Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 26.02.2020 - 1 Ws 285/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Volksverhetzung, Hass, Aufnahme von Ermittlungen
- Justiz Baden-Württemberg
§ 130 Abs 2 Nr 1 Buchst a StGB, § 130 Abs 2 Nr 1 Buchst b StGB, § 152 Abs 2 StPO, § 160 StPO, § 172 StPO
Aufnahme von Ermittlungen bei Wahlplakaten mit volksverhetzendem Inhalt - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Volksverhetzung durch Aufruf zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen gegen die in Deutschland lebende jüdische Bevölkerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
"Israel ist unser Unglück!" und "Wir hängen nicht nur Plakate!": Ermittlungen sind von der StA aufzunehmen
- lto.de (Kurzinformation)
Anzeige wegen Volksverhetzung: Im Zweifel muss die Staatsanwaltschaft gegen Hass ermitteln
- stimme.de (Pressemeldung, 04.03.2020)
Staatsanwaltschaft muss zu Rechten-Wahlplakat ermitteln
Verfahrensgang
- OLG Karlsruhe, 26.02.2020 - 1 Ws 285/19
- OLG Karlsruhe, 17.03.2020 - 1 Ws 285/19
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2020, 310
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Karlsruhe, 16.12.2002 - 1 Ws 85/02
Klageerzwingungsverfahren: Ausreichender Anfangsverdacht; Beurteilungsspielraum …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.02.2020 - 1 Ws 285/19
2 Vielmehr begründet der naheliegende und von den Verfassern ersichtlich bezweckte Aussageinhalt, nämlich gegen die in Deutschland bzw. der Gemeinde R. lebenden Juden zum Hass aufzustacheln und zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen diese Bevölkerungsgruppe aufzurufen, den Anfangsverdacht einer Volksverhetzung (§ 130 Abs. 2 Nr. 1 lit. a und b StGB) und führt auf den zulässigen Antrag eines -antragsbefugten- Angehörigen dieser Personengruppe gem. § 172 StPO zur Anordnung der Aufnahme von Ermittlungen durch den Senat (Festhaltung OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Dezember 2002 - 1 Ws 85/02, Die Justiz 2003, 270 ff.).Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, den nicht ausdrücklich geregelten Fall, dass die Ermittlungsbehörde überhaupt von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens absieht, weil nach ihrer Ansicht hierfür keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte vorliegen, nicht anders behandelt werden kann (Senat, Beschl. v. 16.12.2002 - 1 Ws 85/02 -, juris, abgedruckt auch in Die Justiz 2003, 270 ff.;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl. 2019, § 172 Rn. 1b).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2019 - 15 B 666/19
Bedrohung der in Deutschland lebenden jüdischen Bevölkerung durch ein Wahlplakat
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.02.2020 - 1 Ws 285/19
Nach Auffassung des Senats liegt ausgesprochen nahe, dass das Wahlplakat "Zionismus stoppen: Israel ist unser Unglück! Schluss damit!" von den Verantwortlichen der Partei "R" nicht zu dem Zweck bei der Synagoge der Jüdischen Gemeinde in Stadt U. angebracht wurde, um Kritik am Staate Israel zu üben, sondern dass es sich um eine speziell gegen die jüdische Bevölkerung in Deutschland gerichtete Aussage handelt, durch welche der Eindruck einer Bedrohung durch diese erweckt wird und erweckt werden soll, weshalb - und so bekommt das neben dem ersten angebrachte zweite Plakat "Wir hängen nicht nur Plakate!" seinen Sinn - die Verfasser als Reaktion auf die behauptete Bedrohung Gewaltbereitschaft signalisieren bzw. Gewalt als "Lösung" anbieten und - unter Einbindung des beworbenen Lesers - Selbstjustiz ankündigen (vgl. auch OVGNRW Beschl. v. 24.05.2019 - 15 B 666/19 -, juris). - BGH, 21.04.1988 - III ZR 255/86
Amtshaftung wegen Aufnahme der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.02.2020 - 1 Ws 285/19
Sie verpflichtet die Staatsanwaltschaft immer dann zur Aufnahme von Ermittlungen, wenn nach kriminalistischer Erfahrung die Möglichkeit einer verfolgbaren Straftat besteht (BVerfG NStZ 1982, 430; BGH NJW 1989, 96 f.). - BVerfG, 23.07.1982 - 2 BvR 8/82
Legalitätsprinzip im Strafverfahren - Kein Anspruch auf Strafverfolgung eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.02.2020 - 1 Ws 285/19
Sie verpflichtet die Staatsanwaltschaft immer dann zur Aufnahme von Ermittlungen, wenn nach kriminalistischer Erfahrung die Möglichkeit einer verfolgbaren Straftat besteht (BVerfG NStZ 1982, 430; BGH NJW 1989, 96 f.). - BVerfG, 24.05.2019 - 1 BvQ 45/19
Erfolglose Eilanträge gegen die Entfernung von Wahlplakaten
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.02.2020 - 1 Ws 285/19
Ist eine Äußerung mehrdeutig, so haben die Gerichte, wollen sie die zur Anwendung sanktionierender Normen führende Deutung ihrer rechtlichen Würdigung zugrunde legen, andere Auslegungsvarianten mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen ausschließen (BVerfG, Beschl. v. 24.05.2019 - 1 BvQ 45/19 -, juris).
- OLG Frankfurt, 30.11.2022 - 3 Ss 123/22
Darstellungsmangel in von Vorwurf der Volksverhetzung freisprechendem Urteil
Ist eine Äußerung mehrdeutig, so müssen, soll die zur Anwendung sanktionierender Normen führende Deutung der rechtlichen Würdigung zu Grunde gelegt werden, andere Auslegungsvarianten mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen ausgeschlossen werden (BVerfGE 82, 43 50 ff.; vgl. auch OLG Karlsruhe NStZ-RR 2020, 310 [311] - Wahlkampfplakat "Zionismus stoppen - Israel ist unser Unglück!" neben einer Synagoge;… AG Essen, Urt. v. 30.1.2015 - 57 Cs 631/14, juris Tz. 17 - Aufruf "Tod und Hass den Zionisten").
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 17.03.2020 - 1 Ws 285/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 130 Abs 2 Nr 1 Buchst a StGB, § 130 Abs 2 Nr 1 Buchst b StGB, § 152 Abs 2 StPO, § 160 StPO, § 172 StPO
Aufnahme von Ermittlungen bei Wahlplakaten mit volksverhetzendem Inhalt - rechtsportal.de
StPO § 172
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Karlsruhe, 26.02.2020 - 1 Ws 285/19
- OLG Karlsruhe, 17.03.2020 - 1 Ws 285/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Essen, 30.01.2015 - 57 Cs 631/14
Volksverhetzung Zionist Codewort Juden
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.03.2020 - 1 Ws 285/19
Die Bezeichnung "Zionist" stellt aber im Sprachgebrauch des Antisemitismus auch ein Codewort für Juden dar (AG Essen, BeckRS 2015, 3321, beck-online). - BGH, 03.04.2008 - 3 StR 394/07
Freispruch eines NPD-Funktionärs teilweise aufgehoben
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.03.2020 - 1 Ws 285/19
Zwar weist die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Gegenerklärung vom 04.03.2020 darauf hin, dass die Auslegung des Inhalts einer Schrift im Sinne des § 130 Abs. 2 Nr. 1 StGB wegen des Charakters der Vorschrift als Verbreitungsdelikt an seinem objektiven Sinngehalt, Zweck und Erklärungswert zu orientieren haben, wie sie von einem verständigen, unvoreingenommenen Durchschnittsleser aufgefasst werden, und dass die Frage, ob eine Schrift die inhaltlichen Anforderungen des objektiven Tatbestands erfüllt, sich grundsätzlich aus ihr selbst ergeben muss, weshalb Umstände, die in der Schrift selbst keinen Niederschlag gefunden haben, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben haben (BGH Urteil v. 03.04.2008 - 3 StR 394/07, BeckRS 2008, 6865).