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   OLG Düsseldorf, 12.09.2005 - III-1 Ws 288/05   

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https://dejure.org/2005,4828
OLG Düsseldorf, 12.09.2005 - III-1 Ws 288/05 (https://dejure.org/2005,4828)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.09.2005 - III-1 Ws 288/05 (https://dejure.org/2005,4828)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. September 2005 - III-1 Ws 288/05 (https://dejure.org/2005,4828)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Vergütung eines Rechtsanwaltes; Anforderungen an die Geltendmachung der gerichtlichen Verfahrensgebühren

  • Wolters Kluwer

    Entstehen einer Zusatzgebühr nach Nr. 4141 Vergütungsverzeichnis (VV) zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Anforderungen an das Vorliegen einer auf die Förderung des Verfahrens gerichteten Tätigkeit eines Verteidigers; Sinn und Zweck des Gebührentatbestands der Nr. ...

  • Burhoff online

    Gebühr für Rücknahme der Revision

  • Judicialis

    RVG § 33 Abs. 3 Satz 1; ; RVG § 33 Abs. 8 Satz 1; ; RVG § 56 Abs. 2 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 4141
    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr durch Revisionsrücknahme

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 4141
    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr durch Revisionsrücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • OLG Hamm, 17.08.2006 - 2 Ws 134/06

    Revision; Verfahrensgebühr; Begründung der Revsion

    Teilweise wird es als ausreichend angesehen, wenn der Verteidiger ohne vorherige Revisionsbegründung allein die Erfolgsaussichten der Revision mit dem Mandanten erörtert hat (s. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. September 2005, 111-1 Ws 288/05, www.burhoff.de; so auch die Strafkammer im angefochtenen Beschluss).
  • OLG Hamm, 20.06.2006 - 4 Ws 144/06

    Befriedungsgebühr; Rücknahme der Revision

    Zum Teil wird vertreten, die Gebühr entstehe unabhängig davon, ob die Revision vor der Rücknahme begründet worden sei, und auch unabhängig davon, ob eine (Revisions-)Hauptverhandlung durch die Rücknahme vermieden werde (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 12. September 2005 - III - 1 Ws 288/05 -, zitiert nach www.burhoff.de; OLG Hamm, Einzelrichterentscheidung des 4. Strafsenats vom 24. Januar 2006 - 4 Ws 554/05 - LG Hagen, Beschluß vom 23. Februar 2006 - 51 KLs 400 Js 815/04 (21/05) -, zitiert nach www.burhoff.de - Burhoff (Hrg.), RVG - Straf- und Bußgeldsachen, Nr. 4141 VV Rdnr. 37).
  • OLG Köln, 18.04.2008 - 2 Ws 164/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr bei Revisionsrücknahme

    Nach ganz überwiegender Auffassung der obergerichtlichen Rechtsprechung setzt dies jedenfalls die vorherige Begründung der Revision voraus, da ohne diese die Revision bereits als unzulässig zu verwerfen war und damit eine Revisionshauptverhandlung sicher nicht stattgefunden hätte (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17.08.2006 (2 Ws 134/06), Saarländisches OLG Saarbrücken, Beschluss vom 02.06.2006 (1 Ws 58/06), OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.02.2007 (1 Ws 34/07), OLG München, Beschluss vom 11.02.2008 (4 Ws 8/08), Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 14.03.2007 (1 Ws 257/06), KG Berlin, Beschluss vom 28.06.2005 (5 Ws 311/05), LG Göttingen, Beschluss vom 20.12.2005 (2 KLs 4/05), OLG Braunschweig, Beschluss vom 16.03.2006 (1 Ws 25/06), OLG Bamberg, Beschluss vom 22.03.2006 (1 Ws 142/06), so auch Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert/ Müller-Rabe (Madert) RVG 17. Auflage 2006, 4141 VV, Rdnr 9; a.A. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.09.2005 (1 Ws 288/05)).
  • OLG Stuttgart, 09.02.2007 - 1 Ws 34/07

    Pflichtverteidigerkosten: Befriedungsgebühr nach Revisionsrücknahme

    Dementsprechend soll es für die Entstehung dieser Befriedungsgebühr nach einer weiten Auslegung der Norm genügen, dass die Revision unabhängig vom Stand des Revisionsverfahrens zurück genommen wird und der Verteidiger vorträgt, er habe dies seinem Mandanten empfohlen (so OLG Düsseldorf 1 Ws 288/05 in www.burhoff.de).
  • OLG Hamm, 17.08.2006 - 2 Ws 135/06

    Verfahrensgebühr; Revision; Begründung; Zustellung Urteil; Rücknahme der

    Teilweise wird es als ausreichend angesehen, wenn der Verteidiger ohne vorherige Revisionsbegründung allein die Erfolgsaussichten der Revision mit dem Mandanten erörtert hat (s. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. September 2005, 111-1 Ws 288/05, www.burhoff.de; so auch die Strafkammer im angefochten Beschluss).
  • OLG Celle, 20.05.2019 - 2 Ws 141/19

