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   OLG Braunschweig, 03.02.2022 - 1 Ws 280/21   

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https://dejure.org/2022,44016
OLG Braunschweig, 03.02.2022 - 1 Ws 280/21 (https://dejure.org/2022,44016)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 03.02.2022 - 1 Ws 280/21 (https://dejure.org/2022,44016)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 03. Februar 2022 - 1 Ws 280/21 (https://dejure.org/2022,44016)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 140 Abs. 2 StPO; § 142 Abs. 3 StPO; § 455 Abs. 3 StPO; § 455 Abs. 5 StPO; § 467 Abs. 1 StPO
    Bestellung eines Verteidigers für Vollstreckungsverfahren; Beiordnung eines Rechtsanwalts für kranken Strafgefangenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Bestellung eines Verteidigers für Vollstreckungsverfahren; Beiordnung eines Rechtsanwalts für kranken Strafgefangenen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.10.1999 - 2 ARs 408/99

    Zuständigkeitsbestimmung durch den BGH; Zuständigkeit nach § 462a StPO;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.02.2022 - 1 Ws 280/21
    Denn allein durch die gewährte Haftunterbrechung ist die Strafvollstreckung nicht erledigt (BGH, Beschluss vom 8. Oktober 1999, 2 ARs 408/99 - 2 AR 171/11, juris [nach Abschiebung gemäß § 456 a StPO ], OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2002, 3 Ws 530/01 , juris; Hubrach in Leipziger Kommentar, StGB, 13. Aufl., § 57, Rn. 79).
  • BVerfG, 02.05.2002 - 2 BvR 613/02

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung bei einem Strafgefangenen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.02.2022 - 1 Ws 280/21
    Im Vollstreckungsverfahren ist dem Verurteilten in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 StPO ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig ist oder die Unfähigkeit des Verurteilten, seine Rechte sachgemäß wahrzunehmen, das gebietet (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 2. Mai 2002, 2 BvR 613/02 , juris, Rn. 11; OLG München, Beschluss vom 29. Juli 2014, 1 Ws 526/14, juris, Rn. 6; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 140, Rn. 34).
  • OLG München, 29.07.2014 - 1 Ws 526/14
    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.02.2022 - 1 Ws 280/21
    Im Vollstreckungsverfahren ist dem Verurteilten in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 StPO ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig ist oder die Unfähigkeit des Verurteilten, seine Rechte sachgemäß wahrzunehmen, das gebietet (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 2. Mai 2002, 2 BvR 613/02 , juris, Rn. 11; OLG München, Beschluss vom 29. Juli 2014, 1 Ws 526/14, juris, Rn. 6; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 140, Rn. 34).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2002 - 3 Ws 530/01

    Vollstreckungsunterbrechung; Reststrafaussetzung; Haftort; Haftzeit; Verletzung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.02.2022 - 1 Ws 280/21
    Denn allein durch die gewährte Haftunterbrechung ist die Strafvollstreckung nicht erledigt (BGH, Beschluss vom 8. Oktober 1999, 2 ARs 408/99 - 2 AR 171/11, juris [nach Abschiebung gemäß § 456 a StPO ], OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2002, 3 Ws 530/01 , juris; Hubrach in Leipziger Kommentar, StGB, 13. Aufl., § 57, Rn. 79).
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