschwerde gegen die Beschlagnahmeanordnung: Meyer-Goßner/Schmitt, 60. Aufl., § 98 Rdnr. 31 m. w. N.; Senatsbeschluss vom 29.05.2009, 1 Ws 204/09, bei juris), gegen dessen Entscheidung die (Erst-)Beschwerde statthaft ist.
  • OLG Stuttgart, 23.01.2020 - 4 Ws 361/19

    Umdeutung einer Beschwerde gegen eine einstweilige Unterbringung in Antrag auf

    Aus der Regelung des § 126 Abs. 2 Satz 1 StPO ist aber ein dahingehender allgemeiner Rechtsgedanke zu entnehmen (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 29. Mai 2009 - 1 Ws 204/09, juris Rn. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 23. Januar 2003 - 1 Ws 9/03, juris, betreffend die Anordnung eines dinglichen Arrestes und OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Februar 2002 - 4 Ws 38/02, juris Rn. 6, betreffend die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis).
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