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   OLG Frankfurt, 17.12.2010 - 1 Ws 29/09   

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OLG Frankfurt, 17.12.2010 - 1 Ws 29/09 (https://dejure.org/2010,240)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.12.2010 - 1 Ws 29/09 (https://dejure.org/2010,240)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Dezember 2010 - 1 Ws 29/09 (https://dejure.org/2010,240)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • openjur.de

    § 263 StGB; § 1 Abs. 6 PAngV
    Zur Strafbarkeit der Betreiber von Internet Abo-Fallen; gewerbsmäßiger Betrug; Eröffnung des Hauptverfahrens; hinreichende Wahrscheinlichkeit der Verurteilung

  • Justiz Hessen

    § 263 StGB, § 1 Abs 6 S 2 PAngV

  • Telemedicus

    Strafbarkeit des Betriebs einer Webseite mit Abofalle

Kurzfassungen/Presse (18)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 263 Abs. 2 Nr. 3 StGB
    Abo-Falle begeht "gewerbsmäßigen Betrug” im Sinne von § 263 Abs. 2 Nr. 1 StGB

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Abo-Fallen - bald Vergangenheit?

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Strafbarkeit sogenannter Abo-Fallen

  • heise.de (Pressebericht, 12.04.2011)

    Klatsche für Fallensteller

  • heise.de (Pressebericht, 12.01.2011)

    Justiz schärft Waffen gegen Abo-Fallen im Internet

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    § 263 Abs.1, Abs. 3 S. 2, Nrn. 1, 2; § 25 Abs. 2; § 53 StGB; § 123 Abs. 1 BGB; § 1 Abs.6 S. 2 PAngV
    Abo-Fallen im Internet sind gewerbsmäßiger Betrug

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Strafbarkeit sogenannter Abo-Fallen

  • fps-law.de (Kurzinformation)

    Abofallen im Internet werden als Betrug geahndet

  • breuning-winkler.de (Kurzinformation)

    Das OLG Frankfurt und die Abofallen

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Abofalle: Konkludenten Täuschung durch Webseitenbetreiber im Internet

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Betrieb von Abo-Fallen im Internet ist Betrug -

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit wegen Betruges bei Gewinnspiel-Abzocke durch Abo-Falle im Internet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abo-Fallen sind strafrechtlich relevante Täuschungshandlungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Strafrechtliche Konsequenzen für Abo-Fallen-Betreiber?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bewährungsstrafe für Internet-Abmahnbetrüger rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abo-Fallen im Internet sind eine Täuschungshandlung im strafrechtlichen Sinne - Webseitenbetreiber muss den Hinweis auf Kostenpflichtigkeit deutlich hervorheben

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Abo-Fallen im Internet können gewerbsmäßiger Betrug sein !

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Abofallen können Betrug sein // OLG Frankfurt stuft Internet-Abofallen als gewerbsmäßigen Betrug ein

Besprechungen u.ä. (6)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Abofallen im Internet

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Betrug durch Kostenfalle im Internet

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Abofallen im Internet: Online-Abzocke mit "kostenlosen" Angeboten ist strafbar

  • fachanwaelte-strafrecht-potsdamer-platz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Strafbarkeit von 'Abofallen' und 'Abzockerseiten' im Internet als Betrug

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gängige Formen suggestiver Irrtumserregung als betrugsrelevante Täuschungen (Prof. Dr. Volker Erb; ZIS 2011, 368)

  • klerx-legal.com (Entscheidungsbesprechung)

    "Abo-Falle" im Internet: Strafbarkeit wegen Betruges?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 398
  • GRUR 2011, 249
  • MMR 2011, 270
  • K&R 2011, 205
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00

    Betrügerische Angebotsschreiben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2010 - 1 Ws 29/09
    Weiter sei die sog. "Offertenrechtsprechung" des Bundesgerichtshofes (BGH, StV 2004, 535; BGHSt 47, 1) und des Senats (Beschluss vom 13.03.2003 - 1 Ws 126/02) - in diesen Fällen wurde in der Übersendung von Angebotsschreiben, in denen durch die Verwendung typischer Rechnungsmerkmale der Eindruck einer Zahlungspflicht erweckt wurde, eine konkludente Täuschung gesehen - auf den Fall übertragbar, weil in beiden Fällen aus dem Empfängerhorizont über die Entgeltlichkeit einer Dienstleistung und die Begründung einer vertraglichen Pflicht getäuscht werde.

