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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 15.06.2007 - 1 Ws 243/07   

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https://dejure.org/2007,41918
OLG Koblenz, 15.06.2007 - 1 Ws 243/07 (https://dejure.org/2007,41918)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.06.2007 - 1 Ws 243/07 (https://dejure.org/2007,41918)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Juni 2007 - 1 Ws 243/07 (https://dejure.org/2007,41918)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 23.05.2003 - 5 Ws 99/03

    Strafvollzug: Durchsuchung von Unterlagen des Gefangenen und deren Entfernung aus

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.06.2007 - 1 Ws 243/07
    Zwar ist die Strafvollstreckungskammer zutreffend davon ausgegangen, daß nach einer gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung die nach § 84 Abs. 1 Satz 1 StVollzG zulässige Haftraumkontrolle auch in Abwesenheit des Strafgefangenen durchgeführt werden darf (siehe KG v. 23.05.2003 - 5 Ws 99/03 Vollz - m.w.N. in juris).
  • OLG Hamm, 01.07.2014 - 1 Vollz (Ws) 249/14

    Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung im Maßregelvollzug

    Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass gerade der Anwalt oder Verteidiger nur "getarnt" durch seinen Briefkopf inkriminierte Inhalte verbreitet, so ist ggf. auch ein "Anlesen" der Schriftstücke unvermeidlich (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 15.06.2007 - 1 Ws 243/07 = BeckRS 2008, 08780).
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Rechtsprechung
   KG, 03.01.2008 - 1 AR 1562/07 - 1 Ws 243/07   

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https://dejure.org/2008,32799
KG, 03.01.2008 - 1 AR 1562/07 - 1 Ws 243/07 (https://dejure.org/2008,32799)
KG, Entscheidung vom 03.01.2008 - 1 AR 1562/07 - 1 Ws 243/07 (https://dejure.org/2008,32799)
KG, Entscheidung vom 03. Januar 2008 - 1 AR 1562/07 - 1 Ws 243/07 (https://dejure.org/2008,32799)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung der Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die nach Rücknahme einer Berufung ergehende selbstständige Kostenentscheidung; Selbstständige Anfechtbarkeit einer Kostenentscheidung bei Rücknahme des eingelegten statthaften Rechtsmittels; Anforderungen ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Schleswig, 22.05.2001 - 2 Ws 155/01

    Begriff der den Nebenkläger betreffenden Tat - Statthaftigkeit der sofortigen

    Auszug aus KG, 03.01.2008 - 1 AR 1562/07
    Dies gilt auch für den Fall des eingelegten statthaften Rechtsmittels, welches zurückgenommen wurde, weil die ursprüngliche Statthaftigkeit des Rechtsmittels gegen die Hauptentscheidung dadurch nicht aufgehoben wird (vgl. OLG Schleswig, SchlHA 2002, 174; Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 464 Rdn. 56; Franke in Karlsruher Kommentar StPO 5. Auflage, Rdnr. 8 zu § 464; a.A. Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl., Rdnr. 13, 18 zu § 464).
  • KG, 05.07.2007 - 1 Ws 92/07

    Rücknahme der Berufung im Strafverfahren: Anfechtbarkeit der selbständigen

    Auszug aus KG, 03.01.2008 - 1 AR 1562/07
    Die nach der Rücknahme der Berufung gemäß § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO ergehende selbständige Kostenentscheidung unterliegt nicht den Beschränkungen des § 464 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Juli 2007 - 1 Ws 92/07 - unter Aufgabe früherer entgegenstehender Rechsprechung des Kammergerichts).
  • OLG Stuttgart, 02.10.2012 - 4b Ws 25/12

    Kosten- und Auslagenentscheidung im Berufungsverfahren: Zulässigkeit der

    Nicht zuletzt ist auch zu sehen, dass eine im Falle der Rücknahme der Berufung durch den Angeklagten ergehende isolierte Kostenentscheidung - anders als bei der Revisionsrücknahme (OLG Dresden NStZ-RR 2000, 224; KG Berlin StraFo 2008, 91) - grundsätzlich anfechtbar wäre (KG Berlin StraFo 2008, 264; anders noch OLG Stuttgart NStZ 1989, 548, unter Annahme genereller Unstatthaftigkeit bei beschränkter Berufung), weshalb der vergleichbare Fall der Verwerfung nach § 329 Abs. 1 StPO zu keinem anderen Ergebnis führen kann.
  • OLG Brandenburg, 24.10.2019 - 1 Ws 167/19

    Kostenentscheidung nach Rücknahme der Berufung des Nebenklägers

    Dies gilt auch für den Fall des eingelegten statthaften Rechtsmittels, welches zurückgenommen wurde, weil die ursprüngliche Statthaftigkeit des Rechtsmittels gegen die Hauptentscheidung dadurch nicht aufgehoben wird (vgl. Senatsbeschluss vom 7. September 2016, 1 Ws 106/16; KG Berlin, Beschluss vom 3. Januar 2008, StraFo 2008, 264; KG Berlin, Beschluss vom 5. Juli 2007, 1 Ws 92/07, zit. n. juris; OLG Schleswig, SchlHA 2002, 174; LR-Hilger, StPO, 25. Aufl., § 464 Rdnr. 56; KK-Gieg, StPO, 7. Aufl. § 464 Rdnr. 8; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62 Aufl., § 464, Rdnr. 18; a. E. anderer Ansicht: OLG Hamm, Beschluss vom 22. Oktober 2013, 2 Ws 228/13, NStZ 2014, 412 m.w.N.; OLG Hamm RPfl 1999, 291; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 522; OLG Koblenz MDR 1978, 595; OLG Frankfurt NStZ 1982, 416; OLG Dresden NStZ-RR 2000, 224; OLG Oldenburg NStZ-RR 2006, 191).
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Rechtsprechung
   KG, 03.01.2008 - 1 Ws 243/07, 1 AR 1562/07   

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https://dejure.org/2008,34673
KG, 03.01.2008 - 1 Ws 243/07, 1 AR 1562/07 (https://dejure.org/2008,34673)
KG, Entscheidung vom 03.01.2008 - 1 Ws 243/07, 1 AR 1562/07 (https://dejure.org/2008,34673)
KG, Entscheidung vom 03. Januar 2008 - 1 Ws 243/07, 1 AR 1562/07 (https://dejure.org/2008,34673)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 22.05.2001 - 2 Ws 155/01

    Begriff der den Nebenkläger betreffenden Tat - Statthaftigkeit der sofortigen

    Auszug aus KG, 03.01.2008 - 1 Ws 243/07
    Dies gilt auch für den Fall des eingelegten statthaften Rechtsmittels, welches zurückgenommen wurde, weil die ursprüngliche Statthaftigkeit des Rechtsmittels gegen die Hauptentscheidung dadurch nicht aufgehoben wird (vgl. OLG Schleswig, SchlHA 2002, 174; Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 464 Rdn. 56; Franke in Karlsruher Kommentar StPO 5. Auflage, Rdnr. 8 zu § 464; a.A. Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl., Rdnr. 13, 18 zu § 464).
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