Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 04.07.2005

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   OLG Hamburg, 21.11.2005 - 1 Ws 212/05   

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OLG Hamburg, 21.11.2005 - 1 Ws 212/05 (https://dejure.org/2005,7581)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.11.2005 - 1 Ws 212/05 (https://dejure.org/2005,7581)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. November 2005 - 1 Ws 212/05 (https://dejure.org/2005,7581)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafbarkeit eines aus dem Bundesgebiet ausgewiesenen Ausländers durch die erneute Einreise in das Bundesgebiet; Bestehen einer Strafbarkeitslücke durch die Einführung des Freizügigkeitsgesetzes (FreizügG); Pflicht zur Geltendmachung von Freizügigkeitsrechten zur ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 95 Abs. 2; FreizügG/EU § 9; AufenthG § 1 Abs. 2 Nr. 1; FreizügG/EU § 1; FreizügG/EU § 11 Abs. 1; FreizügG/EU § 9; FreizügG/EU § 7 Abs. 2 S. 1; FreizügG/EU § 6
    Unionsbürger, Straftat, illegale Einreise, unerlaubter Aufenthalt, Ausweisung, Sperrwirkung, Freizügigkeit, Einreiseverbot, Verlust des Aufenthaltsrechts

  • Judicialis

    AuslG § 45; ; AuslG § 45 Abs. 1; ; AuslG § 46; ; AuslG § 46 Nr. 2; ; AufenthG § ... 1 Abs. 2 Nr. 1; ; AufenthG § 11; ; AufenthG § 11 Abs. 1; ; AufenthG § 12 Abs. 1 Satz 1; ; AufenthG § 12 Abs. 2; ; AufenthG § 12 Abs. 3 Satz 1; ; AufenthG § 12 Abs. 4; ; AufenthG § 58 Abs. 2; ; AufenthG § 95; ; AufenthG § 95 Abs. 2; ; AufenthG § 95 Abs. 2 Nr. 1; ; AufenthG § 95 Abs. 2 Nr. 1a; ; AufenthG § 95 Abs. 2 Nr. 1b; ; AufenthG § 102; ; AufenthG § 102 Abs. 1 Satz 1; ; FreizügG/EU § 1; ; FreizügG/EU § 2; ; FreizügG/EU § 2 Abs. 1; ; FreizügG/EU § 3; ; FreizügG/EU § 4; ; FreizügG/EU § 6; ; FreizügG/EU § 6 Abs. 1; ; FreizügG/EU § 6 Abs. 2; ; FreizügG/EU § 6 Abs. 3; ; FreizügG/EU § 7 Abs. 2; ; FreizügG/EU § 7 Abs. 2 Satz 1; ; FreizügG/EU § 9; ; FreizügG/EU § 11 Abs. 1; ; FreizügG/EU § 11 Abs. 2; ; PassG § 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 270
  • NStZ-RR 2008, 272
  • StV 2006, 137
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Hamburg, 22.03.2005 - 3 Bf 294/04

    Kein Entfallen der Sperrwirkungen von bestandskräftigen Ausweisungen mit dem

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.11.2005 - 1 Ws 212/05
    Die Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 22. März 2005 (Az. 3 Bf 294/04), derzufolge die Sperrwirkungen einer vor dem 1. Januar 2005 bestandskräftig gewordenen Ausweisung gemäß § 102 Abs. 1 Satz 1 AufenthG i.V.m. § 11 Abs. 1 AufenthG auch gegenüber denjenigen Ausländern fortgelten, die sich auf das europäische Freizügigkeitsrecht berufen, vermag hieran nichts zu ändern.
  • VGH Hessen, 29.12.2004 - 12 TG 3212/04

    Freizügigkeitsrechte für Unionsbürger ab 2005-01-01

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.11.2005 - 1 Ws 212/05
    Entgegen der vom Amtsgericht vertetenen Auffassung gilt das Freizügigkeitsgesetz gemäß seines § 1 für alle Unionsbürger, unabhängig davon, ob sie die Voraussetzungen für die Freizügigkeitsberechtigung nach den §§ 2 bis 4 FreizügG/EU erfüllen oder nicht (so auch Hess. Verwaltungsgerichtshof, NVwZ 2005, 837).
  • BVerfG, 22.06.1988 - 2 BvR 234/87

    Verfassungswidrigkeit des § 15 Abs. 2 Buchstabe a FAG

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.11.2005 - 1 Ws 212/05
    Art. 103 GG enthält die Verpflichtung des Gesetzgebers, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen, BVerfGE 78, 374, 381 ff.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2007 - 13 S 451/06

    Wiederaufgreifensanspruch bei bestandskräftiger Ausweisungsverfügung gegen einen

    Die Verweisung auf das Befristungsverfahren ist keine Ermessensbetätigung im Rücknahmeverfahren, und eine bestandskräftig gewordene "Alt-Ausweisung" kann auch nicht in eine nach Voraussetzungen und Struktur unterschiedliche Feststellung nach § 6 FreizügG umgedeutet werden (siehe auch OLG Hamburg, Beschluss vom 21.11.2005 - 1 Ws 212/05 -, InfAuslR 2006, 118, 120).
  • VGH Bayern, 21.03.2006 - 19 CE 06.721

    Ausländerrecht: Aufenthalt nach bestandskräftiger Ausweisung, Anwendung des

    Zur Begründung wurde im Wesentlichen das Vorbringen im Antragsverfahren wiederholt und ergänzend auf eine Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (B.v. 21.11.2005, InfAuslR 2006, 118) verwiesen.

