Weitere Entscheidungen unten: OLG Düsseldorf, 22.01.1985 | OLG Karlsruhe, 04.02.1985

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.02.1986 - 1 Ws 27/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3323
OLG Frankfurt, 14.02.1986 - 1 Ws 27/85 (https://dejure.org/1986,3323)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.02.1986 - 1 Ws 27/85 (https://dejure.org/1986,3323)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Februar 1986 - 1 Ws 27/85 (https://dejure.org/1986,3323)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,3323) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 156 StPO, § 210 Abs 2 StPO, § 211 StPO
    Keine Rücknahme der öffentlichen Klage nach Zustellung des Eröffnungs- bzw. Nicht-Eröffnungsbeschlusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unzulässigkeit einer Anklage-Rücknahme; Eröffnung des Hauptverfahrens; Ablehung durch angerufenes Gericht; Staatsanwaltschaft; Sofortige Beschwerde; Beschwerdefrist

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 605
  • StV 1986, 330
  • JR 1986, 470
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.01.1963 - 4 StR 385/62

    Entscheidung des Revisionsgerichts in eigener Verantwortung über das Vorliegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.1986 - 1 Ws 27/85
    Da das gemäß § 211 StPO über die Eröffnung zu entscheidende Gericht an die Rechtsauffassung des früheren Gerichts gebunden ist (BGHSt 18, 225 f.), war somit die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Landgericht rechtlich zutreffend.
  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.1986 - 1 Ws 27/85
    Ob eine Strafsache von "besonderer Bedeutung" ist, ist eine Rechtsfrage, die von dem Gericht ohne Bindung an die Auffassung der Staatsanwaltschaft selbständig zu prüfen und zu entscheiden ist (BVerfGE 9, 223, 229).
  • LG Bielefeld, 08.02.1983 - 1 KLs 21 Js 534/82
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.1986 - 1 Ws 27/85
    Es bestehe darüber hinaus ein dringendes Bedürfnis für eine alsbaldige grundsätzliche Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu der in Rechtsprechung und Literatur streitigen Frage, ob das den Gegenstand der Anklage bildende Verhalten des Angeschuldigten einem Straftatbestand unterfalle oder nicht (unter Hinweis auf LG Bielefeld NJW 1983, 1335; Knauth, NJW 1983, 1287).
  • BGH, 07.03.2012 - 1 StR 6/12

    Rechtsfehlerhafte aber nicht willkürliche Annahme der Zuständigkeit durch eine

    Vielmehr wird hier eine Prüfungskompetenz ausdrücklich angenommen; lediglich über den weiteren Verfahrensgang, namentlich über die zu treffende Entscheidung des Beschwerdegerichts, besteht Uneinigkeit (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Februar 1986 - 1 Ws 27/85, MDR 1986, 605 f.; Stuckenberg aaO, § 210 Rn. 29; Schneider aaO, § 210 Rn. 11; Julius in Heidelberger Kommentar zur StPO, 4. Aufl., § 210 Rn. 12; Reinhart in Radtke/Hohmann, StPO, 1. Aufl., § 210 Rn. 7; Meyer-Goßner JR 1986, 471 ff.).
  • BGH, 06.06.2001 - 2 StR 136/01

    Antrag auf Sicherungsverfahren

    Daß eine Anklage über den Wortlaut des § 156 StPO hinaus auch nach einem die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnenden Beschluß von der Staatsanwaltschaft nicht mehr zurückgenommen werden kann (OLG Frankfurt JR 1986, 470; Schoreit in KK 4. Aufl. § 156 Rdn. 4; Rieß in Löwe/Rosenberg 24. Aufl. § 156 Rdn. 7), steht dem nicht entgegen.
  • OLG Brandenburg, 17.09.2014 - 1 Ws 146/14

    Sicherungsverfahren: Antragstellung durch die Staatsanwaltschaft im

    Dass eine Anklage über den Wortlaut des § 156 StPO hinaus auch nach einem die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnenden Beschluss von der Staatsanwaltschaft nicht mehr zurückgenommen werden kann (OLG Frankfurt JR 1986, 470), steht dem nicht entgegen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.01.1985 - 1 Ws 27/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1690
OLG Düsseldorf, 22.01.1985 - 1 Ws 27/85 (https://dejure.org/1985,1690)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.01.1985 - 1 Ws 27/85 (https://dejure.org/1985,1690)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Januar 1985 - 1 Ws 27/85 (https://dejure.org/1985,1690)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,1690) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsmittel; Zeitablauf; Kostenrechtlich relevanter Erfolg

