Rechtsprechung
   OLG München, 05.07.1995 - 1 Ws 289/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5325
OLG München, 05.07.1995 - 1 Ws 289/95 (https://dejure.org/1995,5325)
OLG München, Entscheidung vom 05.07.1995 - 1 Ws 289/95 (https://dejure.org/1995,5325)
OLG München, Entscheidung vom 05. Juli 1995 - 1 Ws 289/95 (https://dejure.org/1995,5325)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,5325) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 125
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 05.06.1981 - 3 Ws 261/81
    Auszug aus OLG München, 05.07.1995 - 1 Ws 289/95
    Hat eine Strafvollstreckungskammer eine Vollstreckungsmaßnahme angeordnet, für die Entschädigung verlangt wird, ist sie auch für die Entscheidung über die Entschädigung zuständig (Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O., Rn. 14 zu § 8 StrEG ; OLG Düsseldorf MDR 82, 958).
  • OLG Hamm, 18.07.2017 - 4 Ws 305/16

    Anrechnung des Maßregelvollzuges

    Einen etwaigen Anspruch des Verurteilten nach Art. 5 Abs. 5 EMRK hatte der Senat nicht zu prüfen, da dieser Anspruch im Zivilrechtsweg geltend zu machen ist (OLG München, NStZ-RR 1996, 125).
  • OLG Zweibrücken, 11.12.2018 - 1 Ws 266/17

    Anfängliche Fehleinweisung eines Verurteilten in ein psychiatrisches Krankenhaus:

    Ein etwaiger Anspruch nach Art. 5 Abs. 5 EMRK wäre im Zivilrechtsweg geltend zu machen (OLG München, Beschluss vom 05.07.1995 - 1 Ws 289/95, NStZ-RR 1996, 125; OLG Hamm, Beschluss vom 18.07.2017 - 4 Ws 305/16, juris Rn. 34).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 2 AuslA 45/05

    Fortbestand einer vollzogenen Auslieferung trotz der späteren Nichtigerklärung

    Abgesehen davon, dass das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen auf Auslieferungsverfahren grundsätzlich nicht anwendbar ist (vgl. BGH, NStZ 1985, 222) und etwaige Entschädigungsansprüche nach Art. 5 Abs. 5 MRK sowie Schmerzensgeldansprüche im Zivilrechtsweg geltend zu machen wären (vgl. OLG München, NStZ-RR 1996, 125), steht auch das sog. Konterkarierungsverbot (§ 79 Abs. 2 S.4 BVerfGG) sämtlichen Entschädigungsansprüchen entgegen (vgl. Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, § 79 Rdn.66 ff.).
  • OLG Hamm, 05.08.2014 - 5 Ws 231/14

    Vorwegvollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe während der Organisationshaft

    Gleiches gilt für Ansprüche nach Art. 5 Abs. 5 MRK (vgl. OLG München, NStZ-RR 1996, 125; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Anh 4 MRK Rdnr. 14).
  • OLG Celle, 06.12.2016 - 1 AR (Ausl) 55/16

    Entschädigung nach StrEG bei zu Unrecht vollzogener Auslieferungshaft

    Soweit der BGH (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 1984 - 4 ARs 19/83, BGHSt 32, 221) darauf hingewiesen hat, dass der Ausschluss von Entschädigungsansprüchen nach dem StrEG Ansprüche aus Art. 5 Abs. 5 EMRK unberührt lasse, hat der Senat darüber nicht zu befinden, da solche Ansprüche gegenüber der Landesjustizverwaltung geltend zu machen und gegebenenfalls vor den ordentlichen Gerichten einzuklagen sind (OLG München, Beschluss vom 5. Juli 1995 - 1 Ws 289/95, NStZ-RR 1996, 125; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juli 1991 - 4 Ausl (A) 231/89 - 26/91 III, NJW 1992, 646).
  • OLG Celle, 14.02.2012 - 2 Ws 32/12

    Entschädigungsanspruch eines Verurteilten für den mit dem Vollzug der Maßregel

    Art. 5 Abs. 5 EMRK gewährt einen unmittelbaren und verschuldensunabhängigen Anspruch auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens (vgl. BGH a. a. O.), welcher indes im Zivilrechtsweg geltend zu machen ist (vgl. OLG München NStZ-RR 1996, 125) und daher vom Senat nicht zu prüfen war.
  • OLG Köln, 04.07.2005 - 6 Ausl 53/05

    Hafteintschädigung; Auslieferungshaft

    Hierbei handelt es sich um einen Schadensersatzanspruch, der ggf. vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen ist (OLG Düsseldorf NJW 1992, 646; OLG München NStZ-RR 1996, 125; Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 48. Aufl., 2005, Art. 5 MRK Rdnr. 14).
  • OLG Köln, 30.09.2013 - 2 Ws 533/13

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für die Entscheidung über eine

    Nachdem für den von dem Verurteilten behaupteten Anspruch aus Art. 5 Abs. 5 EMRK grundsätzlich die Zivilgerichte zuständig sind (vgl. OLG München, Beschluss vom 05.07.1995, 1 Ws 289/95, in NStZ-RR 1996, S. 125 f.) kann der Antrag des Verurteilten vorliegend nur im Sinne eines Entschädigungsantrags nach dem StrEG ausgelegt werden.
  • OLG Hamm, 12.03.2013 - 3 (s) Sbd I-3/13
    Gleiches gilt für Ansprüche nach Art. 5 Abs. 5 EMRK (OLG München, NStZ-RR 1996, 125 m.w.N.; Meyer-Goßner, a.a.O., Art. 5 EMRK Rdnr. 14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht