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   OLG Düsseldorf, 22.03.2000 - 1 Ws 219/00   

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https://dejure.org/2000,8845
OLG Düsseldorf, 22.03.2000 - 1 Ws 219/00 (https://dejure.org/2000,8845)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.03.2000 - 1 Ws 219/00 (https://dejure.org/2000,8845)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. März 2000 - 1 Ws 219/00 (https://dejure.org/2000,8845)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • AnwBl 2000, 763
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 18.03.1996 - 1 Ws 182/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2000 - 1 Ws 219/00
    Auf einen solchen Wechsel des Pflichtverteidigers hat der Beschuldigte schon wegen der dadurch bedingten finanziellen Mehrbelastung der Staatskasse und möglicher Störungen und einer Verlängerung des Verfahrens keinen Anspruch (vgl. Senat StV 1997, 576; OLG Stuttgart NStZ-RR 1996, 207 OLG Koblenz MDR 1986, 604; KG NStZ 1993, 201, 202; Kleinknecht/Meyer-Goßner, aaO, § 141 Rn. 9; a.A. Molketin MDR 1989, 503).
  • BVerfG, 28.10.1976 - 2 BvR 23/76

    Verfassungsrechtliche Grenzen des Verbots der Mehrfachverteidigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2000 - 1 Ws 219/00
    Nach außen kommt dies üblicherweise dadurch zum Ausdruck, daß der Verteidiger sich im Verfahren für den Beschuldigten als solcher meldet (BVerfG NJW 1977, 99, 100).
  • KG, 20.11.1992 - 4 Ws 228/92

    Angeklagter; Pflichtverteidiger; Wechsel; Verlust; Vertrauen; Beiordnung; Neuer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2000 - 1 Ws 219/00
    Auf einen solchen Wechsel des Pflichtverteidigers hat der Beschuldigte schon wegen der dadurch bedingten finanziellen Mehrbelastung der Staatskasse und möglicher Störungen und einer Verlängerung des Verfahrens keinen Anspruch (vgl. Senat StV 1997, 576; OLG Stuttgart NStZ-RR 1996, 207 OLG Koblenz MDR 1986, 604; KG NStZ 1993, 201, 202; Kleinknecht/Meyer-Goßner, aaO, § 141 Rn. 9; a.A. Molketin MDR 1989, 503).
  • OLG Stuttgart, 26.03.1996 - 2 Ws 60/96

    Bestellung eines Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2000 - 1 Ws 219/00
    Auf einen solchen Wechsel des Pflichtverteidigers hat der Beschuldigte schon wegen der dadurch bedingten finanziellen Mehrbelastung der Staatskasse und möglicher Störungen und einer Verlängerung des Verfahrens keinen Anspruch (vgl. Senat StV 1997, 576; OLG Stuttgart NStZ-RR 1996, 207 OLG Koblenz MDR 1986, 604; KG NStZ 1993, 201, 202; Kleinknecht/Meyer-Goßner, aaO, § 141 Rn. 9; a.A. Molketin MDR 1989, 503).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.1999 - 1 Ws 246/99
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2000 - 1 Ws 219/00
    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Beschuldigte schon vorher einen Wahlverteidiger gewählt hatte und ein besonderer Anlaß, neben einem Wahlverteidiger einen Pflichtverteidiger zu bestellen, nicht vorliegt (Senatsbeschlüsse vom 23. März 1999 - 1 Ws 246-247/99 - und 13. September 1999 - 1 Ws 764/99 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 12.02.2002 - 1 Ws 21/02

    Pflichtverteidiger: Entpflichtung wegen Verweigerung einer ordnungsgemäßen

    Ist zu erwarten, dass der Wahlverteidiger sein Mandat alsbald, z.B. wegen Mittellosigkeit des Angeklagten, wieder niederlegen wird, ist die Bestellung des Pflichtverteidigers aufrecht zu halten (OLG Düsseldorf, VRS 99, 57, 58; OLG Stuttgart, NStZ-RR 1996, 207; KG, NStZ 1993, 201, 202; OLG Koblenz, MDR 1986, 604).

    Auf einen solchen Wechsel des Pflichtverteidigers hat der Angeklagte schon wegen der dadurch bedingten finanziellen Mehrbelastung der Staatskasse sowie möglicher Störungen und einer Verlängerung des Verfahrens keinen Anspruch (OLG Düsseldorf, VRS 99, 57, 58; OLG Düsseldorf, StV 1997, 576; OLG Stuttgart, NStZ-RR 1996, 207; KG, NStZ 1993, 201, 202; OLG Koblenz, MDR 1986, 604; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Auflage, § 143 Rdnr. 2).

  • OLG Schleswig, 14.08.2017 - 1 Ws 352/17

    Die Beiordnung eines Verteidigers entfaltet für den Beschuldigten/Angeklagten

    Dies ist bei der Be- stellung eines notwendigen Verteidigers grundsätzlich nicht der Fall (OLG Düsseldorf, VRS 99, 57 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Auflage, § 141 Rn. 9, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
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