Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamm, 23.06.2005 | OLG Hamm, 23.06.2005

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 01.02.2006 - 1 Ws 249/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,26044
OLG Hamburg, 01.02.2006 - 1 Ws 249/05 (https://dejure.org/2006,26044)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01.02.2006 - 1 Ws 249/05 (https://dejure.org/2006,26044)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01. Februar 2006 - 1 Ws 249/05 (https://dejure.org/2006,26044)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.02.2006 - 1 Ws 249/05
    Denn der Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB ist ein negativer Saldo zwischen dem Wert des Vermögens vor und nach der irrtumsbedingten Vermögensverfügung des Getäuschten (BGHSt 16, 220, 221).
  • OLG Naumburg, 27.04.2010 - 1 Ws 144/10

    Verfahren der Vollstreckung einer Maßregel: Voraussetzungen für die Auswechslung

    Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass sich die Verteidigerbestellung im Vollstreckungsverfahren, jedenfalls bei Vollzug einer Maßregel gemäß § 63 StGB, auf das gesamte Verfahren erstreckt (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Mai 2005 - 1 Ws 250/05 - Beschluss vom 08. September 2005 - 1 Ws 510/05 - ; zuletzt Beschluss vom 20. November 2009 - 1 Ws 750/09 - ; so auch Meyer-Goßner, StPO, 52. Auflage, § 140 Rn.33a; OLG Stuttgart, Beschluss vom 23. Mai 2000 - 2 Ws 96/2000 - ; OLG Hamm, Beschluss vom 10. Mai 2002 - 2 Ws 99/02 -).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.06.2005 - 1 Ws 253/05, 1 Ss 256/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,18970
OLG Hamm, 23.06.2005 - 1 Ws 253/05, 1 Ss 256/05 (https://dejure.org/2005,18970)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.06.2005 - 1 Ws 253/05, 1 Ss 256/05 (https://dejure.org/2005,18970)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Juni 2005 - 1 Ws 253/05, 1 Ss 256/05 (https://dejure.org/2005,18970)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Entschuldigung eines Säumnisses durch Krankheit; Voraussetzung einer Pflichtverletzung in subjektiver Hinsicht für das Vorliegen eines unentschuldigten Säumnisses; Vertrauen eines Angeklagten auf die entschuldigende Wirkung eines ...

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Entschuldigung eines Säumnisses durch Krankheit; Voraussetzung einer Pflichtverletzung in subjektiver Hinsicht für das Vorliegen eines unentschuldigten Säumnisses; Vertrauen eines Angeklagten auf die entschuldigende Wirkung eines ...

  • Judicialis

    StPO § 329

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 329
    Berufung; Berufungsverwerfung; genügende Entschuldigung; Erkrankung; Pflichtwidrigkeit

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 06.05.1985 - 2 Ws 184/85
    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2005 - 1 Ws 253/05
    Durch das Vorbringen des Angeklagten zur Begründung seines Wiedereinsetzungsgesuches und die von ihm beigebrachten Beweismittel muss das Gericht in die Lage versetzt werden, ohne verzögernde weitere Ermittlungen über den Wiedereinsetzungsantrag zu entscheiden (vgl. OLG Hamm, a.a.O.; OLG Düsseldorf NJW 1985, 2207; Meyer-Goßner, § 45 Rdnr. 6 u. § 26 Rdnr. 7).

    Bei der Entscheidung über das Wiedereinsetzungsgesuch des Angeklagten durfte allerdings nicht außer Betracht bleiben, dass der Begriff der unentschuldigten Säumnis eine Pflichtverletzung auch in subjektiver Hinsicht voraussetzt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 8. August 2000 - 5 Ws 159/00 - Beschluss vom 5. September 2000 - 5 Ss 817/00 - OLG Düsseldorf, NJW 1985, 2207; Meyer-Goßner, § 329 Rdnr. 26 a.E.).

