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   OLG Zweibrücken, 04.12.2009 - 1 Ws 244/09   

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https://dejure.org/2009,22256
OLG Zweibrücken, 04.12.2009 - 1 Ws 244/09 (https://dejure.org/2009,22256)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04.12.2009 - 1 Ws 244/09 (https://dejure.org/2009,22256)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04. Dezember 2009 - 1 Ws 244/09 (https://dejure.org/2009,22256)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umdeutung einer Kostenbeschwerde in einen Antrag auf nachträgliche Gewährung des rechtlichen Gehörs

  • Judicialis

    StPO § 33a; ; StPO § 153 Abs. 2 S. 5; ; StPO § 153a Abs. 2; ; StPO § 300; ; StPO § 464 Abs. 3 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umdeutung einer Kostenbeschwerde in einen Antrag auf nachträgliche Gewährung des rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 02.03.1993 - 1 Ws 166/93
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.12.2009 - 1 Ws 244/09
    Nach wohl h.M. in Literatur und obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 320; OLG Düsseldorf MDR 1993, 786; Meyer-Goßner a.a.O., § 464 Rn. 12; a.A. - für den Fall der fehlenden Auslagenentscheidung zugunsten des freigesprochenen Angeklagten - OLG Oldenburg NStZ-RR 2006, 191), der sich auch der Senat anschließt, kann aber in solchen Fällen die insoweit fehlerhafte verfahrensabschließende Entscheidung grundsätzlich im Wege der Nachholung des rechtlichen Gehörs nach § 33a StPO ergänzt werden.
  • OLG Oldenburg, 02.03.2006 - 1 Ws 123/06

    Versehentlich unterlassenes Auferlegen der notwendigen Auslagen eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.12.2009 - 1 Ws 244/09
    Nach wohl h.M. in Literatur und obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 320; OLG Düsseldorf MDR 1993, 786; Meyer-Goßner a.a.O., § 464 Rn. 12; a.A. - für den Fall der fehlenden Auslagenentscheidung zugunsten des freigesprochenen Angeklagten - OLG Oldenburg NStZ-RR 2006, 191), der sich auch der Senat anschließt, kann aber in solchen Fällen die insoweit fehlerhafte verfahrensabschließende Entscheidung grundsätzlich im Wege der Nachholung des rechtlichen Gehörs nach § 33a StPO ergänzt werden.
  • OLG Stuttgart, 29.03.2004 - 4 Ws 65/04

    Endgültige Einstellung eines Strafverfahrens: Unanfechtbarkeit des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.12.2009 - 1 Ws 244/09
    Nach wohl h.M. in Literatur und obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 320; OLG Düsseldorf MDR 1993, 786; Meyer-Goßner a.a.O., § 464 Rn. 12; a.A. - für den Fall der fehlenden Auslagenentscheidung zugunsten des freigesprochenen Angeklagten - OLG Oldenburg NStZ-RR 2006, 191), der sich auch der Senat anschließt, kann aber in solchen Fällen die insoweit fehlerhafte verfahrensabschließende Entscheidung grundsätzlich im Wege der Nachholung des rechtlichen Gehörs nach § 33a StPO ergänzt werden.
  • OLG Celle, 14.01.2014 - 2 Ws 368/13

    Anspruch eines Nebenklägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs vor der endgültigen

    Dieses Gehör musste nachgeholt werden (vgl. zur Zulässigkeit der Nachholung unterbliebener Kosten- und Auslagenentscheidungen: OLG Stuttgart, NStZ-RR 2004, 320; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 4. Dezember 2009 - 1 Ws 244/09; OLG Bremen, Beschluss vom 27. August 1998 - Ws 35/98; OLG Düsseldorf, MDR 1993, 786).
  • AG München, 03.03.2015 - 823 Cs 122 Js 143559/14

    Nebenklage, Kostenüberbürdung, Angeklagter

    Die Gegenvorstellung ist analog § 33a StPO zulässig, da anderweitig eine Verletzung des rechtlichen Gehörs der Verletzten und Nebenklageberechtigten nicht beseitigt werden kann (so auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.12.200; - 1 Ws 244/09; OLG Stuttgart, 29.03.2004, 4 Ws 65/04; OLG Düsseldorf, 02.03.1993, 1 Ws 166-167/93).
  • LG Verden, 05.06.2012 - 12 Ns 64/11

    Möglichkeit des Angriffs von nach Zurücknahme einer Revision erlassenen

    Ist in einem solchen Falle aber die von Gesetzes wegen zu treffende Auslagenentscheidung unterblieben, so kann diese von Amts wegen oder auf - nicht fristgebundenen - Antrag hin gemäß § 33a S. 1 StPO unter dem Gesichtspunkt der Verletzung rechtlichen Gehörs nachgeholt werden (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., 2011, § 464 Rdnr. 12; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 4. Dezember 2009, Az. 1 Ws 244/09 , Rdnr. 3 m. w. Nachw.; a.A. indes OLG Oldenburg, Beschl. v. 2. März 2006, Az. 1 Ws 123/06 , Rdnr. 6).
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