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 696
  • NStZ 1985, 380
  • NStZ 1985, 544
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 02.07.1974 - 2 Ws 115/74
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.1985 - 1 Ws 27/85
    Sie sucht jedoch die als unbillig empfundene Kostenfolge, wonach die notwendigen Auslagen des Angekl. der Staatskasse aufzuerlegen wären, durch eine entsprechende Anwendung des § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO zu vermeiden ([u. a.] OLG Celle NJW 1975, 400, 401 [hier: IV (466) 148 b]).
  • RG, 08.11.1929 - I 450/29

    1. Wie ist im Kostenpunkt zu entscheiden, wenn ein Rechtsmittel auf einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.1985 - 1 Ws 27/85
    sein erklärtes Ziel im wesentlichen erreicht hat (vgl. RGSt 63, 311).
  • OLG Hamburg, 30.08.2004 - 2 Ws 190/04

    Strafaussetzung zur Bewährung: Verlängerung der Bewährungszeit nach Verstoß gegen

    Beruht jedoch die Milderung der Anordnung auf Tatsachen, die erst nach der erstinstanzlichen Entscheidung eingetreten sind und die zwar das Beschwerdegericht berücksichtigen musste, die Vorinstanz aber noch nicht berücksichtigen konnte, liegt kein Erfolg vor, weil der Vorinstanz kein Rechtsfehler unterlaufen ist und auch das Beschwerdegericht dieselben Tatsachen, die der Vorinstanz bereits bekannt waren oder hätten bekannt sein können, nicht anders gewürdigt hat (vgl. HansOLG Hamburg in MDR 1977, 72 und Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2001, Az.: 2 Ws 262/01; OLG Düsseldorf in NStZ 1985, 380 mit näherer Begründung; OLG Zweibrücken in NStZ 1991, 602; Franke, a.a.O., Rdn. 4; a.A. Paulus in KMR, StPO, § 473 Rdn. 21 mit Überblick zum Meinungsstand; siehe auch HansOLG Hamburg, 1. Strafsenat, Beschluss vom 13. Januar 2003, Az.: 1 Ws 268/02).
  • OLG Hamburg, 27.07.2005 - 2 Ws 165/05

    Strafaussetzung zur Bewährung: Wideruf; Voraussetzung des gesetzlichen Eintritts

    Beruht die Änderung des Ausspruches auf Tatsachen, die erst nach der erstinstanzlichen Entscheidung eingetreten sind und die zwar das Beschwerdegericht berücksichtigen musste, die Vorinstanz aber noch nicht berücksichtigen konnte, liegt kein Erfolg vor, weil der Vorinstanz kein Fehler unterlaufen ist und auch das Beschwerdegericht dieselben Tatsachen, die der Vorinstanz bereits bekannt waren oder hätten bekannt sein können, nicht anders gewürdigt hat (vgl. HansOLG Hamburg in MDR 1977, 72 und Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2001, Az.: 2 Ws 262/01; OLG Düsseldorf in NStZ 1985, 380 mit näherer Begründung; OLG Zweibrücken in NStZ 1991, 602; Franke in KK-StPO, 5. Aufl., § 473 Rdn. 4; a.A. Paulus in KMR, StPO, § 473 Rdn. 21 mit Überblick zum Meinungsstand; siehe auch HansOLG Hamburg, 1. Strafsenat, Beschluss vom 13. Januar 2003, Az.: 1 Ws 268/02).
  • OLG Hamburg, 13.01.2003 - 1 Ws 268/02

    Kosten des zur Aussetzung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung

    Die demgegenüber von der herrschenden Meinung und obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 473 Rz. 31 m.w.Nw.; HansOLG, 2. Senat, Beschl. v. 18.12.2001 - 2 Ws 262/01 - und Beschl. v. 23.06.1976, MDR 1977, 72; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 380 m.w.Nw.; PfzOLG Zweibrücken NStZ 1991, 602; Thüringer OLG NStZ-RR 1997, 384 [Leitsatz]) vorgenommene einschränkende Auslegung des kostenrechtlichen Erfolgsbegriffs im Hinblick auf nachträglich entstandene Tatsachen - Erfolg wegen Zeitablaufs - vermag den Senat nicht zu überzeugen.
  • OLG Schleswig, 23.09.2016 - 2 Ws 365/16
    Vollen Erfolg hat ein beschränktes Rechtsmittel, wenn der Be- schwerdeführer sein erklärtes Ziel im Wesentlichen erreicht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.1.1985 - 1 Ws 27/85 - juris, NStZ 85, 380).
  • KG, 22.03.2011 - 1 Ws 13/11