  • OLG Hamm, 05.09.2000 - 5 Ss 817/00

    Verwerfung der Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, genügende Entschuldigung,

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2005 - 1 Ws 253/05
    Bei der Entscheidung über das Wiedereinsetzungsgesuch des Angeklagten durfte allerdings nicht außer Betracht bleiben, dass der Begriff der unentschuldigten Säumnis eine Pflichtverletzung auch in subjektiver Hinsicht voraussetzt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 8. August 2000 - 5 Ws 159/00 - Beschluss vom 5. September 2000 - 5 Ss 817/00 - OLG Düsseldorf, NJW 1985, 2207; Meyer-Goßner, § 329 Rdnr. 26 a.E.).

    Das Vertrauen eines Angeklagten auf die entschuldigende Wirkung eines zur Glaubhaftmachung der geltend gemachten Erkrankung vorgelegten privatärztlichen Attestes kann einer Pflichtverletzung in subjektiver Hinsicht entgegenstehen, wobei insoweit keine überspannten Anforderungen an einen Angeklagten zu stellen sind (OLG Hamm, Beschluss vom 5. September 2000 - 5 Ss 817/00 -).

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2005 - 1 Ws 253/05
    Hierfür wäre erforderlich, dass die behauptete Verhandlungsunfähigkeit so weit bewiesen wäre, dass das Gericht sie - ohne verzögernde weitere Ermittlungen - für wahrscheinlich erachtet (vgl. BGHSt 21, 334; Meyer-Goßner, § 26 Rdnr. 7).
  • OLG Hamm, 08.08.2000 - 5 Ws 159/00

    Berufungsverwerfung wegen Ausbleiben des Angeklagten; genügende Entschuldigung;

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2005 - 1 Ws 253/05
    Bei der Entscheidung über das Wiedereinsetzungsgesuch des Angeklagten durfte allerdings nicht außer Betracht bleiben, dass der Begriff der unentschuldigten Säumnis eine Pflichtverletzung auch in subjektiver Hinsicht voraussetzt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 8. August 2000 - 5 Ws 159/00 - Beschluss vom 5. September 2000 - 5 Ss 817/00 - OLG Düsseldorf, NJW 1985, 2207; Meyer-Goßner, § 329 Rdnr. 26 a.E.).
  • OLG Hamm, 14.12.1998 - 2 Ws 579/98

    Berufungsverwerfung, Ausbleiben des Angeklagte, Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2005 - 1 Ws 253/05
    Während ein Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO bei Anhaltspunkten für eine eventuelle Entschuldigung unter Umständen erst nach Durchführung von Ermittlungen durch das Berufungsgericht ergehen darf, hat der Angeklagte im Rahmen der nach §§ 329 Abs. 3, 44 ff. StPO begehrten Wiedereinsetzung einen Sachverhalt darzulegen und durch Beibringung geeigneter Beweismittel glaubhaft zu machen, der ein der Wiedereinsetzung entgegenstehendes Verschulden des Angeklagten ausschließt (vgl. OLG Hamm, a.a.O.; VRS 96, 439).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.06.2005 - 1 Ss 256/05, 1 Ws 253/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,19253
OLG Hamm, 23.06.2005 - 1 Ss 256/05, 1 Ws 253/05 (https://dejure.org/2005,19253)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.06.2005 - 1 Ss 256/05, 1 Ws 253/05 (https://dejure.org/2005,19253)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Juni 2005 - 1 Ss 256/05, 1 Ws 253/05 (https://dejure.org/2005,19253)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Entschuldigung eines Säumnisses durch Krankheit; Voraussetzung einer Pflichtverletzung in subjektiver Hinsicht für das Vorliegen eines unentschuldigten Säumnisses; Vertrauen eines Angeklagten auf die entschuldigende Wirkung eines ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 06.05.1985 - 2 Ws 184/85
    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2005 - 1 Ss 256/05
    Durch das Vorbringen des Angeklagten zur Begründung seines Wiedereinsetzungsgesuches und die von ihm beigebrachten Beweismittel muss das Gericht in die Lage versetzt werden, ohne verzögernde weitere Ermittlungen über den Wiedereinsetzungsantrag zu entscheiden (vgl. OLG Hamm, a.a.O.; OLG Düsseldorf NJW 1985, 2207; Meyer-Goßner, § 45 Rdnr. 6 u. § 26 Rdnr. 7).

