Weitere Entscheidungen unten: OLG Nürnberg, 30.03.2006 | OLG Brandenburg, 11.12.2006

Rechtsprechung
   OLG Celle, 03.05.2006 - 1 Ws 222/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8158
OLG Celle, 03.05.2006 - 1 Ws 222/06 (https://dejure.org/2006,8158)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.05.2006 - 1 Ws 222/06 (https://dejure.org/2006,8158)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. Mai 2006 - 1 Ws 222/06 (https://dejure.org/2006,8158)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Akteneinsicht im Strafverfahren: Minderung der Versendungskostenpauschale um Rücksendekosten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Minderung der Aktenversendungspauschale um die Portokosten eines Rechtsanwalts für die Rücksendung ihm zur Einsicht übersandter Akten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Minderung der Aktenversendungspauschale um die Portokosten eines Rechtsanwalts für die Rücksendung ihm zur Einsicht übersandter Akten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Cloppenburg, 04.08.2005 - 25 OWi 538/05

    Kostenerstattung für die Übersendung einer Akte zur Einsichtnahme an den

    Auszug aus OLG Celle, 03.05.2006 - 1 Ws 222/06
    Damit folgt der Senat der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 30. September 2005 - 22 U 185/05 -, abgedruckt in NJW 2006, 306; s.a. AG Cloppenburg NJW 2006, 309), nicht aber der von den Beschwerdeführern herangezogenen Auffassung des AG Brandenburg vom 22. Februar 2005 (Az. 22 Owi 325/04).
  • AG Brandenburg, 22.02.2005 - 22 OWi 325/04

    Auslagen - Erhebung einer Aktenversendungspauschale

    Auszug aus OLG Celle, 03.05.2006 - 1 Ws 222/06
    Damit folgt der Senat der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 30. September 2005 - 22 U 185/05 -, abgedruckt in NJW 2006, 306; s.a. AG Cloppenburg NJW 2006, 309), nicht aber der von den Beschwerdeführern herangezogenen Auffassung des AG Brandenburg vom 22. Februar 2005 (Az. 22 Owi 325/04).
  • OLG Hamm, 30.09.2005 - 22 U 185/05

    Keine Abgeltung der Rücksendekosten des Prozessbevollmächtigten durch die

    Auszug aus OLG Celle, 03.05.2006 - 1 Ws 222/06
    Damit folgt der Senat der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 30. September 2005 - 22 U 185/05 -, abgedruckt in NJW 2006, 306; s.a. AG Cloppenburg NJW 2006, 309), nicht aber der von den Beschwerdeführern herangezogenen Auffassung des AG Brandenburg vom 22. Februar 2005 (Az. 22 Owi 325/04).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 30.03.2006 - 1 Ws 222/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,22058
OLG Nürnberg, 30.03.2006 - 1 Ws 222/06 (https://dejure.org/2006,22058)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30.03.2006 - 1 Ws 222/06 (https://dejure.org/2006,22058)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30. März 2006 - 1 Ws 222/06 (https://dejure.org/2006,22058)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Die Aufrechterhaltung der Ordnung einer Sitzung als Sinn und Zweck eines Ordnungsgeldbeschlusses; Wahrung der Anforderungen eines Ordnungsgeldbeschlusses in zeitlicher Hinsicht bei Verkündung nach vorheriger Unterbrechung der gestörten Sitzung und Verhandlung einer ...

  • Judicialis

    GVG § 178

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 308
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 22.06.1999 - 1 Ws 91/99
    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.03.2006 - 1 Ws 222/06
    Die Festsetzung eines Ordnungsgeldes geschieht durch Beschluss, der "in der Sitzung" zu verkünden ist; nach dem Ende der Sitzung kann der Beschluss nicht mehr verkündet werden (OLG Schleswig NJW 1971, 1321; OLG Hamburg NJW 1999, 2607; Kissel, GVG, 3. Auflage, § 178 Rn 49, Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 17g GVG Rn 16).

    Vorliegend hat das Gericht den Beschluss erst nach dem Ende der Hauptverhandlung und Behandlung einer weiteren Sache verkündet, wobei dahinstehen kann, ob anders zu entscheiden wäre, wenn das Gericht die spätere Verkündung angekündigt hätte (str.; vgl. hierzu Kissel a.a.O., Rn 48; OLG Hamburg NJW 1999, 2607).

    Nach der Auffassung des Oberlandesgerichts Hamburg (NJW 1999, 2607; ebenso Meyer-Goßner, StPO, 48. Auflage, § 178 GVG Rn 16) könnte auch eine solche Ankündigung die Sitzungsgewalt nicht über das Ende der Sitzung hinaus erhalten.

  • OLG Schleswig, 22.01.1971 - 1 W 266/70
    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.03.2006 - 1 Ws 222/06
    Die Festsetzung eines Ordnungsgeldes geschieht durch Beschluss, der "in der Sitzung" zu verkünden ist; nach dem Ende der Sitzung kann der Beschluss nicht mehr verkündet werden (OLG Schleswig NJW 1971, 1321; OLG Hamburg NJW 1999, 2607; Kissel, GVG, 3. Auflage, § 178 Rn 49, Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 17g GVG Rn 16).

    Es ist deshalb anerkanntes Recht, dass die sitzungspolizeiliche Gewalt jeweils mit dem Schluss der Sitzung endet (vgl. OLG Stuttgart NJW 1969, 627, 628; OLG Schleswig, NJW 1971, 1321, 1322, jeweils m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 20.07.2015 - 15 W 58/15
    § 178 ZPO soll - durch gegebenenfalls scharfe und sofortige Reaktion - den gesetzmäßigen Ablauf der Verhandlung sichern (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 03.02.2010, 2 Ws 62/10; OLG Nürnberg, NStZ-RR 2006, 308).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 11.12.2006 - 1 Ws 222/06   

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https://dejure.org/2006,47557
OLG Brandenburg, 11.12.2006 - 1 Ws 222/06 (https://dejure.org/2006,47557)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.12.2006 - 1 Ws 222/06 (https://dejure.org/2006,47557)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Dezember 2006 - 1 Ws 222/06 (https://dejure.org/2006,47557)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 03.06.2005 - 3 Ws 298/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigung bei Fehleinweisung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.12.2006 - 1 Ws 222/06
    Insoweit ändert auch die neue gesetzliche Regelung des § 67 d  Abs. 6 StGB nichts an der bisher im vorliegenden Verfahren zugrunde gelegten Rechtsansicht (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2005, 252).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.1990 - 2 Ws 537/90
    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.12.2006 - 1 Ws 222/06
    Zwar gebietet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die Unterbringung nur so lange zu vollstrecken, wie der Zweck der Maßregel es unabweisbar erfordert und weniger belastende Maßnahmen nicht genügen (OLG Düsseldorf NStZ 1991, 104); bei der insoweit zu treffenden nachträglichen Entscheidung nach § 67 d Abs. 2 StGB ist ferner der Rechtsgedanke des § 62 StGB heranzuziehen, und es ist zu berücksichtigen, dass bei lang andauernder Unterbringung deren Fortdauer nach Maßgabe von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG nicht mehr allgemein mit "rechtswidrigen Taten von mittlerer und geringer Kriminalität" begründet werden darf (vgl. BVerfG NJW 1995, 3048; vgl. im übrigen BVerfGE 70, 316 ff).
  • BVerfG, 06.04.1995 - 2 BvR 1087/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über Fortdauer der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.12.2006 - 1 Ws 222/06
    Zwar gebietet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die Unterbringung nur so lange zu vollstrecken, wie der Zweck der Maßregel es unabweisbar erfordert und weniger belastende Maßnahmen nicht genügen (OLG Düsseldorf NStZ 1991, 104); bei der insoweit zu treffenden nachträglichen Entscheidung nach § 67 d Abs. 2 StGB ist ferner der Rechtsgedanke des § 62 StGB heranzuziehen, und es ist zu berücksichtigen, dass bei lang andauernder Unterbringung deren Fortdauer nach Maßgabe von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG nicht mehr allgemein mit "rechtswidrigen Taten von mittlerer und geringer Kriminalität" begründet werden darf (vgl. BVerfG NJW 1995, 3048; vgl. im übrigen BVerfGE 70, 316 ff).
  • BVerfG, 28.12.1994 - 2 BvR 1914/92

    Verurteilter - Zu Unrecht angeordnete Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.12.2006 - 1 Ws 222/06
    Denn zum einen unterliegt im  Erledigungsverfahren, wie die Strafvollstreckungskammer bereits mit Beschluss vom 18. Dezember 2003 ausführlich ausgeführt hat, im Hinblick auf die fortbestehende Rechtskraft des erkennenden Urteils nur der gegenwärtige und nicht der frühere Zustand des Untergebrachten der Beurteilung des Gerichts (BVerfG NJW 1995, 2405).
  • KG, 14.01.2014 - 2 Ws 569/13

    Zu den Voraussetzungen der Erledigung einer Maßregel

    Bei lang andauernder Unterbringung darf deren Fortdauer nach Maßgabe von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG nicht mehr allein mit "rechtswidrigen Taten von mittlerer und geringer Kriminalität begründet werden" begründet werden (vgl. BVerfG NJW 1995, 3048; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 11. Dezember 2006 - 1 Ws 222/06 - [juris]).
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