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   OLG Celle, 31.07.2007 - 1 Ws 285/07   

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OLG Celle, 31.07.2007 - 1 Ws 285/07 (https://dejure.org/2007,52532)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.07.2007 - 1 Ws 285/07 (https://dejure.org/2007,52532)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. Juli 2007 - 1 Ws 285/07 (https://dejure.org/2007,52532)
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   OLG Jena, 02.10.2007 - 1 Ws 285/07, 1 Ws 286/07   

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OLG Jena, Entscheidung vom 02.10.2007 - 1 Ws 285/07, 1 Ws 286/07 (https://dejure.org/2007,40846)
OLG Jena, Entscheidung vom 02. Oktober 2007 - 1 Ws 285/07, 1 Ws 286/07 (https://dejure.org/2007,40846)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1689/88

    Briefüberwachung

    Auszug aus OLG Jena, 02.10.2007 - 1 Ws 285/07
    Unter solchen Umständen getroffene Äußerungen, die gegenüber Außenstehenden oder der Öffentlichkeit wegen ihres ehrverletzenden Gehalts nicht schutzwürdig wären, genießen in solchen Vertrauensbeziehungen als Ausdruck der Persönlichkeit und Bedingung ihrer Entfaltung verfassungsrechtlichen Schutz, der dem Schutz der Ehre des durch die Äußerung Betroffenen vorgeht (BVerfG NJW 2007, 1194 f; BVerfGE 90, 255, 260 f).

    Der Kreis möglicher Vertrauenspersonen sei dabei nicht auf Ehegatten oder Eltern beschränkt, sondern erstrecke sich auf ähnlich enge Vertrauensverhältnisse (BVerfG NJW 2007, 1194 f; BVerfGE 90, 255, 262).

    Ist ein an eine Vertrauensperson adressierter Brief nur unter Inkaufnahme der angeordneten Kontrolle, nicht jedoch darüber hinaus mit Zutun seines Verfassers einem Dritten zur Kenntnis gelangt, so können aus den darin enthaltenen Äußerungen unter dem Gesichtspunkt der groben Beleidigung (§ 31 Abs. 1 Nr. 4 StVollzG) grundsätzlich keine Folgerungen zu Lasten des Strafgefangenen gezogen werden (siehe BVerfG NJW 1995, 1477 f; BVerfGE 90, 255, 262 f).

    Anders ist es nur dann, wenn der sich Äußernde selbst die Vertraulichkeit aufhebt, sodass die Gelegenheit für Dritte, seine Äußerungen wahrzunehmen, ihm zuzurechnen ist und nicht erst durch den staatlichen Eingriff geschaffen wird (BVerfGE 90, 255, 262; NJW 1995, 1477, 1478).

  • BVerfG, 23.11.2006 - 1 BvR 285/06

    Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 und Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 GG durch

    Auszug aus OLG Jena, 02.10.2007 - 1 Ws 285/07
    Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Kammerbeschluss vom 23.11.2006 (1 BvR 285/06, NJW 2007, 1194 f) erneut hervorgehoben hat, tritt bei Äußerungen gegenüber Familienangehörigen und Vertrauenspersonen, die in eine Sphäre fallen, die gegen die Wahrnehmung durch den Betroffenen oder Dritte abgeschirmt ist, der Aspekt der Ehrverletzung eines von der Äußerung Betroffenen gegenüber dem der freien Entfaltung der Persönlichkeit des sich Äußernden zurück.

    Unter solchen Umständen getroffene Äußerungen, die gegenüber Außenstehenden oder der Öffentlichkeit wegen ihres ehrverletzenden Gehalts nicht schutzwürdig wären, genießen in solchen Vertrauensbeziehungen als Ausdruck der Persönlichkeit und Bedingung ihrer Entfaltung verfassungsrechtlichen Schutz, der dem Schutz der Ehre des durch die Äußerung Betroffenen vorgeht (BVerfG NJW 2007, 1194 f; BVerfGE 90, 255, 260 f).