    Kosten bei erfolgreicher Berufung: Mildere Entscheidung in der Berufungsinstanz

    Zudem soll eine Benachteiligung solcher Angeklagter vermieden werden, die sich mit einem richtigen Urteil abfinden (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1985, 380; Meyer, JR 1974, 78).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.1994 - 1 Ws 587/94
    Ein Erfolg im kostenrechtlichen Sinne liegt nicht vor, wenn der Erfolg allein auf dem Zeitablauf zwischen den Urteilen erster und zweiter Instanz beruht (Senatsbeschlüsse vom 22. Januar 1985 - 1 Ws 27/85-und vom 15. März 1985 - 1 Ws 160/85 - m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 27.07.2005 - 2 Ws 166/05

    Eintritt der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe; Vollständige Vollstreckung der

    Beruht die Änderung des Ausspruches auf Tatsachen, die erst nach der erstinstanzlichen Entscheidung eingetreten sind und die zwar das Beschwerdegericht berücksichtigen musste, die Vorinstanz aber noch nicht berücksichtigen konnte, liegt kein Erfolg vor, weil der Vorinstanz kein Fehler unterlaufen ist und auch das Beschwerdegericht dieselben Tatsachen, die der Vorinstanz bereits bekannt waren oder hätten bekannt sein können, nicht anders gewürdigt hat (vgl. HansOLG Hamburg in MDR 1977, 72 und Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2001, Az.: 2 Ws 262/01; OLG Düsseldorf in NStZ 1985, 380 mit näherer Begründung; OLG Zweibrücken in NStZ 1991, 602; Franke in KK-StPO, 5. Aufl., § 473 Rdn. 4; a.A. Paulus in KMR, StPO, § 473 Rdn. 21 mit Überblick zum Meinungsstand; siehe auch HansOLG Hamburg, 1. Strafsenat, Beschluss vom 13. Januar 2003, Az.: 1 Ws 268/02).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.02.1985 - 1 Ws 27/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2130
OLG Karlsruhe, 04.02.1985 - 1 Ws 27/85 (https://dejure.org/1985,2130)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.02.1985 - 1 Ws 27/85 (https://dejure.org/1985,2130)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Februar 1985 - 1 Ws 27/85 (https://dejure.org/1985,2130)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,2130) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anschlußvollzug; Unterbrechungsprinzip; Konzentrationsprinzip; Strafverbüßung; Aussetzung der Reststrafe

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 69
  • MDR 1985, 697
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 17.05.1983 - 7 VAs 27/83
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.1985 - 1 Ws 27/85
    Die Äußerungen des Verurteilten zu seiner angeblichen Drogenabhängigkeit stehen jedenfalls nicht in Einklang mit den - allerdings insoweit nicht unwiderlegbaren (vgl. OLG Hamm NStZ 1983, 525 ; Katholnigg NStZ 1981, 418) - Feststellungen des Landgerichts Münster).
  • OLG Karlsruhe, 25.08.1982 - 4 VAs 100/82
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.1985 - 1 Ws 27/85
    Vielmehr steht eine derartige weitere, zu vollstreckende Strafe, wie aus der Widerrufsvorschrift des § 35 Abs. 5 Nr. 2 BtMG zu folgern ist, einer Vergünstigung nach § 35 Abs. 1 BtMG grundsätzlich entgegen (vgl. OLG Hamm NStZ 1983, 287 ; auch OLG Karlsruhe NStZ 1982, 484 ).
  • OLG Hamm, 28.10.1982 - 7 VAs 26/82
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.1985 - 1 Ws 27/85
    Vielmehr steht eine derartige weitere, zu vollstreckende Strafe, wie aus der Widerrufsvorschrift des § 35 Abs. 5 Nr. 2 BtMG zu folgern ist, einer Vergünstigung nach § 35 Abs. 1 BtMG grundsätzlich entgegen (vgl. OLG Hamm NStZ 1983, 287 ; auch OLG Karlsruhe NStZ 1982, 484 ).
  • OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 3 VAs 6/10

