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   OLG Karlsruhe, 18.08.2003 - 1 Ws 217/03   

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https://dejure.org/2003,6084
OLG Karlsruhe, 18.08.2003 - 1 Ws 217/03 (https://dejure.org/2003,6084)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.08.2003 - 1 Ws 217/03 (https://dejure.org/2003,6084)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. August 2003 - 1 Ws 217/03 (https://dejure.org/2003,6084)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit des Einkaufs von Nahrungs- und Genussmitteln und Mitteln der Körperpflege in einer Justizvollzugsanstalt; Einkaufsverbot des Anstaltsleiters bezüglich eines Produkts aus Gründen der Sicherheit und Ordnung als anfechtbarer Verwaltungsakt; Verkauf von ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Haftanstalt - Verkaufsverbot für mohnhaltige Waren

  • blutalkohol PDF, S. 336

    Verbot des Ein-/Verkaufs mohnhaltiger Produkte in der Justizvollzugsanstalt

  • Judicialis

    StVollzG § 22 Abs. 2 Satz 1; ; StVollzG § 109

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 22 Abs. 2 Satz 1; StVollzG § 109
    Anfechtbarkeit eines Einkaufsverbots im Rahmen des Strafvollzugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 28.8.2003)

    Keine Mohnbrötchen für Strafgefangene

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 13.11.2002 - 1 Ws 216/02
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.08.2003 - 1 Ws 217/03
    Allein durch seinen sporadischen Bezug von mohnhaltigen Waren beim Bäcker hat der Gefangene - anders als etwa bei einer genehmigten Ausstattung der Zelle mit Gegenständen (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 13.11.2002, 1 Ws 216/02 "Kochplatte") - nämlich noch keine Rechtsposition erhalten, welche ihn gegenüber anderen Gefangene hervorhebt und die zu einer besonderen Vertrauenslage bei ihm hätte führen können.
  • KG, 22.01.1996 - 5 Ws 424/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.08.2003 - 1 Ws 217/03
    Durch die Regelungen zum Umfang des Gefangeneinkaufs sind vielmehr alle Gefangenen gleichmäßig betroffen, weshalb der Gesichtspunkt der Gleichbehandlung und die dem Anstaltsleiter obliegende Organisationsbefugnis bei der Gewichtung der betroffenen Belange eine besondere Rolle spielt (vgl. hierzu KG ZfStrVO 1998, 310 f.).
  • OLG Karlsruhe, 30.06.2016 - 2 Ws 125/16

    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Gestattung des Besitzes von Backpulver in

    Aus § 20 Abs. 2 JVollzGB V ergibt sich, dass Gegenstände, die die Sicherheit oder Ordnung der Justizvollzugsanstalt gefährden, vom Einkauf ausgeschlossen sind und somit das Recht zum Einkauf - und damit auch Besitz von eingekauften Gegenständen - beschränkbar ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.08.2003 - 1 Ws 217/03; Nestler in LNNV, a.a.O., Abschn. F Rn. 12 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 06.08.2003 - 2 Ws 182/03

    Zulassung der Zwangsvollstreckung; Aufrechterhaltung der Beschlagnahme; Vollzug

    In Kenntnis der von den Oberlandesgerichten Hamburg (Beschluss vom 21. Februar 2002 in 1 Ws 24/01) und Köln (Beschluss vom 07. Mai 2003 in 2 Ws 170 und 171/03) vertretenen Auffassungen hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, dass die Vorschriften des § 111 g StPO über die Zulassung der Zwangsvollstreckung und des § 111 i StPO über die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme nach § 111 c StPO für die Dauer von drei Monaten nach Erlass eines Urteils auf die Fälle analog anwendbar sind, in denen wie hier Vermögenswerte durch den Vollzug eines dinglichen Arrestes nach 111 d StPO zur Rückgewinnungshilfe gesichert worden sind (Senatsbeschlüsse vom 25. Januar 2002 in 2 Ws 312/01 = wistra 2002, 234 sowie vom 06. Juni 2002 in 2 Ws 107/02 = wistra 2002, 398; vgl. auch Beschluss des 4. Strafsenats des OLG Hamm vom 25. Februar 1999 in 4 Ws 7271/98 = wistra 1999, 278 und Beschluss des 1. Strafsenats des OLG Hamm vom 10. Juli 2003 in 1 Ws 217/03).
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