    Einen ähnlichen Fall einer Milderung des Strafrahmens durch § 9 FreizügG/EU bei einem Verstoß gegen das Einreiseverbot behandelt auch das vom Ast. benannte Hanseatische OLG Hamburg in B.v. 21. November 2005 (InfAuslR 2006, 118/119), ohne dass hiermit die o.g. Gesichtspunkte zum Fortgelten der bestandskräftigen Ausweisungsverfügung der Agg.

  • OLG Zweibrücken, 21.11.2007 - 3 W 239/07

    Abschiebehaft gegen einen EU-Bürger auf Gund einer Altausweisung ohne

    Das Freizügigkeitsgesetz/EU gilt für alle Unionsbürger, unabhängig davon, ob sie die Voraussetzungen nach §§ 2 bis 4 erfüllen oder nicht (HessVGH NVwZ 2005, 837; OLG Hamburg, InfAuslR 2006, 118 und Beschluss vom 6. Juni 2007 - 2 Wx 49/07 -).
  • OLG Karlsruhe, 06.12.2006 - 3 Ws 346/05

    D (A), Untersuchungshaft, Haftentschädigung, Ausweisung, Beurteilungszeitpunkt,

    Gleichfalls kann dahingestellt bleiben, ob die nach § 8 Abs. 2 Satz 1 AuslG eine Wiedereinreise und den Aufenthalt im Inland verbietende Sperrwirkung einer vor dem 01.01.2005 bestandskräftig angeordneten Ausweisung eines Unionsbürgers auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) vom 30.07.2004 (BGBl I 1950) am 01.01.2005 fortbesteht (vgl. OVG Hamburg InfAuslR 2006, 305; NordÖR 2006, 38; Epe in GK-AufenthG § 1 FreizügG/EU Rdnr. 20; Funke-Kaiser GK-AufenthG § 102 Rdnr. 2; a. A. OVG Berlin NVwZ 2006, 953), und bejahendenfalls, ob sich ein ausgewiesener Unionsbürgern im Falle einer erneuten Einreise in das Bundesgebiet nach neuem Recht strafbar macht (vgl. verneinend HansOLG Hamburg StV 2006, 137; Epe aaO).
  • OLG Hamburg, 06.06.2007 - 2 Wx 49/07

    D (A), Abschiebungshaft, Zurückschiebungshaft, Unionsbürger,

    Gemäß dem eindeutigen Wortlaut des § 1 FreizügG/EU gilt das Gesetz aber für alle Unionsbürger, unabhängig davon, ob sie die Voraussetzungen nach §§ 2 bis 4 erfüllen oder nicht (vgl. HansOLG Hamburg, InfAuslR 2006, 118, Az.: 1 Ws 212/05 betreffend die Frage der Strafbarkeit einer Wiedereinreise eines vor dem Jahre 2005 ausgewiesenen Unionsbürgers; HessVGH NVwZ 2005, 837 = InfAuslR 2005, 130).
  • OLG Nürnberg, 17.06.2008 - 1 St OLG Ss 122/08

    Ausweisung eines polnischen Staatsbürgers vor dem EU-Beitritt Polens:

    Die Anknüpfung an eine wenn auch materiell-rechtlich gleichbedeutende Ausweisung wäre eine verbotene Analogie (OLG Hamburg Beschl. v. 13.09.2005 1 Ws 212/05 StV 2006, 136); erst recht kommt eine Anwendung des Straftatbestands des § 95 Abs. 2 AufenthG in Verbindung mit § 11 Abs. 1 AufenthG nicht in Frage (OLG Hamburg aaO).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 04.07.2005 - 1 Ws 212 - 213/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,55562
OLG Jena, 04.07.2005 - 1 Ws 212 - 213/05 (https://dejure.org/2005,55562)
OLG Jena, Entscheidung vom 04.07.2005 - 1 Ws 212 - 213/05 (https://dejure.org/2005,55562)
OLG Jena, Entscheidung vom 04. Juli 2005 - 1 Ws 212 - 213/05 (https://dejure.org/2005,55562)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 19.01.2000 - 3 Ws 24/00
    Auszug aus OLG Jena, 04.07.2005 - 1 Ws 212/05
    Dem Tatrichter ist es verwehrt, mit der Begründung, es seien vom Zeugen keine Umstände dargelegt und/oder glaubhaft gemacht, nach denen ihn an dem verspäteten Vorbringen der Entschuldigungsgründe kein Verschulden trifft, von einer Entscheidung nach § 51 Abs. 2 Satz 3 StPO abzusehen und stattdessen die Erklärung des Zeugen als Beschwerde gegen den Ordnungsmittelbeschluss auszulegen oder in eine solche umzudeuten (vgl. KG, Beschluss vom 19.01.2000, Az. 3 Ws 24/00).
  • OLG Hamm, 28.01.2010 - 2 Ws 17/10
    Erst gegen diesen im Anschluss an den Aufhebungsantrag vom Tatrichter nach § 51 Abs. 2 Satz 3 StPO zu treffenden Beschluss ist die Beschwerde gegeben (so schon OLG Hamm in GA 1958, 92, OLG Hamm VRS 42, 283; OLG Hamm, Beschlüsse vom 22. Mai 2007 - 1 Ws 346/07 - und vom 22. Januar 2008 - 5 Ws 7 und 30/08 - Hans OLG Hamburg, MDR 1982, 165; OLG Düsseldorf, MDR 1983, 690; ThürOLG, Beschluss vom 04. Juli 2005 - 1 Ws 212-213/05; OLG Köln, Beschluss vom 26. März 2008 - 2 Ws 134/08; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 51 Rdnr. 28).
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