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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.01.2000 - 1 Ws 24/00   

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https://dejure.org/2000,12818
OLG Düsseldorf, 26.01.2000 - 1 Ws 24/00 (https://dejure.org/2000,12818)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.01.2000 - 1 Ws 24/00 (https://dejure.org/2000,12818)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Januar 2000 - 1 Ws 24/00 (https://dejure.org/2000,12818)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verteidiger; Strafverfahren; Rechtsanwalt; Ausschluß; Vorlage; Oberlandesgericht

  • Judicialis

    StPO § 138a; ; StPO § 138c Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 138a, 138c Abs. 2 S. 1
    Gerichtliche Vorlage zum Ausschluß eines Verteidigers

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 23.12.1997 - 1 Ws 988/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2000 - 1 Ws 24/00
    Diese müssen sich vielmehr allein aus der Begründung der Vorlage schlüssig ergeben (Senat StV 1998, 64 und 459; StV 1999, 531; Laufhütte, a. a. O.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl. [1999], § 138c Rdnr. 9; jeweils m. w. N.; Pfeiffer, StPO, 2. Aufl. [1999], § 138a Rdnr. 2).
  • BGH, 27.05.1991 - AnwSt (B) 2/91

    Ausschließung des Verteidigers im ehrengerichtlichen Verfahren beim Verdacht der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2000 - 1 Ws 24/00
    Außerdem sind die Beweismittel anzuführen, die den zumindest nötigen hinreichenden Verdacht (§§ 138a Abs. 1, 203 StPO; vgl. BGHSt 37, 395, 397 = NJW 1991, 2780) begründen.
  • OLG Hamm, 23.10.1997 - 2 Ss 816/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2000 - 1 Ws 24/00
    Diese müssen sich vielmehr allein aus der Begründung der Vorlage schlüssig ergeben (Senat StV 1998, 64 und 459; StV 1999, 531; Laufhütte, a. a. O.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl. [1999], § 138c Rdnr. 9; jeweils m. w. N.; Pfeiffer, StPO, 2. Aufl. [1999], § 138a Rdnr. 2).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 10.03.2000 - 1 Ws 24/00   

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https://dejure.org/2000,49293
OLG Jena, 10.03.2000 - 1 Ws 24/00 (https://dejure.org/2000,49293)
OLG Jena, Entscheidung vom 10.03.2000 - 1 Ws 24/00 (https://dejure.org/2000,49293)
OLG Jena, Entscheidung vom 10. März 2000 - 1 Ws 24/00 (https://dejure.org/2000,49293)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 12.12.2017 - 1 Vollz (Ws) 436/17

    Strafvollzug: Maßnahme auf dem Gebiet des Strafvollzugs; Verweisung an das

    Bei der Entscheidung über die Gewährung oder Versagung von Verletztengeld handelt es sich nicht um eine nach den §§ 109 ff. StVollzG anfechtbare Maßnahme auf dem Gebiet des Strafvollzuges, so dass insofern eine Verweisung an das Sozialgericht gemäß § 17a Abs. 2 GVG zu prüfen ist (Anschluss an OLG Jena, Beschluss vom 10.03.2000 - 1 Ws 24/00-, juris).

    Nachdem die Strafvollstreckungskammer dem Betroffenen mit Schreiben vom 27.03.2017 zum Aktenzeichen 33a StVK 306/17 unter Hinweis auf einen Beschluss des OLG Jena vom 10.03.2000 - 1 Ws 24/00 - ihre Rechtsauffassung mitgeteilt hatte, dass die Feststellung eines Arbeitsunfalls nicht im Verfahren nach den §§ 109 ff. StVollzG angestrebt werden könne, weil der JVA insoweit keine eigene Entscheidungskompetenz zustehe, und nachdem dem Betroffene nach eigener Darstellung gleichwohl am 13.07.2017 seitens der insofern vermeintlich unzuständigen Antragsgegnerin mitgeteilt wurde, dass kein Anspruch auf Verletztengeld bestehe, hat er mit einem weiteren Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 13.07.2017 verlangt, die Antragsgegnerin zur Unterlassung von Feststellungen betreffend den Charakter des Ereignisses vom 16.03.2017 als Arbeitsunfall zu verpflichten.

    Zwar teilt der Senat die Auffassung der Strafvollstreckungskammer, dass es sich bei der Entscheidung über die Gewährung oder Versagung von Verletztengeld nicht um eine nach den §§ 109 ff. StVollzG anfechtbare Maßnahme auf dem Gebiet des Strafvollzuges handelt (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 10.03.2000 - 1 Ws 24/00 -, juris; Arloth in: Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., § 109 Rn. 2; Laubenthal in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz, 6. Aufl., § 109 Rn. 6).

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