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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 05.12.2007 - 1 Ws 273/07   

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https://dejure.org/2007,21543
OLG Brandenburg, 05.12.2007 - 1 Ws 273/07 (https://dejure.org/2007,21543)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.12.2007 - 1 Ws 273/07 (https://dejure.org/2007,21543)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2007 - 1 Ws 273/07 (https://dejure.org/2007,21543)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Strafhaftentschädigung für erlittene Untersuchungshaft; Vorliegen eines Versagungsgrundes im Hinblick auf eine Strafhaftentschädigung; Aussageverhalten und Einlassungsverhalten eines Beschuldigten als Grund für die Versagung der Strafhaftentschädigung; ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    StrEG § 2 Abs. 1; ; StrEG § 6 Abs. 1 Nr. 1; ; StrEG § 8 Abs. 3 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 11.01.2012 - 2 Ws 351/11

    Maßstab für Anlass zu einer Strafverfolgungsmaßnahme gegeben hat; grob

    Ein Beschuldigter kann die Anordnung von Untersuchungshaft nicht nur dadurch verursachen, dass er durch sein Verhalten maßgeblich zur Entstehung des dringenden Tatverdachts beiträgt, sondern auch dadurch, dass er in zurechenbarer Weise (vgl. KG, StraFo 2009, 129) einen wesentlichen Ursachenbeitrag zur Begründung eines Haftgrundes - auch eines weiteren Haftgrundes (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1998, 341; KG Rpfleger 1999, 350; Beschluss vom 20. Juni 2006 - 4 Ws 41/05 -) - leistet (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 255, 256; OLG Brandenburg, Beschluss vom 5. Dezember 2007 - 1 Ws 273/07 - juris; KG, Beschluss vom 9. März 1999 - 4 Ws 24/99 - juris; Kunz, § 5 StrEG Rdn. 49; Meyer-Goßner, § 5 StrEG Rdn. 11), etwa indem er sich ins Ausland absetzt oder abzusetzen versucht, obwohl er einer Tat dringend verdächtig ist und damit rechnen muss, dass sich die Ermittlungen auch gegen ihn richten werden (vgl. OLG Karlsruhe a.a.O.), oder Kenntnis von den gegen ihn geführten strafrechtlichen Ermittlungen hat (vgl. OLG Hamburg MDR 1980, 79; KG, Beschluss vom 9. März 1999 - 4 Ws 24/99 - juris; Kunz, § 5 StrEG Rdn. 94; D. Meyer, § 5 StrEG Rdn. 51).
  • KG, 10.10.2008 - 1 AR 1433/07

    Ausschluss der Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen wegen grob

    Vor dem Hintergrund, dass für diese Tatbestandsalternative dieselben Voraussetzungen wie für einen Ausschluss nach § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG verlangt werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. März 2000 - 4 Ws 41/00 - und 17. November 1997 - 4 Ws 246/07 - OLG Brandenburg, Beschluss vom 5. Dezember 2007 - 1 Ws 273/07 - OLG Oldenburg a.a.O.; Meyer-Goßner, a.a.O., § 6 StrEG Rdn. 2; Schätzler/Kunz, a.a.O., § 6 Rdn. 5, 10; a.A.: Meyer, a.a.O., § 6 Rdn. 11 und 13, der insoweit bereits die bloße Möglichkeit der Mitursächlichkeit genügen lassen und die grundsätzlich zustehende Entschädigung nur dann nicht durch § 6 StrEG ausschließen will, wenn umgekehrt positiv feststeht, dass sich das Verhalten nicht auf die Strafverfolgungsmaßnahme ausgewirkt hat), führt die Einlassung vom 5. April 2007, mit der sich der Freigesprochene erstmals bezüglich des ersten Tatvorwurfs auf Notwehr berief, auch nicht nach dieser Norm zu einem Ausschluss der Entschädigung.
  • KG, 07.05.2021 - 2 Ws 25/21

    Versagung der Entschädigung für die erlittenen Strafverfolgungsmaßnahmen wegen

    b) Ein Beschuldigter kann die Anordnung von Untersuchungshaft nicht nur dadurch verursachen, dass er durch sein Verhalten maßgeblich zur Entstehung des dringenden Tatverdachts beiträgt, sondern auch dadurch, dass er in zurechenbarer Weise (vgl. KG, StraFo 2009, 129) einen wesentlichen Ursachenbeitrag zur Begründung eines Haftgrundes - auch eines weiteren Haftgrundes (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1998, 341; KG Rpfleger 1999, 350; Senat, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 2 Ws 351/11 -, juris) - leistet (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 255, 256; OLG Brandenburg, Beschluss vom 5. Dezember 2007 - 1 Ws 273/07 - juris; Senat aaO mwN; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Aufl., § 5 StrEG Rn. 11).
  • KG, 10.10.2008 - 4 Ws 78/08

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Voraussetzungen eines

    Vor dem Hintergrund, dass für diese Tatbestandsalternative dieselben Voraussetzungen wie für einen Ausschluss nach § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG verlangt werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. März 2000 - 4 Ws 41/00 - und 17. November 1997 - 4 Ws 246/07 - OLG Brandenburg, Beschluss vom 5. Dezember 2007 - 1 Ws 273/07 - OLG Oldenburg a.a.O.; Meyer-Goßner, a.a.O., § 6 StrEG Rdn. 2; Schätzler/Kunz, a.a.O., § 6 Rdn. 5, 10; a.A.: Meyer, a.a.O., § 6 Rdn. 11 und 13, der insoweit bereits die bloße Möglichkeit der Mitursächlichkeit genügen lassen und die grundsätzlich zustehende Entschädigung nur dann nicht durch § 6 StrEG ausschließen will, wenn umgekehrt positiv feststeht, dass sich das Verhalten nicht auf die Strafverfolgungsmaßnahme ausgewirkt hat), führt die Einlassung vom 5. April 2007, mit der sich der Freigesprochene erstmals bezüglich des ersten Tatvorwurfs auf Notwehr berief, auch nicht nach dieser Norm zu einem Ausschluss der Entschädigung.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 04.07.2007 - 1 Ws 273/07   

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https://dejure.org/2007,50116
OLG Koblenz, 04.07.2007 - 1 Ws 273/07 (https://dejure.org/2007,50116)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.07.2007 - 1 Ws 273/07 (https://dejure.org/2007,50116)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. Juli 2007 - 1 Ws 273/07 (https://dejure.org/2007,50116)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 28.04.1997 - 1 Ws 115/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 04.07.2007 - 1 Ws 273/07
    2 Es kann dahinstehen, ob die Rückverlegung des Beschwerdeführers in den geschlossenen Vollzug gemäß der überwiegenden Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Celle NStZ-RR 1998, 92; KG NStZ 2007, 224 m.w.N.) entsprechend § 14 Abs. 2 StVollzG zu beurteilen ist oder insoweit, wie der Beschwerdeführer meint, ausschließlich die die Rückverlegung aus Behandlungsgründen regelnde Vorschrift des § 10 Abs. 2 S. 2 StVollzG Anwendung findet (so OLG Dresden StV 2005, 567).
  • OLG Koblenz, 19.11.2007 - 1 Ws 141/07

    Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen für die Erledigung der Maßregel

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.07.2007 - 1 Ws 273/07
    Gemäß Senatsbeschluss 1 Ws 141/07 vom 26. März 2007 wird derzeit ein medizinisches Sachverständigengutachten erstellt, das sich auch mit der Frage einer Flucht- und Missbrauchsgefahr befassen wird.
  • KG, 13.06.2006 - 5 Ws 229/06

    Strafvollzug: Voraussetzungen eines Widerufs bzw. einer Rücknahme der Zuweisung

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.07.2007 - 1 Ws 273/07
    2 Es kann dahinstehen, ob die Rückverlegung des Beschwerdeführers in den geschlossenen Vollzug gemäß der überwiegenden Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Celle NStZ-RR 1998, 92; KG NStZ 2007, 224 m.w.N.) entsprechend § 14 Abs. 2 StVollzG zu beurteilen ist oder insoweit, wie der Beschwerdeführer meint, ausschließlich die die Rückverlegung aus Behandlungsgründen regelnde Vorschrift des § 10 Abs. 2 S. 2 StVollzG Anwendung findet (so OLG Dresden StV 2005, 567).
  • OLG Dresden, 05.04.2005 - 2 Ws 95/05

    Lockerungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.07.2007 - 1 Ws 273/07
    2 Es kann dahinstehen, ob die Rückverlegung des Beschwerdeführers in den geschlossenen Vollzug gemäß der überwiegenden Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Celle NStZ-RR 1998, 92; KG NStZ 2007, 224 m.w.N.) entsprechend § 14 Abs. 2 StVollzG zu beurteilen ist oder insoweit, wie der Beschwerdeführer meint, ausschließlich die die Rückverlegung aus Behandlungsgründen regelnde Vorschrift des § 10 Abs. 2 S. 2 StVollzG Anwendung findet (so OLG Dresden StV 2005, 567).
  • OLG Koblenz, 19.10.2015 - 2 Ws 384/15

    Strafvollzug in Rheinland-Pfalz: Widerruf von Vollzugslockerungen und

    Unter der Geltung des StVollzG war strittig, ob die Rückverlegung in den geschlossenen Vollzug entsprechend § 14 Abs. 2 StVollzG zu beurteilen ist oder insoweit § 10 Abs. 2 Satz 2 StVollzG in Kombination mit den VV Nr. 3 zu § 10 StVollzG Anwendung findet (vgl. zum Meinungsstand BVerfG NStZ-RR 2009, 218; OLG Koblenz, Beschluss 1 Ws 273/07 vom 04.07.2007, juris Rn. 2; Verrel in Laubental/Nestler/Neubacher/Verrel Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl. 2015, Abschn. D Rn. 16).
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