    Bei der Entscheidung über das Wiedereinsetzungsgesuch des Angeklagten durfte allerdings nicht außer Betracht bleiben, dass der Begriff der unentschuldigten Säumnis eine Pflichtverletzung auch in subjektiver Hinsicht voraussetzt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 8. August 2000 - 5 Ws 159/00 - Beschluss vom 5. September 2000 - 5 Ss 817/00 - OLG Düsseldorf, NJW 1985, 2207; Meyer-Goßner, § 329 Rdnr. 26 a.E.).

  • OLG Hamm, 05.09.2000 - 5 Ss 817/00

    Verwerfung der Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, genügende Entschuldigung,

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2005 - 1 Ss 256/05
    Bei der Entscheidung über das Wiedereinsetzungsgesuch des Angeklagten durfte allerdings nicht außer Betracht bleiben, dass der Begriff der unentschuldigten Säumnis eine Pflichtverletzung auch in subjektiver Hinsicht voraussetzt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 8. August 2000 - 5 Ws 159/00 - Beschluss vom 5. September 2000 - 5 Ss 817/00 - OLG Düsseldorf, NJW 1985, 2207; Meyer-Goßner, § 329 Rdnr. 26 a.E.).

    Das Vertrauen eines Angeklagten auf die entschuldigende Wirkung eines zur Glaubhaftmachung der geltend gemachten Erkrankung vorgelegten privatärztlichen Attestes kann einer Pflichtverletzung in subjektiver Hinsicht entgegenstehen, wobei insoweit keine überspannten Anforderungen an einen Angeklagten zu stellen sind (OLG Hamm, Beschluss vom 5. September 2000 - 5 Ss 817/00 -).

  • OLG Hamm, 08.08.2000 - 5 Ws 159/00

    Berufungsverwerfung wegen Ausbleiben des Angeklagten; genügende Entschuldigung;

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2005 - 1 Ss 256/05
    Bei der Entscheidung über das Wiedereinsetzungsgesuch des Angeklagten durfte allerdings nicht außer Betracht bleiben, dass der Begriff der unentschuldigten Säumnis eine Pflichtverletzung auch in subjektiver Hinsicht voraussetzt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 8. August 2000 - 5 Ws 159/00 - Beschluss vom 5. September 2000 - 5 Ss 817/00 - OLG Düsseldorf, NJW 1985, 2207; Meyer-Goßner, § 329 Rdnr. 26 a.E.).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2005 - 1 Ss 256/05
    Hierfür wäre erforderlich, dass die behauptete Verhandlungsunfähigkeit so weit bewiesen wäre, dass das Gericht sie - ohne verzögernde weitere Ermittlungen - für wahrscheinlich erachtet (vgl. BGHSt 21, 334; Meyer-Goßner, § 26 Rdnr. 7).
  • OLG Hamm, 14.12.1998 - 2 Ws 579/98

    Berufungsverwerfung, Ausbleiben des Angeklagte, Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2005 - 1 Ss 256/05
    Während ein Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO bei Anhaltspunkten für eine eventuelle Entschuldigung unter Umständen erst nach Durchführung von Ermittlungen durch das Berufungsgericht ergehen darf, hat der Angeklagte im Rahmen der nach §§ 329 Abs. 3, 44 ff. StPO begehrten Wiedereinsetzung einen Sachverhalt darzulegen und durch Beibringung geeigneter Beweismittel glaubhaft zu machen, der ein der Wiedereinsetzung entgegenstehendes Verschulden des Angeklagten ausschließt (vgl. OLG Hamm, a.a.O.; VRS 96, 439).
  • OLG Hamm, 23.06.2005 - 1 Ws 253/05

    Berufung; Berufungsverwerfung; genügende Entschuldigung; Erkrankung;

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2005 - 1 Ss 256/05
    1 Ws 253/05 OLG Hamm 1 Ss 256/05 OLG Hamm.
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