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OLG Zweibrücken, 04.12.2009 - 1 Ws 244/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umdeutung einer Kostenbeschwerde in einen Antrag auf nachträgliche Gewährung des rechtlichen Gehörs
- Judicialis
StPO § 33a; ; StPO § 153 Abs. 2 S. 5; ; StPO § 153a Abs. 2; ; StPO § 300; ; StPO § 464 Abs. 3 S. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umdeutung einer Kostenbeschwerde in einen Antrag auf nachträgliche Gewährung des rechtlichen Gehörs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Landau/Pfalz, 17.08.2009 - 7288 Js 10743/06
- OLG Zweibrücken, 04.12.2009 - 1 Ws 244/09
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 02.03.1993 - 1 Ws 166/93
Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.12.2009 - 1 Ws 244/09
Nach wohl h.M. in Literatur und obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 320; OLG Düsseldorf MDR 1993, 786;… Meyer-Goßner a.a.O., § 464 Rn. 12; a.A. - für den Fall der fehlenden Auslagenentscheidung zugunsten des freigesprochenen Angeklagten - OLG Oldenburg NStZ-RR 2006, 191), der sich auch der Senat anschließt, kann aber in solchen Fällen die insoweit fehlerhafte verfahrensabschließende Entscheidung grundsätzlich im Wege der Nachholung des rechtlichen Gehörs nach § 33a StPO ergänzt werden. - OLG Oldenburg, 02.03.2006 - 1 Ws 123/06
Versehentlich unterlassenes Auferlegen der notwendigen Auslagen eines …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.12.2009 - 1 Ws 244/09
Nach wohl h.M. in Literatur und obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 320; OLG Düsseldorf MDR 1993, 786;… Meyer-Goßner a.a.O., § 464 Rn. 12; a.A. - für den Fall der fehlenden Auslagenentscheidung zugunsten des freigesprochenen Angeklagten - OLG Oldenburg NStZ-RR 2006, 191), der sich auch der Senat anschließt, kann aber in solchen Fällen die insoweit fehlerhafte verfahrensabschließende Entscheidung grundsätzlich im Wege der Nachholung des rechtlichen Gehörs nach § 33a StPO ergänzt werden. - OLG Stuttgart, 29.03.2004 - 4 Ws 65/04
Endgültige Einstellung eines Strafverfahrens: Unanfechtbarkeit des …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.12.2009 - 1 Ws 244/09
Nach wohl h.M. in Literatur und obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 320; OLG Düsseldorf MDR 1993, 786;… Meyer-Goßner a.a.O., § 464 Rn. 12; a.A. - für den Fall der fehlenden Auslagenentscheidung zugunsten des freigesprochenen Angeklagten - OLG Oldenburg NStZ-RR 2006, 191), der sich auch der Senat anschließt, kann aber in solchen Fällen die insoweit fehlerhafte verfahrensabschließende Entscheidung grundsätzlich im Wege der Nachholung des rechtlichen Gehörs nach § 33a StPO ergänzt werden.
- OLG Celle, 14.01.2014 - 2 Ws 368/13
Anspruch eines Nebenklägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs vor der endgültigen …
Dieses Gehör musste nachgeholt werden (vgl. zur Zulässigkeit der Nachholung unterbliebener Kosten- und Auslagenentscheidungen: OLG Stuttgart, NStZ-RR 2004, 320; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 4. Dezember 2009 - 1 Ws 244/09; OLG Bremen, Beschluss vom 27. August 1998 - Ws 35/98; OLG Düsseldorf, MDR 1993, 786). - AG München, 03.03.2015 - 823 Cs 122 Js 143559/14
Nebenklage, Kostenüberbürdung, Angeklagter
Die Gegenvorstellung ist analog § 33a StPO zulässig, da anderweitig eine Verletzung des rechtlichen Gehörs der Verletzten und Nebenklageberechtigten nicht beseitigt werden kann (so auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.12.200; - 1 Ws 244/09; OLG Stuttgart, 29.03.2004, 4 Ws 65/04; OLG Düsseldorf, 02.03.1993, 1 Ws 166-167/93). - LG Verden, 05.06.2012 - 12 Ns 64/11
Möglichkeit des Angriffs von nach Zurücknahme einer Revision erlassenen …
Ist in einem solchen Falle aber die von Gesetzes wegen zu treffende Auslagenentscheidung unterblieben, so kann diese von Amts wegen oder auf - nicht fristgebundenen - Antrag hin gemäß § 33a S. 1 StPO unter dem Gesichtspunkt der Verletzung rechtlichen Gehörs nachgeholt werden (…vgl. Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., 2011, § 464 Rdnr. 12; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 4. Dezember 2009, Az. 1 Ws 244/09 , Rdnr. 3 m. w. Nachw.;… a.A. indes OLG Oldenburg, Beschl. v. 2. März 2006, Az. 1 Ws 123/06 , Rdnr. 6).