Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 12.03.2003 - 1 Ws 29/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Weitere Beschwerde gegen die einstweilige Unterbringung nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG); Rechtfertigende Faktoren für die Unterbringung; Verhältnismäßigkeit und Anrechnung der weiteren Unterbringung bei angedrohter Freiheitsstrafe
- OLG Brandenburg
- Judicialis
JGG § 2; ; JGG § 52 a; ; JGG § 52 a Satz 1; ; JGG § 71 Abs. 2; ; JGG § 71 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 120; ; StPO § 310
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nauen, 30.10.2002 - 33 Ls 79/02
- OLG Brandenburg, 12.03.2003 - 1 Ws 29/03
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2003, 344
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 16.06.1986 - 1 Ws 146/86
Unverhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft; Aufhebung des Haftbefehls; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.03.2003 - 1 Ws 29/03
Aber abgesehen davon, dass nach der Rechtsprechung jedenfalls die Untersuchungshaft im Einzelfall auch die zu erwartenden Rechtsfolgen übersteigen darf (vgl. dazu OLG Frankfurt/Main StV 1988, 392), ist fallbezogen die Unterbringungsdauer nicht auf die angedrohte Jugendstrafe anzurechnen.
Rechtsprechung
OLG Jena, 29.01.2003 - 1 Ws 29/03 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Unterbrechung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Jena, 21.08.2003 - 1 Ws 264/03
Auszug aus OLG Jena, 29.01.2003 - 1 Ws 29/03
Siehe auch Senatsbeschluss vom 21.08.2003, 1 Ws 264/03. - KG, 27.04.2001 - 5 Ws 232/01
Auszug aus OLG Jena, 29.01.2003 - 1 Ws 29/03
Die von der Staatsanwaltschaft zu treffende Entscheidung beruht auf Ermessen; die gerichtliche Entscheidung, die auf Einwendungen nach § 458 Abs. 2 StPO zu finden ist, beinhaltet nur die Überprüfung, ob die Strafvollstreckungsbehörde ermessensfehlerfrei entschieden hat, vgl. KG Berlin Beschl. vom 27.04.2001 - 5 Ws 232/01.
- OLG Jena, 21.08.2003 - 1 Ws 264/03
Strafvollstreckung: Anforderungen an eine Ermessensentscheidung, Unterbrechung …
Eine solche Verfahrensweise entspricht nicht der Rechtslage (so bereits Senatsbeschluss vom 29.01.2003, 1 Ws 29/03).