Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 20.12.2021 - 1 Ws 276/21 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Berufungsverwerfung, Ausbleiben des Verteidigers, Verschulden
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 44 S. 1 StPO; § 329 Abs. 1 S. 1 StPO; § 329 Abs. 7 S. 1 StPO; § 46 Abs. 3 StPO; § 306 Abs. 2 StPO; § 473 Abs. 1 StPO
Vertrauen auf rechtsanwaltliches Erscheinen in der Hauptverhandlung kein Grund für Nichterscheinen des Angeklagten; Keine Entschuldigung für Ausbleiben des Angeklagten wegen Vertrauen auf anwaltliche Vertretung; Ausschlussfrist des § 329 Abs. 7 S. 1 StPO für ...
- IWW
- strafrechtsiegen.de
Berufungsverwerfung bei Ausbleiben des Verteidigers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwerfung der Berufung und Frage der Wiedereinsetzung bei geplantem Ausbleiben des Angeklagten und schuldhaftem Ausblieben des bevollmächtigten Verteidigers
- rechtsportal.de
Verwerfung der Berufung und Frage der Wiedereinsetzung bei geplantem Ausbleiben des Angeklagten und schuldhaftem Ausblieben des bevollmächtigten Verteidigers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 15.11.2021 - 7 Ns 233/21
- LG Braunschweig, 15.11.2021 - 912 Js 45621/20
- OLG Braunschweig, 20.12.2021 - 1 Ws 276/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 23.02.2021 - 2 RVs 5/21
Wiedereinsetzung, Begründung, Ladungsmangel, öffentliche Zustellung, Anordnung
Auszug aus OLG Braunschweig, 20.12.2021 - 1 Ws 276/21
Dass der Angeklagte die Ladung nicht erhalten habe, ist bereits deshalb unbeachtlich, weil dieser Umstand erst im Schriftsatz vom 23. November 2021 und damit nicht innerhalb der Wochenfrist des § 329 Abs. 7 Satz 1 StPO, in der die Tatsachen zur Begründung des Wiedereinsetzungsgesuchs dargelegt werden müssen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Februar 2021, III-2 RVs 5/21, III-2 Ws 22-23/21, juris, Rn. 8), vorgebracht wurde. - OLG Karlsruhe, 07.04.2021 - 2 Ws 73/21
Nachweis der Vertretungsvollmacht durch Ausdruck einer als Bilddatei …
Auszug aus OLG Braunschweig, 20.12.2021 - 1 Ws 276/21
Ein Angeklagter, der lediglich nicht erscheinen möchte, ist insoweit wegen §§ 230 Abs. 1, 332 StPO selbst niemals entschuldigt (… Quentin , in Münchner Kommentar zur Strafprozessordnung, 1. Auflage 2016, § 329 StPO Rn. 51); eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen des Ausbleibens im Termin kommt dann nicht in Betracht (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. April 2021, 2 Ws 73/21, juris, Rn. 10 m. w. N.).