    32 Eine Täuschungshandlung im Sinne des § 263 StGB ist jede Einwirkung des Täters auf die Vorstellung des Getäuschten, welche objektiv geeignet und subjektiv bestimmt ist, beim Adressaten eine Fehlvorstellung über tatsächliche Umstände hervorzurufen (BGHSt 47, 1, 5; SK-Hoyer, StGB, § 263, Rn. 24; Lackner/Kühl, StGB, 26. Auflage, § 263, Rn. 6).

    Als Tatsache in diesem Sinne ist nicht nur das tatsächlich, sondern auch das angeblich Geschehene oder Bestehende anzusehen, sofern ihm das Merkmal der objektiven Bestimmtheit und Gewissheit eigen ist (vgl. BGHSt 47, 1, 3; Senatsbeschluss vom 13.03.2003 - 1 Ws 126/02).

    Davon ist auszugehen, wenn der Täter die Unwahrheit zwar nicht expressis verbis zum Ausdruck bringt, sie aber nach der Verkehrsanschauung durch sein Verhalten miterklärt (BGHSt 47, 1, 3; Schönke/Schröder-Cramer/Perron, StGB, 27. Auflage, § 263, Rn. 14/15).

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes schließt Leichtgläubigkeit oder Erkennbarkeit der Täuschung bei hinreichend sorgfältiger Prüfung die Schutzbedürftigkeit des potentiellen Opfers und damit eine Täuschung nicht aus (BGH, NStZ 2003, 313, 314; BGHSt 34, 199, 201) Eine Täuschung kann grundsätzlich auch dann gegeben sein, wenn der Erklärungsempfänger bei sorgfältiger Prüfung den wahren Charakter der Erklärung hätte erkennen können (BGHSt 47, 1, 5).

    Zur tatbestandlichen Täuschung wird das Verhalten hierbei, wenn der Täter die Eignung der - isoliert betrachtet - inhaltlich richtigen Erklärung, einen Irrtum hervorzurufen, planmäßig einsetzt und damit unter dem Anschein äußerlich verkehrsgerechten Verhaltens gezielt die Schädigung des Adressaten verfolgt wird, wenn also die Irrtumserregung nicht nur die bloße Folge, sondern der Zweck der Handlung ist (BGHSt 47, 1, 5).

  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2010 - 1 Ws 29/09
    Zu vergleichen sind demnach die beiderseitigen Vertragsverpflichtungen (zu allem: BGHSt 45, 1, 4; 30, 388, 389 und 16, 220, 221).

    Bleibt der Anspruch auf die Leistung des Täuschenden in seinem Wert hinter der Verpflichtung zur Gegenleistung des Getäuschten zurück, ist dieser geschädigt (vgl. BGH, NStZ 2008, 96, 98; BGHSt 16, 220, 221).

  • BGH, 16.07.1970 - 4 StR 505/69

    Abonnement - § 263 StGB, individueller Schadenseinschlag, Vermögensgefährdung,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2010 - 1 Ws 29/09
    Zwar dürfte hier ein Anfechtungsrecht der Nutzer aus § 123 Abs. 1 BGB bestehen (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.12.2008, Az.: 6 U 187/07, Rz. 54, zitiert nach juris), indes bleibt die Frage der Anfechtbarkeit bei der Prüfung eines durch einen Vertragsabschluss begründeten Vermögensschadens außer Betracht (BGHSt 23, 300, 302; 22, 88, 89; 21, 384, 386).

    Weil die Nutzer somit das Beweisrisiko tragen, würde das bloße Bestehen der Verteidigungsmöglichkeiten nicht zu einem Ausschluss der Vermögensgefährdung führen (vgl. BGHSt 23, 300, 302 f.; Eisele, NStZ 2010, 193, 198).

  • BGH, 20.02.1968 - 5 StR 694/67
    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2010 - 1 Ws 29/09
    So hat der Bundesgerichtshof bei Unterschreiben eines Bestellscheins, der ebenfalls nur ein Vertragsangebot enthält, eine Vermögensverfügung bejaht (BGHSt 22, 88, 89).

    Zwar dürfte hier ein Anfechtungsrecht der Nutzer aus § 123 Abs. 1 BGB bestehen (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.12.2008, Az.: 6 U 187/07, Rz. 54, zitiert nach juris), indes bleibt die Frage der Anfechtbarkeit bei der Prüfung eines durch einen Vertragsabschluss begründeten Vermögensschadens außer Betracht (BGHSt 23, 300, 302; 22, 88, 89; 21, 384, 386).

  • BGH, 04.12.2003 - 5 StR 308/03

    Betrug (Täuschung; Irrtumserregung: Rechnung, Offerte, Zahlungspflicht,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2010 - 1 Ws 29/09
    Weiter sei die sog. "Offertenrechtsprechung" des Bundesgerichtshofes (BGH, StV 2004, 535; BGHSt 47, 1) und des Senats (Beschluss vom 13.03.2003 - 1 Ws 126/02) - in diesen Fällen wurde in der Übersendung von Angebotsschreiben, in denen durch die Verwendung typischer Rechnungsmerkmale der Eindruck einer Zahlungspflicht erweckt wurde, eine konkludente Täuschung gesehen - auf den Fall übertragbar, weil in beiden Fällen aus dem Empfängerhorizont über die Entgeltlichkeit einer Dienstleistung und die Begründung einer vertraglichen Pflicht getäuscht werde.

    Wie bei einem Formular (dazu BGH, StV 2004, 535, 536 zu einem gedruckten Schreiben, dass auf der Vorderseite eine in sich geschlossene Erklärung und auf der Rückseite zusätzliche Angaben enthielt, die leicht der Aufmerksamkeit des Lesers entgingen) kann auch die äußerliche Gestaltung einer Website auf deren Inhalt zurückwirken.

  • OLG Frankfurt, 13.03.2003 - 1 Ws 126/02

    Betrugstatbestand: Konkludente Täuschung durch Versendung rechnungsähnlicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2010 - 1 Ws 29/09
    Weiter sei die sog. "Offertenrechtsprechung" des Bundesgerichtshofes (BGH, StV 2004, 535; BGHSt 47, 1) und des Senats (Beschluss vom 13.03.2003 - 1 Ws 126/02) - in diesen Fällen wurde in der Übersendung von Angebotsschreiben, in denen durch die Verwendung typischer Rechnungsmerkmale der Eindruck einer Zahlungspflicht erweckt wurde, eine konkludente Täuschung gesehen - auf den Fall übertragbar, weil in beiden Fällen aus dem Empfängerhorizont über die Entgeltlichkeit einer Dienstleistung und die Begründung einer vertraglichen Pflicht getäuscht werde.

    Als Tatsache in diesem Sinne ist nicht nur das tatsächlich, sondern auch das angeblich Geschehene oder Bestehende anzusehen, sofern ihm das Merkmal der objektiven Bestimmtheit und Gewissheit eigen ist (vgl. BGHSt 47, 1, 3; Senatsbeschluss vom 13.03.2003 - 1 Ws 126/02).

  • OLG Stuttgart, 19.11.2007 - 2 Ss 597/07

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Verbotsirrtum bei ungeklärter Rechtsfrage hinsichtlich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2010 - 1 Ws 29/09
    Als vermeidbar wird bei ungeklärter Rechtslage zudem ein Verbotsirrtum nur dann angesehen, wenn es für den Angeschuldigten nicht zumutbar wäre, ein möglicherweise verbotenes Verhalten bis zur Klärung der Rechtsfrage zu unterlassen (vgl. OLG Stuttgart, NJW 2008, 243, 245).
  • BGH, 23.02.1982 - 5 StR 685/81

    Schaden der Opitionskäufern - Unterschied zwischen Optionspreis und Marktpreis -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2010 - 1 Ws 29/09
    Zu vergleichen sind demnach die beiderseitigen Vertragsverpflichtungen (zu allem: BGHSt 45, 1, 4; 30, 388, 389 und 16, 220, 221).
  • BGH, 18.02.1999 - 5 StR 193/98

    Anstellungsbetrug durch Verschweigen von MfS-Tätigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2010 - 1 Ws 29/09
    Zu vergleichen sind demnach die beiderseitigen Vertragsverpflichtungen (zu allem: BGHSt 45, 1, 4; 30, 388, 389 und 16, 220, 221).
  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07

    Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraummiete und bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2010 - 1 Ws 29/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht der Täter die Strafbarkeit seines Vorgehens nicht zu kennen; es genügt, dass er wusste oder hätte erkennen können, Unrecht zu tun (vgl. BGH, Beschluss vom 02.04.2008, 5 StR 354/07, zitiert nach juris, dort Rn. 34 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 04.12.2008 - 6 U 187/07

    Unterlassungsanspruch gegen Abofallen-Betreiber

  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 462/06

    Verleiten Unerfahrener zu Börsenspekulationsgeschäften; Eingehungsbetrug

  • BGH, 28.11.1967 - 5 StR 556/67

    Provisionsvertreter - § 263 StGB, Vermögensschaden, persönlicher

  • BGH, 22.10.1986 - 3 StR 226/86

    Vermögensschaden bei vereinbartem Rücktrittsrecht

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

  • OLG Frankfurt, 04.12.2008 - 6 U 186/07

    Internet: Verstoß gegen die Preisangabeverordnung im Internetauftritt durch

  • BGH, 05.12.2002 - 3 StR 161/02

    Verurteilung eines Zahnarztes wegen Abrechnungsbetruges in Millionenhöhe

  • BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88

    Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter

  • BGH, 05.03.2014 - 2 StR 616/12

    Betrug durch Abofallen

    Hierfür spricht auch, dass der Fußnotentext bei der im Tatzeitraum statistisch am häufigsten verwendeten Bildschirmgröße und -auflösung erst nach vorherigem "Scrollen" wahrgenommen werden konnte (so auch OLG Frankfurt am Main, NJW 2011, 398, 400 f.).

    Da bereits die Hauptseite keinen deutlichen und leicht erkennbaren Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit enthielt, konnten und mussten die Nutzer nicht damit rechnen, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine solche für die Entscheidung über die Inanspruchnahme der Leistung wesentliche Angabe beinhalteten (ebenso OLG Frankfurt am Main, NJW 2011, 398, 402).

    Wird ein Verbraucher, der einmalig einen kostenlosen Routenplaner-Service in Anspruch nehmen will, durch Täuschung zu einem "Abonnement" über drei Monate in der Absicht verleitet, hierdurch ein Entgelt zu erlangen, liegt daher hierin ein auf einen Vermögensschaden gerichteter Betrugsversuch (vgl. auch OLG Frankfurt am Main, NJW 2011, 398, 403), ohne dass es darauf ankäme, ob das Abonnement (mit seinen Zusatzleistungen) möglicherweise nach objektiven Maßstäben seinen Preis wert war.

  • OLG Köln, 04.04.2019 - 2 Ws 122/19

    Verdacht auf Doping im Boxsport - Hauptverfahren gegen Boxer Felix Sturm eröffnet

    Die Entscheidung über die Besetzung in der Hauptverhandlung ist gemäß § 76 Abs. 2 S. 2 GVG der Strafkammer zugewiesen und bleibt dieser auch dann vorbehalten, wenn das Hauptverfahren in der Beschwerdeinstanz durch das Oberlandesgericht eröffnet wird (MüKoStPO/Schuster, 1. Aufl. 2018, GVG § 76 Rn 12; OLG Düsseldorf vom 18.04.2017 - III-2 Ws 528 - 577/16 -, OLG Frankfurt vom 17.12.2010 - 1 Ws 29/09 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 13.09.2011 - 1 Ws 355/11

    Dreieckserpressung: Näheverhältnis zwischen einem Genötigten als Angestelltem und

    Die Entscheidung über die Besetzungsreduktion bleibt analog §§ 107, 33b Abs. 2 Satz 2 JGG der Jugendkammer vorbehalten (vgl. Senat aaO; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.12.2010 - 1 Ws 29/09 - juris).
  • OLG Braunschweig, 14.06.2012 - Ws 44/12

    Umfang der Vermögensbetreuungspflicht in eigenen Vergütungsangelegenheiten eines

    Weil die Kammer zwar den hinreichenden Tatverdacht abweichend gewürdigt hat, eine Festlegung oder Voreingenommenheit (zu diesen Kriterien: OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.12.2010, 1 Ws 29/09, juris, Rn. 90; Schneider in Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl. § 210 Rn.12) jedoch nicht erkennbar ist, gibt es keinen Anlass, die Hauptverhandlung gemäß § 210 Abs. 3 S. 1 SPO vor einem anderen Spruchkörper durchzuführen.
  • LG Bonn, 10.05.2013 - 27 KLs 3/11

    World Conference Center Bonn

    Ist die Realisierung solcher bestehenden Rechte jedoch gefährdet, etwa weil der Getäuschte die Beweislast trägt und die Beweislage nicht eindeutig ist, so ist trotz deren Bestehens ein Vermögensschaden gegeben (BGH NJW 1970, 1932; OLG Frankfurt NJW 2011, 398, 404; Cramer/Perron , a.a.O., § 263 Rz. 131).
  • KG, 18.07.2017 - 5 U 132/15

    Wettbewerbsverstoß: Bestimmtheit eines Unterlassungstitels mit Bezugnahme auf

    10 Abs. 3 HCVO erfasst nur Aussagen, die zwar auf eine der in Art. 13 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 HCVO genannten Funktionen Bezug nehmen, aufgrund ihrer allgemeinen und unspezifischen Formulierung aber nicht Gegenstand eines Zulassungsverfahrens sein könnten (vgl. BGH GRUR 2011, 249 TZ 9 - Gurktaler Kräuterlikör; BGH GRUR 2013, 958 TZ 13 - Vitalpilze).
  • KG, 11.12.2015 - 5 U 48/15

    Gesundheitsbezogene Lebensmittelwerbung - Wettbewerbsrechtliche

    10 Abs. 3 HCVO erfasst nur Aussagen, die zwar auf eine der in Art. 13 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 HCVO genannten Funktionen Bezug nehmen, aufgrund ihrer allgemeinen und unspezifischen Formulierung aber nicht Gegenstand eines Zulassungsverfahrens sein könnten (vgl. BGH GRUR 2011, 249 - Gurktaler Kräuterlikör, Rn 9; BGH GRUR 2013, 958 - Vitalpilze, Rn 13).

    10 Abs. 3 HCVO erfasst - wie bereits ausgeführt - nur Aussagen, die zwar auf eine der in Art. 13 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 HCVO genannten Funktionen Bezug nehmen, aufgrund ihrer allgemeinen und unspezifischen Formulierung aber nicht Gegenstand eines Zulassungsverfahrens sein könnten (vgl. BGH GRUR 2011, 249 - Gurktaler Kräuterlikör, Rn 9; BGH GRUR 2013, 958 - Vitalpilze, Rn 13).

  • VG Darmstadt, 30.08.2011 - 5 K 1554/09

    Sparkasse; Versagung einer Kontoeröffnung

    Wegen des hinreichenden Verdachts eines derartigen Verhaltens hat OLG Frankfurt a.M. durch Beschluss vom 17.12.2010 (Az.: 1 Ws 29/09) das Hauptverfahren unter anderem gegen den Geschäftsführer und Alleingesellschafter der Klägerin wegen gewerbsmäßigen Betruges bei dem LG B-Stadt eröffnet.

    Da vorliegend bereits der drohende Imageschaden für die Annahme eines im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG sachlich gerechtfertigten Grund ausreicht, kann dahinstehen inwieweit die tatsächlichen Umstände für die Annahme, dass über das begehrte Konto Geschäfte im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen abgewickelt werden sollen, ausreichen, was angesichts der in der Berichterstattung der Medien dargelegten Verhaltensweisen des Hauptgeschäftsführers der Klägerin unter Berücksichtigung des Beschlusses des OLG B-Stadt vom 17.12.2010 - 1 Ws 29/09 - nicht ganz von der Hand zu weisen ist.

  • OLG Frankfurt, 10.03.2020 - 29 U 209/18

    Streit zwischen Grundstücksnachbarn über Nebenkosten

    Dies ergibt sich schon aus der Rechtsprechung des BGH, dass Messergebnisse eines im Zeitpunkt der Ablesung nicht (mehr) geeichten Wasserzählers zwar nicht (mehr) die tatsächliche Vermutung der Richtigkeit für sich hätten, jedoch der Abrechnung der Nebenkosten im Rahmen eines Mietverhältnisses dennoch zugrunde gelegt werden können, wenn der Vermieter im Streitfall die Richtigkeit der abgelesenen Werte nachzuweisen vermag (vgl. BGH, Urteil vom 17.11.2010 - VIII ZR 112/10, NJW 2011, 398, juris-Rn. 13).
  • KG, 10.07.2015 - 5 U 24/15

    Wettbewerbsverstoß: Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit

    10 Abs. 3 HCVO erfasst nur Aussagen, die zwar auf eine der in Art. 13 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 HCVO genannten Funktionen Bezug nehmen, aufgrund ihrer allgemeinen und unspezifischen Formulierung aber nicht Gegenstand eines Zulassungsverfahrens sein könnten (vgl. BGH GRUR 2011, 249 - Gurktaler Kräuterlikör, Rn 9; BGH GRUR 2013, 958 - Vitalpilze, Rn 13).
  • OLG Koblenz, 06.11.2017 - 2 Ws 686/17

    Sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Verweisung der Sache unter

  • OLG Celle, 10.11.2011 - 2 Ws 281/11

    Rechtmäßigkeit der wiederholten Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einem