    Zusätzliche Verfahrensgebühr, Rücknahme der Revision

    Unter welchen Voraussetzungen die vorgenannte Gebühr bei der Rücknahme einer Revision jedoch entsteht, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten: Eine Auffassung macht das Entstehen der Gebühr nicht von weiteren Voraussetzungen abhängig (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.09.2005, 1 Ws 288/05; LG Hagen, Beschluss vom 23.02.2006, 51 KLs 400 Js 815/04 (21/05); LG Verden StraFo 2005, 439 [LG Verden 16.06.2005 - 3-19/04] ; Gerold/Schmidt , VV 4141, Rn. 39; Schons/Enders , RVG, 3. Auflage, 2017, Nr. 4141 VV, Rn. 37; Schneider/Wolf , RVG, 8. Auflage, 2017, VV 4141, Rn. 136 ff., insbes.
  • OLG Hamburg, 16.06.2008 - 2 Ws 82/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr bei Revisionsrücknahme

    Soweit demgegenüber angenommen wird, für die Kausalität der anwaltlichen Mitwirkung reiche es aus, dass der Verteidiger auf die Rücknahme "irgendwie Einfluss genommen" und dem Mandanten nach Einlegung der Revision - auch vor Abgabe einer Revisionsbegründung - die Rücknahme angeraten habe (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. September 2005 - Az.: 1 Ws 288/05 - Burhoff, RVG, 2. Aufl., Nr. 4141 VV Rdn. 41, 43; ebenso offenbar Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl., Nr. 4141 VV Rdn. 9; Hartung in Hartung/Römermann, RVG, VV Teil 4 Rdn. 150), wird nicht beachtet, dass die isolierte Betrachtung des Wortlautes des Abs. 1 Nr. 3 Hs.1 der Anmerkung zu Nr. 4141 VV RVG, wonach scheinbar die schlichte Rücknahme der Revision ohne weitere zusätzliche Voraussetzungen für die Entstehung der Gebühr ausreicht, Wortlaut und Sinn des Gesetzes nicht ausschöpft und damit nicht den maßgeblichen Obersatz der Nr. 4141 VV RVG, der entscheidend auf das Entbehrlichwerden der Hauptverhandlung abstellt, hinreichend beachtet (OLG Saarbrücken, a.a.O.).
  • OLG Saarbrücken, 02.06.2006 - 1 Ws 58/06

    Revision; Rücknahme der Revision; Befriedungsgebühr

    Für die Entstehung der zusätzlichen Gebühr soll es danach genügen, dass der Rechtsanwalt dem Angeklagten nach Einlegung der Revision rät, diese zurückzunehmen; selbst die Vorlage einer Revisionsbegründung wird teilweise nicht für erforderlich gehalten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. September 2005 - 1 Ws 288/05 - LG Hagen, Beschluss vom 23. Februar 2006 - 51 KLs 400 Js 815/04 - Schmahl in Riedel/Sußbauer, RVG 9. Aufl., Rn. 109, 112; a.A. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17. Mai 2005 - 1 Ws 164/05 - mit abl.
  • LG Dresden, 06.05.2019 - 15 Qs 30/19

    Verfahrensgebühr für das Rechtsmittelverfahren, zusätzliche Verfahrensgebühr,

    Diese betreffen entweder den Fall der Rücknahme der vom Verteidiger oder Angeklagten eingelegten Revision (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.09.2005 - 1 Ws 288/05; LG Hagen, Beschl. v. 23.02.2006 - 51 KLs 400 Js 815/04) oder behandeln den Fall, dass die Tätigkeit des Rechtsanwalts zwar für die Förderung der Verfahrenserledigung geeignet war, diese jedoch nicht als besondere, nicht nur unwesentliche und gerade auf die außergerichtliche Erledigung gerichtete Tätigkeit zu qualifizieren war (BGH, Urt. v. 18.09.2008- IX ZR 174/07 - Rn. 12; OLG Stuttgart, Beschl. v. 08.03.2010 - 2 Ws 29/10 - Rn. 18, wonach die Tätigkeit zumindest objektiv geeignet sein muss, die Verfahrenserledigung zu fördern).
  • OLG Jena, 30.11.2006 - 1 Ws 254/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr durch Revisionsrücknahme

    Zunächst wird die Auffassung vertreten, die Gebühr entstehe unabhängig davon, ob die Revision vor der Rücknahme begründet worden sei, und auch unabhängig davon, ob eine (Revisions-) Hauptverhandlung durch die Rücknahme vermieden werde (so u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. September 2005 - III - 1 Ws 288/05 -, AGS 2006, 124 , zitiert nach juris; Burhoff (Hrg.), RVG - Straf- und Bußgeldsachen, Nr. 4141 VV Rdnr. 37; Hartung/Römermann/Schons, Praxiskommentar zum RVG , Nr. 4141 VV, Rdnr. 22).
  • OLG Braunschweig, 16.03.2006 - Ws 25/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr durch Revisionsrücknahme

  • LG Trier, 22.01.2007 - 5 Qs 222/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr, Berufungsrücknahme, Darlegungs- und

  • KG, 04.05.2006 - 4 Ws 57/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr durch Revisionsrücknahme

  • LG Göttingen, 20.12.2005 - 2 KLs 4/05

    Befriedungsgebühr: Rücknahme der Revision; Anforderungen an die Vergütung eines

  • KG, 04.04.2006 - 4 Ws 28/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr durch Revisionsrücknahme

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