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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 1 Ws 253/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7039
OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 1 Ws 253/06 (https://dejure.org/2006,7039)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.12.2006 - 1 Ws 253/06 (https://dejure.org/2006,7039)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - 1 Ws 253/06 (https://dejure.org/2006,7039)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger unter Beschränkung auf die Vergütung eines ortsansässigen Rechtsanwalts; Anwendbarkeit der Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Beiordnung eines Rechtsanwalts im ...

  • OLG Brandenburg PDF
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2007, 484
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 15.10.1984 - 1 Ws 953/84

    Pflichtverteidiger; Auswärtiger Rechtsanwalt; Ortsansässiger Rechtsanwalt;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 1 Ws 253/06
    Die Beiordnung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger unter Beschränkung auf die Vergütung eines ortsansässigen Rechtsanwalts war unzulässig, weil sie gesetzlich nicht vorgesehen ist (allgemeine Auffassung: OLG Celle AnwBl 1981, 196; OLG Düsseldorf MDR 1985, 343; OLG Frankfurt am Main StV 1989, 241; OLG Hamm NJW 1954, 1541; 1968, 854; OLG Saarbrücken AnwBl 1982, 214; StV 1983, 362; OLG Zweibrücken AnwBl 1979, 440).
  • OLG Frankfurt, 03.03.1989 - 3 Ws 1035/88
    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 1 Ws 253/06
    Die Beiordnung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger unter Beschränkung auf die Vergütung eines ortsansässigen Rechtsanwalts war unzulässig, weil sie gesetzlich nicht vorgesehen ist (allgemeine Auffassung: OLG Celle AnwBl 1981, 196; OLG Düsseldorf MDR 1985, 343; OLG Frankfurt am Main StV 1989, 241; OLG Hamm NJW 1954, 1541; 1968, 854; OLG Saarbrücken AnwBl 1982, 214; StV 1983, 362; OLG Zweibrücken AnwBl 1979, 440).
  • OLG Saarbrücken, 14.06.1983 - 1 Ws 254/83

    Anforderungen an die Auswahl eines Pflichtverteidigers; Berücksichtigung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 1 Ws 253/06
    Die Beiordnung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger unter Beschränkung auf die Vergütung eines ortsansässigen Rechtsanwalts war unzulässig, weil sie gesetzlich nicht vorgesehen ist (allgemeine Auffassung: OLG Celle AnwBl 1981, 196; OLG Düsseldorf MDR 1985, 343; OLG Frankfurt am Main StV 1989, 241; OLG Hamm NJW 1954, 1541; 1968, 854; OLG Saarbrücken AnwBl 1982, 214; StV 1983, 362; OLG Zweibrücken AnwBl 1979, 440).
  • OLG Zweibrücken, 21.05.1997 - 1 Ws 265/97

    Einverständniserklärung eines auswärtigen Rechtsanwalts in eine Beiordnung als

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 1 Ws 253/06
    Vor diesem Hintergrund braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob das Einverständnis in eine beschränkte Vergütung (nur) mit Wirkung für die Zukunft (so wohl zutreffend: OLG Zweibrücken NStZ-RR 1997, 287) zurückgenommen werden kann.
  • BGH, 08.12.1978 - I ZR 56/77