    Änderung der Vollstreckungsreihenfolge bei der Vollstreckung von

    Zwar kommt weder in Betracht, dass eine nicht zurückstellungsfähige Strafe vollständig vorab verbüßt wird (vgl. OLG Karlsruhe, Justiz 1985, 171 = MDR 1985, 697; vgl. auch StV 2003, 287) noch dass eine nicht zurückstellungsfähige Strafe - wie der Verteidiger meint - nach Verbüßung von zwei Dritteln nach § 57 StGB isoliert zur Bewährung ausgesetzt wird (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 20.12.1990, zit. nach Körner, a. a. O. Rn 269 zu § 35), um sodann jeweils nach § 35 BtMG zu verfahren.
  • KG, 03.04.2009 - 1 Zs 459/09

    Strafvollstreckung bei Betäubungmittelabhängigen: Zurückstellung der

    Soweit der Antragsteller unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Stuttgart (NStZ-RR 2009, 28, m.w.N., auch zu den Gegenmeinungen) demgegenüber die Rechtsansicht vertritt, dass eine nach § 454b Abs. 2 StPO nach Teilverbüßung unterbrochene Strafe keine zu vollstreckende Strafe im Sinne des § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG darstellt und der Zurückstellung der Vollstreckung nach § 35 BtMG daher nicht entgegensteht, folgt der Senat dem nicht (vgl. OLG Koblenz JBl. Rheinland-Pfalz 1991, 82; OLG München NStZ 2002, 223; OLG Schleswig SchlHA 2002, 173; OLG Hamm StV 2006, 587; NStZ 1983, 287; OLG Karlsruhe NStZ 1982, 484; MDR 1985, 697).

    Dies erscheint jedoch aufgrund der hierfür zu erfüllenden strengen gesetzlichen Voraussetzungen und der erst in Zukunft gemäß § 57 StGB anzustellenden Legal- und Sozialprognose als so ungewiss, dass diese Möglichkeit zum jetzigen Zeitpunkt und im jetzigen Verfahrensstadium außer Betracht zu bleiben hat, zumal die Vorwegnahme einer künftigen Prognoseentscheidung weder möglich noch statthaft ist (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1985, 697, 698).

  • OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 3 VAs 7/10

    Zurückstellung gemäß § 35 BtMG

    18 Zwar kommt weder in Betracht, dass eine nicht zurückstellungsfähige Strafe vollständig vorab verbüßt wird (vgl. OLG Karlsruhe, Justiz 1985, 171 = MDR 1985, 697; vgl. auch StV 2003, 287) noch dass eine nicht zurückstellungsfähige Strafe nach Verbüßung von zwei Dritteln nach § 57 StGB isoliert zur Bewährung ausgesetzt wird (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 20.12.1990, zit. nach Körner, a. a. O. Rn 269 zu § 35), um sodann jeweils nach § 35 BtMG zu verfahren.
  • OLG Stuttgart, 22.10.2008 - 4 Ws 202/08

    Strafvollstreckung: Anspruch auf vollständige Verbüßung einer Strafe zur

    (2) Eine zweite Meinung hält es für zulässig, unter Umkehrung der Vollstreckungsreihenfolge gem. § 43 Abs. 4 StrVollstrO die nicht zurückstellungsfähige Strafe vollständig vorab zu vollstrecken, um dann unabhängig von § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG über die Zurückstellung der verbleibenden Strafe entscheiden zu können (OLG Karlsruhe Justiz 1985, 171; StV 2003, 287; Körner a.a.O., Rn. 270f.).
  • OLG Schleswig, 11.04.2001 - 2 Ws 558/00

    Betäubungsmittelstrafrecht: Zurückstellung der Strafvollstreckung

    Auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung wird vertreten, dass in der hier vorliegenden Fallkonstellation die nach § 57 Abs. 1 StGB erforderliche Prognoseentscheidung nicht isoliert, sondern nur unter Berücksichtigung beider Verfahren im Wege einer Gesamtschau getroffen werden kann (OLG Karlsruhe MDR 1985, 697 ; OLG München, NStZ 2000, 223 ).
  • OLG Celle, 26.08.1997 - 1 VAs 13/97
    Aus § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG , der den Widerruf einer Zurückstellung vorschreibt, wenn eine weitere Strafe zu vollstrecken ist, ist nämlich der gesetzgeberische Wille abzuleiten, daß eine weitere zu vollstreckende Strafe einer Vergünstigung nach § 35 Abs. 1 BtMG entgegensteht (vgl. OLG Karlsruhe, MDR 1985, 697 [698]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht