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   OLG Hamm, 23.07.2020 - III-1 Ws 279/20   

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https://dejure.org/2020,46924
OLG Hamm, 23.07.2020 - III-1 Ws 279/20 (https://dejure.org/2020,46924)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.07.2020 - III-1 Ws 279/20 (https://dejure.org/2020,46924)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Juli 2020 - III-1 Ws 279/20 (https://dejure.org/2020,46924)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Angeklagter in der Strafsache "Schalla" aus der Untersuchungshaft entlassen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    U-Haft: Mehr als zwei Jahre Untersuchungshaft - Wechsel im Kammervorsitz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verletzung des Beschleunigungsgebots bei über zwei Jahre andauernder Untersuchungshaft

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.07.1993 - 2 BvR 1265/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die besondere Haftprüfung -

    Auszug aus OLG Hamm, 23.07.2020 - 1 Ws 279/20
    Denn gerade für den Fall der Verhinderung ist durch die Vertretungsregelungen Vorsorge getroffen und daher die weitere Sachbehandlung möglich und gewährleistet (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 1993 zu 2 BvR 1265/93, NJW 1994, 2081, 2082).

    Demgegenüber ist die Anlegung von Doppel- bzw. weiteren Mehrfachakten, wozu auch deren stetiges Vervollständigen gehört, in der Regel jedenfalls möglich und zumutbar (und im vorliegenden Verfahren sogar geboten), so dass die weitere Förderung des Verfahrens - insbesondere durch erstmalige bzw. nach dem zwischenzeitlichen Verschwinden der Akten durch nochmalige Übersendung vollständiger Doppel- bzw. Mehrfachakten per Sonderwachtmeister - durch das Gericht daher möglich gewesen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 1993 zu 2 BvR 1265/93, NJW 1994, 2081, 20182) und angesichts des in besonderem Maße zu beachtenden Beschleunigungsgebots auch geboten gewesen wäre.

  • OLG Hamm, 03.04.2014 - 1 Ws 137/14

    Anforderungen an Strafverfolgungsbehörden und Gerichte durch das

    Auszug aus OLG Hamm, 23.07.2020 - 1 Ws 279/20
    Der Senat hat diesbezüglich bereits mit Beschluss vom 03. April 2014 zu III-1 Ws 137/14, veröfffentlicht bei juris, ausgeführt:.
  • KG, 28.10.2013 - 4 Ws 132/13

    Fortdauer der Untersuchungshaft: Aufhebung eines Haftbefehls bei Verstoß gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.07.2020 - 1 Ws 279/20
    Je nach Sachlage kann dabei bereits eine vermeidbare Verfahrensverzögerung von wenigen Wochen mit dem Beschleunigungsgebot in Haftsachen unvereinbar sein (KG Berlin, Beschl. v. 28.10.2013 - 4 Ws 132/13 - juris m.w.N.).".
  • BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05

    Freiheit der Person (keine Aufrechterhaltung eines außer Vollzug gesetzten

    Auszug aus OLG Hamm, 23.07.2020 - 1 Ws 279/20
    Denn der Beschuldigte hat es nicht zu vertreten, wenn seine Haftsache nicht binnen angemessener Zeit zur Verhandlung gelangt, weil dem Gericht die personellen oder sächlichen Mittel fehlen, die zur ordnungsgemäßen Bewältigung des Geschäftsanfalls erforderlich wären (BVerfG NJW 2006, 668, 669).
  • BVerfG, 22.01.2014 - 2 BvR 2248/13

    Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung;

    Auszug aus OLG Hamm, 23.07.2020 - 1 Ws 279/20
    An dessen zügigen Fortgang sind dabei umso strengere Anforderungen zu stellen, je länger die Untersuchungshaft schon andauert (BVerfG, Beschl. v. 22.01.2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. - juris m.w.N.).
  • OLG Hamm, 24.02.2021 - 1 Ws 72/21

    Angeklagter in der Strafsache "Schalla" muss nicht wieder in Untersuchungshaft

    Bei vorangegangenen schwerwiegenden Verstößen gegen das Beschleunigungsgebot kann der (erneute) Erlass eines Haftbefehls auch im Fall der erfolgten Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe unverhältnismäßig sein (Fortführung zum Senatsbeschluss in gleicher Sache vom 23. Juli 2020 - III-1 Ws 279/20 -, juris).
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