    Vorliegen einer unzulässigen Sonderveranstaltung - Verbot von Zeitungsanzeigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 1 Ws 253/06
    Auch wenn sich der Pflichtverteidiger mit einer Beschränkung seiner Vergütung auf diejenige eines ortsansässigen Rechtsanwalts einverstanden erklären kann (OLG Hamm JurBüro 1979, 1668; OLG Koblenz MDR 1979, 472), worauf die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg in ihrer Stellungnahme vom 28. November 2006 zu Recht hingewiesen hat, lag ein solches, schon aus Gründen der Rechtsklarheit ausdrücklich zu erklärendes (vgl. OLG Hamm NJW 1968, 854), Einverständnis hier doch nicht vor.
  • LG Frankfurt/Main, 07.05.1986 - 6 Qs 23/86
    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 1 Ws 253/06
    Dass der Angeklagte den amtsgerichtlichen Beschluss vom 22. Februar 2006 nach Rücknahme seiner ursprünglich eingelegten Beschwerde zunächst hingenommen hat, gerät ihm nicht zum Nachteil, weil aus diesem prozessualen Verhalten kein Einverständnis im dargestellten Sinne hergeleitet werden kann (unzutreffend: Landgericht Frankfurt am Main StV 1987, 158).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 22.01.2008 - 1 Ws 253/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,29745
OLG Saarbrücken, 22.01.2008 - 1 Ws 253/06 (https://dejure.org/2008,29745)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.01.2008 - 1 Ws 253/06 (https://dejure.org/2008,29745)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. Januar 2008 - 1 Ws 253/06 (https://dejure.org/2008,29745)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine mögliche Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Berücksichtigung des bedrohten Rechtsguts und der Häufigkeit der Anlasstaten als Kriterium der Verhältnismäßigkeit der Fortdauer einer bisherigen Unterbringungszeit von mehr ...

  • Judicialis

    StPO § 311 Abs. 2; ; StPO § 454 Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 463 Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 473 Abs. 1; ; StGB § 63

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 14.08.1998 - 2 Ws 149/98
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.01.2008 - 1 Ws 253/06
    Die Anordnung der Fortdauer der Unterbringung erweist sich auch unter Berücksichtigung der bisherigen Unterbringungszeit von mehr als 17 Jahren in Ansehung des bedrohten Rechtsguts, des an der Häufigkeit der Anlasstaten und an dem Fehlen von Therapiefortschritten abzulesenden ausgeprägten Maßes der Gefährdung und des Gewichts der - zum Teil mit Gewaltanwendung verbundenen, sexuell motivierte versuchte Nötigungen darstellenden - Anlasstaten auch derzeit weiterhin als verhältnismäßig (vgl. Fischer, StGB, 55. Aufl., § 62 Rn. 3 ff.; BVerfG NJW 1995, 3048 und NJW 1986, 767; OLG Karlsruhe NStZ 1999, 37).
  • BVerfG, 06.04.1995 - 2 BvR 1087/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über Fortdauer der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.01.2008 - 1 Ws 253/06
    Die Anordnung der Fortdauer der Unterbringung erweist sich auch unter Berücksichtigung der bisherigen Unterbringungszeit von mehr als 17 Jahren in Ansehung des bedrohten Rechtsguts, des an der Häufigkeit der Anlasstaten und an dem Fehlen von Therapiefortschritten abzulesenden ausgeprägten Maßes der Gefährdung und des Gewichts der - zum Teil mit Gewaltanwendung verbundenen, sexuell motivierte versuchte Nötigungen darstellenden - Anlasstaten auch derzeit weiterhin als verhältnismäßig (vgl. Fischer, StGB, 55. Aufl., § 62 Rn. 3 ff.; BVerfG NJW 1995, 3048 und NJW 1986, 767; OLG Karlsruhe NStZ 1999, 37).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.01.2008 - 1 Ws 253/06
    Die Anordnung der Fortdauer der Unterbringung erweist sich auch unter Berücksichtigung der bisherigen Unterbringungszeit von mehr als 17 Jahren in Ansehung des bedrohten Rechtsguts, des an der Häufigkeit der Anlasstaten und an dem Fehlen von Therapiefortschritten abzulesenden ausgeprägten Maßes der Gefährdung und des Gewichts der - zum Teil mit Gewaltanwendung verbundenen, sexuell motivierte versuchte Nötigungen darstellenden - Anlasstaten auch derzeit weiterhin als verhältnismäßig (vgl. Fischer, StGB, 55. Aufl., § 62 Rn. 3 ff.; BVerfG NJW 1995, 3048 und NJW 1986, 767; OLG Karlsruhe NStZ 1999, 37).
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