    Der Kreis möglicher Vertrauenspersonen sei dabei nicht auf Ehegatten oder Eltern beschränkt, sondern erstrecke sich auf ähnlich enge Vertrauensverhältnisse (BVerfG NJW 2007, 1194 f; BVerfGE 90, 255, 262).

  • BVerfG, 12.09.1994 - 2 BvR 291/94

    Meinungsfreiheit eines Strafgefangenen und "Ehrenschutz" eines Gerichts -

    Auszug aus OLG Jena, 02.10.2007 - 1 Ws 285/07
    Ist ein an eine Vertrauensperson adressierter Brief nur unter Inkaufnahme der angeordneten Kontrolle, nicht jedoch darüber hinaus mit Zutun seines Verfassers einem Dritten zur Kenntnis gelangt, so können aus den darin enthaltenen Äußerungen unter dem Gesichtspunkt der groben Beleidigung (§ 31 Abs. 1 Nr. 4 StVollzG) grundsätzlich keine Folgerungen zu Lasten des Strafgefangenen gezogen werden (siehe BVerfG NJW 1995, 1477 f; BVerfGE 90, 255, 262 f).

    Anders ist es nur dann, wenn der sich Äußernde selbst die Vertraulichkeit aufhebt, sodass die Gelegenheit für Dritte, seine Äußerungen wahrzunehmen, ihm zuzurechnen ist und nicht erst durch den staatlichen Eingriff geschaffen wird (BVerfGE 90, 255, 262; NJW 1995, 1477, 1478).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 12.09.1994 (2 BvR 291/94, NJW 1995, 1477, 1478) in einem vergleichbaren Fall in Bezug auf den Gesichtspunkt der Gefährdung des Vollzugsziels ausgeführt, es könne nicht Aufgabe des Strafvollzugs sein, den Strafgefangenen in einem Bereich zur Mäßigung zu erziehen, in dem andere, d.h. in Freiheit befindliche Personen, straflos ihrer Wut und Verärgerung auch mit harschen Worten Ausdruck verleihen dürfen.

  • KG, 12.10.2012 - 2 Ws 357/12

    Befugnis der Justizvollzugsanstalt zum Anhalten unfrankierter Briefe des

    Damit trägt der Gesetzgeber hinsichtlich der ausgehenden Schreiben der Gefangenen insbesondere dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG Rechnung (vgl. OLG Thüringen, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 1 Ws 285/07 - bei juris; Senat, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 5 Ws 480/06 Vollz - bei juris; OLG Koblenz NStZ 2004, 610; Callies/Müller-Dietz a.a.O., § 31 Rdn. 1; Arloth a.a.O., § 31 Rdn. 1).
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   OLG Dresden, 05.02.2008 - 1 Ws 285/07   

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OLG Dresden, 05.02.2008 - 1 Ws 285/07 (https://dejure.org/2008,46292)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05.02.2008 - 1 Ws 285/07 (https://dejure.org/2008,46292)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05. Februar 2008 - 1 Ws 285/07 (https://dejure.org/2008,46292)
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Kurzfassungen/Presse

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Kein Strafverfahren gegen frühere Verantwortliche der Stadt Görlitz

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   OLG Dresden, 05.02.2008 - 1 Ws 284/07, 1 Ws 285/07   

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OLG Dresden, 05.02.2008 - 1 Ws 284/07, 1 Ws 285/07 (https://dejure.org/2008,36255)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05.02.2008 - 1 Ws 284/07, 1 Ws 285/07 (https://dejure.org/2008,36255)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05. Februar 2008 - 1 Ws 284/07, 1 Ws 285/07 (https://dejure.org/2008,36255)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Kein Strafverfahren gegen frühere Verantwortliche der Stadt Görlitz

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Kein Strafverfahren gegen frühere Verantwortliche der Stadt Görlitz

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