Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.03.1999 - 1 Ws 246 - 247/99, 1 Ws 246/99, 1 Ws 247/99   

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https://dejure.org/1999,7755
OLG Düsseldorf, 23.03.1999 - 1 Ws 246 - 247/99, 1 Ws 246/99, 1 Ws 247/99 (https://dejure.org/1999,7755)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.03.1999 - 1 Ws 246 - 247/99, 1 Ws 246/99, 1 Ws 247/99 (https://dejure.org/1999,7755)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. März 1999 - 1 Ws 246 - 247/99, 1 Ws 246/99, 1 Ws 247/99 (https://dejure.org/1999,7755)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1999, 586
  • AnwBl 2002, 307
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 18.03.1996 - 1 Ws 182/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.1999 - 1 Ws 246/99
    Auch kann er die Bestellung nicht mit der Begründung anfechten, er habe anschließend einen anderen Verteidiger gewählt (Senat StV 1997, 576 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 24.11.1993 - 3 Ws 646/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.1999 - 1 Ws 246/99
    Die Bestellung ist aber anfechtbar, wenn der Angeklagte, wie hier, vorher schon einen Verteidiger gewählt hatte (OLG Celle StV 1988, 100 ; OLG Frankfurt StV 1994, 288 ; KK-Laufhütte a.a.O.; vom Senat a.a.O. offen gelassen).
  • OLG Celle, 14.12.1987 - 3 Ws 563/87
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.1999 - 1 Ws 246/99
    Die Bestellung ist aber anfechtbar, wenn der Angeklagte, wie hier, vorher schon einen Verteidiger gewählt hatte (OLG Celle StV 1988, 100 ; OLG Frankfurt StV 1994, 288 ; KK-Laufhütte a.a.O.; vom Senat a.a.O. offen gelassen).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 1 Ws 708/99

    Beiordnung eines weiteren Pflichtverteidigers

    In Rechtsprechung und Literatur ist aber anerkannt, daß der Angeklagte durch die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers beschwert ist und sie deshalb mit der Beschwerde anfechten kann, wenn er - wie hier - geltend macht, die Pflichtverteidigerbestellung sei unzulässig oder sachlich nicht gerechtfertigt ( Senat, Beschluß vom 23. März 1999 - 1 Ws 246-247/99 - OLG Frankfurt StV 1989, 384 ; StV 1994, 288 ; OLG Celle StV 1988, 100 ; OLG Köln StV 1989, 242; KK-Laufhütte, StPO , 4. Aufl. § 141 Rn 12 m.w.N.).

    Die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers neben einem Wahl- oder Pflichtverteidiger ist nur dann sachlich gerechtfertigt und zulässig, wenn sie aus den bereits genannten oder sonstigen Gründen geboten erscheint, um den Angeklagten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten (Senat, Beschluß vom 23. März 1999 - 1 Ws 246-247/99 - OLG Celle aaO; OLG Frankfurt StV 1994, 288 ).

  • OLG Hamm, 26.01.2006 - 2 Ws 30/06

    Pflichtverteidiger; Rücknahme der Bestellung; Vertrauensverhältnis; Zerrüttung;

    Das Rechtsmittel der Beschuldigten ist zulässig (vgl. OLG Düsseldorf StV 1999, 586; OLG Frankfurt StV 1997, 575; 2001., 610).
  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 2 Ws 52/06

    Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Gründe; Vortrag; Begründung

    Das Rechtsmittel der Beschuldigten ist zulässig (vgl. OLG Düsseldorf StV 1999, 586; OLG Frankfurt StV 1997, 575; 2001., 610).
  • OLG Karlsruhe, 11.04.2000 - 2 Ws 102/00

    Zur Zulässigkeit der Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers (§§ 141, 142

    Das mithin einheitliche Rechtsmittel des Angeklagten ist zwar gem. § 304 StPO zulässig (OLG Frankfurt StV 1993, 348, StV 1995, 68, StV 1997, 575 f; OLG Stuttgart NStZ-RR 1996, 207 f; OLG Düsseldorf StV 1999, 586), in der Sache jedoch nicht begründet.
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2000 - 1 Ws 219/00

    Beiordnung; Pflichtverteidiger; Beschwer; Beschuldigter; Wahlverteidiger;

    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Beschuldigte schon vorher einen Wahlverteidiger gewählt hatte und ein besonderer Anlaß, neben einem Wahlverteidiger einen Pflichtverteidiger zu bestellen, nicht vorliegt (Senatsbeschlüsse vom 23. März 1999 - 1 Ws 246-247/99 - und 13. September 1999 - 1 Ws 764/99 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 27.03.2000 - 1 Ws 31/00

    Strafrestaussetzung bei Sexualstraftätern vorgerückten Alters

    Zwar hat die Strafvollstreckungskammer sich erneut und trotz zahlreicher Hinweise des Senats (Senatsbeschlüsse vom 29. April 1999 - 1 Ws 247/99 -, 23. März 1999 - 1 Ws 145, 146/99 -, 29. Dezember 1998 - 1 Ws 833/98 -), die allesamt Entscheidungen derselben Strafvollstreckungskammer, und zwar auch in derselben Besetzung, betrafen, darüber hinweggesetzt, dass die von ihr immer noch als Entscheidungsgrundlage zitierte Fassung des § 57 Abs. 1 StGB ("wenn verantwortet werden kann zu erproben, ob der Verurteilte außerhalb des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird") seit dem 31. Januar 1998 (!) nicht mehr existiert.
  • OLG Koblenz, 27.03.2000 - 1 Ws 32/00

    Strafrestaussetzung bei Sexualstraftätern vorgerückten Alters

    Zwar hat die Strafvollstreckungskammer sich erneut und trotz zahlreicher Hinweise des Senats (Senatsbeschlüsse vom 29. April 1999 - 1 Ws 247/99 -, 23. März 1999 - 1 Ws 145, 146/99 -, 29. Dezember 1998 - 1 Ws 833/98 -), die allesamt Entscheidungen derselben Strafvollstreckungskammer, und zwar auch in derselben Besetzung, betrafen, darüber hinweggesetzt, dass die von ihr immer noch als Entscheidungsgrundlage zitierte Fassung des § 57 Abs. 1 StGB ("wenn verantwortet werden kann zu erproben, ob der Verurteilte außerhalb des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird") seit dem 31. Januar 1998 (!) nicht mehr existiert.
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