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   OLG Düsseldorf, 25.03.1999 - 1 Ws 240 - 243/99, 1 Ws 240/99, 1 Ws 241/99, 1 Ws 242/99, 1 Ws 243/99   

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https://dejure.org/1999,10677
OLG Düsseldorf, 25.03.1999 - 1 Ws 240 - 243/99, 1 Ws 240/99, 1 Ws 241/99, 1 Ws 242/99, 1 Ws 243/99 (https://dejure.org/1999,10677)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.03.1999 - 1 Ws 240 - 243/99, 1 Ws 240/99, 1 Ws 241/99, 1 Ws 242/99, 1 Ws 243/99 (https://dejure.org/1999,10677)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. März 1999 - 1 Ws 240 - 243/99, 1 Ws 240/99, 1 Ws 241/99, 1 Ws 242/99, 1 Ws 243/99 (https://dejure.org/1999,10677)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62

    Form eines Rechtsmittelverzichts - Wörtliches Festhalten eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.1999 - 1 Ws 240/99
    Der nach der Urteilsverkündung erklärte Rechtsmittelverzicht wird nach § 274 Satz 1 StPO nur dann durch das Protokoll bewiesen, wenn er nach § 273 Abs. 3 Satz 3 StPO beurkundet worden ist (BGHSt 18, 257; Senat StV 1984, 108).
  • OLG Düsseldorf, 27.07.1983 - 1 Ws 422/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.1999 - 1 Ws 240/99
    Der nach der Urteilsverkündung erklärte Rechtsmittelverzicht wird nach § 274 Satz 1 StPO nur dann durch das Protokoll bewiesen, wenn er nach § 273 Abs. 3 Satz 3 StPO beurkundet worden ist (BGHSt 18, 257; Senat StV 1984, 108).
  • BGH, 22.09.1993 - 3 StR 279/93

    Bedeutung eines Protokollvermerks als wesentliches Beweisanzeichen für eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.1999 - 1 Ws 240/99
    Wird aber wie hier nur die Abgabe der Erklärung im Protokoll vermerkt, ist die im Protokoll niedergelegte Verzichtserklärung nur ein Beweisanzeichen für den Verzicht (BGH a.a.O.; 19, 101, 105; NStZ 1983, 213; wistra 1994, 29; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat JMBlNW 1990, 190) und der volle Beweis ist im Freibeweis zu führen.
  • BVerfG, 25.01.2008 - 2 BvR 325/06

    Übergehen eines erheblichen Beweisangebots (nach Aktenlage unauflöslicher

    Bei nicht eindeutigen oder nicht entsprechend den Formvorschriften im Strafprozess protokollierten Erklärungen ist der wirkliche Wille im Freibeweisverfahren zu erforschen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. März 1999 - 1 Ws 240-243/99 -, VRS Bd. 97, S. 138).
  • OLG Köln, 29.09.2009 - 83 Ss 74/09

    Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts eines nicht verteidigten Angeklagten;

    Hierbei handelt es sich aber nur dann um einen an der Beweiskraft des Hauptverhandlungsprotokolls teilnehmenden Bestandteil des Protokolls, wenn die Beurkundungsförmlichkeiten des § 273 Abs. 3 StPO beachtet worden sind (vgl. BGHSt 31, 109; BGH NStZ 1984, 181; BGH NStZ 1996, 297; BGH NJW 1997, 2691; SenE v. 15.05.2005 - 8 Ss 87/05 - = wistra 2005, 438 = JMinBl NW 2006, 58; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 44 und VRS 97, 138).
  • OLG Köln, 17.05.2005 - 8 Ss 87/05

    Beratung des Angeklagten mit Verteidiger und Rechtsmittelverzicht

    Hierbei handelt es sich aber nur dann um einen zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärten Verzicht, wenn die Beurkundungsförmlichkeiten des § 273 Abs. 3 StPO beachtet worden sind (vgl. BGHSt 31, 109; BGH NStZ 84, 181; BGH NStZ 96, 297; BGH NJW 97, 2691; OLG Düsseldorf NStZ 84, 44 und VRS 97, 138).
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