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   OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 210/21   

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https://dejure.org/2021,40665
OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 210/21 (https://dejure.org/2021,40665)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 29.09.2021 - 1 Ws 210/21 (https://dejure.org/2021,40665)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 29. September 2021 - 1 Ws 210/21 (https://dejure.org/2021,40665)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 140 Abs. 2 StPO; § 331 Abs. 1 StPO; § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB; § 142 Abs. 7 StPO; § 473 Abs. 1 StPO
    Keine starre Grenze bei Rechtsfolgenerwartung für Beiordnung eines Rechtsanwalts; Anhängige Ermittlungsverfahren bei Rechtsfolgenerwartung ohne Bedeutung; Ein Jahr zur Bewährung als gewichtiger Umstand für Notwendigkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers; Keine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140 Abs. 2 ; StPO § 331 Abs. 1
    Notwendige Verteidigung gem. § 140 Abs. 2 StPO

  • rechtsportal.de

    StPO § 140 Abs. 2 ; StPO § 331 Abs. 1
    Notwendige Verteidigung gem. § 140 Abs. 2 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Zweibrücken, 13.08.2018 - 1 Ws 179/18

    Pflichtverteidigerbeiordnung bei drohendem Bewährungswiderruf

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 210/21
    Weiterhin besteht in der obergerichtlichen Rechtsprechung Einigkeit dahingehend, dass die genannte Straferwartung von einem Jahr nicht als starre Grenze anzusehen ist (KG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 2017, 5 Ws 50/17, Rn. 13, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Juni 1998, 1 Ws 351/98, Rn. 5, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13. August 2018, 1 Ws 179/18, Rn. 3, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. März 1991, 3 Ss 201/90, Rn. 9, zitiert nach juris), sondern bei Vorliegen anderer gewichtiger Umstände sowohl nach oben als auch nach unten davon abgewichen werden kann.
  • OLG Karlsruhe, 04.03.1991 - 3 Ss 201/90

    Verteidigung; Notwendige; Strafaussetzung; Widerruf

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 210/21
    Weiterhin besteht in der obergerichtlichen Rechtsprechung Einigkeit dahingehend, dass die genannte Straferwartung von einem Jahr nicht als starre Grenze anzusehen ist (KG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 2017, 5 Ws 50/17, Rn. 13, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Juni 1998, 1 Ws 351/98, Rn. 5, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13. August 2018, 1 Ws 179/18, Rn. 3, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. März 1991, 3 Ss 201/90, Rn. 9, zitiert nach juris), sondern bei Vorliegen anderer gewichtiger Umstände sowohl nach oben als auch nach unten davon abgewichen werden kann.
  • OLG Düsseldorf, 18.06.1998 - 1 Ws 351/98
    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 210/21
    Weiterhin besteht in der obergerichtlichen Rechtsprechung Einigkeit dahingehend, dass die genannte Straferwartung von einem Jahr nicht als starre Grenze anzusehen ist (KG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 2017, 5 Ws 50/17, Rn. 13, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Juni 1998, 1 Ws 351/98, Rn. 5, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13. August 2018, 1 Ws 179/18, Rn. 3, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. März 1991, 3 Ss 201/90, Rn. 9, zitiert nach juris), sondern bei Vorliegen anderer gewichtiger Umstände sowohl nach oben als auch nach unten davon abgewichen werden kann.
  • KG, 13.12.2018 - 3 Ws 290/18

    Bestellung eines Pflichtverteidigers wegen der Schwere der Tat

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 210/21
    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers in der Regel geboten, wenn dem Angeklagten die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe droht, die mindestens im Bereich von einem Jahr liegt (KG Berlin, Beschluss vom 13. Dezember 2018, 3 Ws 290/18, Rn. 2, zitiert nach juris; KG Berlin, Beschluss vom 6. Januar 2017, 4 Ws 212/17, Rn. 6, zitiert nach juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 29. Juni 2012, 1 Ws 246/12, Rn. 9, zitiert nach juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 23. März 2018, 1 Ws 69/18, nicht veröffentlicht, sowie Beschluss vom 11. Mai 1995, Ws 89/95, 2. Ls, "Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr" zitiert nach juris).
  • KG, 28.02.2017 - 5 Ws 50/17

    Notwendige Verteidigung im Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 210/21
    Weiterhin besteht in der obergerichtlichen Rechtsprechung Einigkeit dahingehend, dass die genannte Straferwartung von einem Jahr nicht als starre Grenze anzusehen ist (KG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 2017, 5 Ws 50/17, Rn. 13, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Juni 1998, 1 Ws 351/98, Rn. 5, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13. August 2018, 1 Ws 179/18, Rn. 3, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. März 1991, 3 Ss 201/90, Rn. 9, zitiert nach juris), sondern bei Vorliegen anderer gewichtiger Umstände sowohl nach oben als auch nach unten davon abgewichen werden kann.
  • OLG Naumburg, 29.06.2012 - 1 Ws 246/12

    Notwendige Verteidigung: Schwere der Tat bei Straferwartung von einem Jahr

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 210/21
    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers in der Regel geboten, wenn dem Angeklagten die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe droht, die mindestens im Bereich von einem Jahr liegt (KG Berlin, Beschluss vom 13. Dezember 2018, 3 Ws 290/18, Rn. 2, zitiert nach juris; KG Berlin, Beschluss vom 6. Januar 2017, 4 Ws 212/17, Rn. 6, zitiert nach juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 29. Juni 2012, 1 Ws 246/12, Rn. 9, zitiert nach juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 23. März 2018, 1 Ws 69/18, nicht veröffentlicht, sowie Beschluss vom 11. Mai 1995, Ws 89/95, 2. Ls, "Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr" zitiert nach juris).
  • OLG Braunschweig, 11.05.1995 - Ws 89/95

    Entscheidung über die Bestellung eines Pflichtverteidigers; Fall einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 210/21
    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers in der Regel geboten, wenn dem Angeklagten die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe droht, die mindestens im Bereich von einem Jahr liegt (KG Berlin, Beschluss vom 13. Dezember 2018, 3 Ws 290/18, Rn. 2, zitiert nach juris; KG Berlin, Beschluss vom 6. Januar 2017, 4 Ws 212/17, Rn. 6, zitiert nach juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 29. Juni 2012, 1 Ws 246/12, Rn. 9, zitiert nach juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 23. März 2018, 1 Ws 69/18, nicht veröffentlicht, sowie Beschluss vom 11. Mai 1995, Ws 89/95, 2. Ls, "Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr" zitiert nach juris).
  • OLG Bremen, 04.09.2018 - 1 Ws 69/18
    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 210/21
    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers in der Regel geboten, wenn dem Angeklagten die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe droht, die mindestens im Bereich von einem Jahr liegt (KG Berlin, Beschluss vom 13. Dezember 2018, 3 Ws 290/18, Rn. 2, zitiert nach juris; KG Berlin, Beschluss vom 6. Januar 2017, 4 Ws 212/17, Rn. 6, zitiert nach juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 29. Juni 2012, 1 Ws 246/12, Rn. 9, zitiert nach juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 23. März 2018, 1 Ws 69/18, nicht veröffentlicht, sowie Beschluss vom 11. Mai 1995, Ws 89/95, 2. Ls, "Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr" zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 08.09.1986 - 1 Ws 264/86

    Überblick über Beweisaufnahme; Berufungshauptverhandlung; Sitzungstage; Zahl der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 210/21
    Eine schwierige Sachlage ist erst dann anzunehmen, wenn die Gefahr besteht, dass der Angeklagte seine Rechte ohne die Mitwirkung eines Verteidigers nicht mehr ausreichend wahrnehmen kann, insbesondere, weil er allein den Überblick über die Beweisaufnahme zu verlieren droht (so OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. September 1986, 1 Ws 264/86, Rn. 3, zitiert nach juris, im Falle einer neuntägigen Beweisaufnahme mit insgesamt 168 Zeugen).
  • OLG Brandenburg, 11.04.2000 - 2 Ss 19/00

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen Schwere der Tat; Höhe der Strafe,

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 210/21
    Dies gilt bei einer verhängten Freiheitsstrafe von einem Jahr zumindest dann, wenn diese - wie hier - zur Bewährung ausgesetzt worden ist (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11. April 2000, 2 Ss 19/00, Rn. 4, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 09.07.2020 - 5 Ws 202/20

    Pflichtverteidiger, Aussage-gegen-Aussage

  • OLG Hamm, 07.10.2011 - 3 Ws 321/11

    Pflichtverteidigerbestellung nach vorläufiger Verfahrenseinstellung

  • LG Kleve, 02.07.2021 - 120 Qs 61/21
  • KG, 02.12.1996 - 1 Ss 285/96
  • BayObLG, 25.11.2021 - 202 StRR 132/21

    Zur notwendigen Verteidigung bei einem Geständnis des Angeklagten

    Dies ist grundsätzlich erst bei einer Straferwartung von einem Jahr Freiheitsstrafe anzunehmen (vgl. nur OLG Braunschweig, Beschluss vom 29.09.2021 - 1 Ws 210/21; KG, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 Ws 290/18; OLG Hamm, Beschluss vom 11.02.2020 - III-5 RVs 6/20, jew. bei juris; KK-StPO/Willnow 8. Aufl. § 140 Rn. 21; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 64. Aufl. § 140 Rn. 23a m.w.N.).
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