  • KG, 07.11.2017 - 5 U 9/17

    Gesundheitsbezogene Lebensmittelwerbung - Wettbewerbswidrige Lebensmittelwerbung

  • KG, 30.10.2018 - 5 U 183/17

    Werbeverbot für ein Nahrungsergänzungsmittel zur Förderung der Leberbehandlung

  • KG, 11.12.2015 - 5 U 64/15

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel mit

  • AG Mainz, 01.03.2011 - 89 C 284/10

    Abofalle haftet für außergerichtliche Anwaltskosten

  • KG, 06.01.2017 - 5 U 137/15

    Wettbewerbsverstoß: Bewerbung des Nahrungsergänzungsmittels "Arterio Clean" mit

  • KG, 11.12.2015 - 5 U 63/15

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel mit

  • KG, 19.10.2020 - 4 Ws 61/20

    Identifizierung des Täters; Beweiserhebung im Zwischenverfahren

  • KG, 07.11.2017 - 5 U 175/16

    Berufung im Unterlassungsprozess wegen Wettbewerbsverstoß: Verwechslung des Tages

  • LG Berlin, 06.12.2012 - 27 O 396/11
  • AG Hamburg-Blankenese, 24.08.2011 - 531 C 110/11

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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 28/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9673
OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 28/09 (https://dejure.org/2009,9673)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11.02.2009 - 1 Ws 28/09 (https://dejure.org/2009,9673)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11. Februar 2009 - 1 Ws 28/09 (https://dejure.org/2009,9673)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2009, 367
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06

    Fortdauer der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus; inhaltliche Anforderungen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 28/09
    b) Weiter ist nach der inzwischen in einer Vielzahl von Entscheidungen herausgearbeiteten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte dem Beschleunigungsgebot - sofern nicht besondere Umstände vorliegen - regelmäßig nur dann Genüge getan, wenn innerhalb von drei Monaten nach Eröffnung des Hauptverfahrens mit der Hauptverhandlung begonnen wird (vgl. BVerfG StV 2007, 366 m.w.N., OLG Nürnberg StraFo 2008, 469).

    Liegt jedoch kein gewichtiger Grund für die Verzögerung des Verfahrens vor, so ist wegen des eindeutigen Gesetzeswortlauts auch in Fällen der Schwerkriminalität eine Abwägung zwischen den Schutzinteressen der Allgemeinheit und dem Beschleunigungsgebot ausnahmslos unzulässig (BVerfG StV 2006, 703; StV 2007, 366, 369; Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl. § 121 Rdn. 20; Hilger in LR StPO § 121 Rdn. 6).

  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 28/09
    Der Vollzug der Untersuchungshaft von mehr als einem Jahr bis zum Beginn der Hauptverhandlung oder dem Erlass des Urteils ist dabei nur in besonderen Ausnahmefällen zu rechtfertigen (BVerfG StV 2008, 198).
  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 170/06

    Untersuchungshaft (Verhältnismäßigkeit); Beschleunigungsgebot (Haftsache);

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 28/09
    Kommt es zu sachlich nicht gerechtfertigten und vermeidbaren erheblichen Verfahrensverzögerungen, die der Beschuldigte nicht zu vertreten hat, so steht bereits die Nichtbeachtung des Beschleunigungsgebotes regelmäßig einer weiteren Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft entgegen (vgl. BVerfG NJW 2006, 1336 m.w.N.).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 489/07

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft (erste besondere Haftprüfung; Tatverdacht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 28/09
    Die Schwere der Tat und die im Raum stehende Straferwartung sind dabei nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Zusammenhang mit § 121 StPO ohne jede Bedeutung (BVerfG StV 2007, 369).
  • BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 806/08

    Freiheit der Person und Untersuchungshaft bei Vorliegen einer noch nicht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 28/09
    Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verlangt insoweit, dass die Dauer der Untersuchungshaft nicht außer Verhältnis zur erwarteten Strafe steht und setzt ihr auch unabhängig von der Straferwartung Grenzen (vgl. BVerfG StV 2008, 421 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 28/09
    Die Bestimmung des § 121 Abs. 1 StPO lässt also nur in begrenztem Umfang eine Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus zu und ist eng auszulegen (vgl. BVerfGE 20, 45, 50; 36, 264, 271).
  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 28/09
    Die Bestimmung des § 121 Abs. 1 StPO lässt also nur in begrenztem Umfang eine Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus zu und ist eng auszulegen (vgl. BVerfGE 20, 45, 50; 36, 264, 271).
  • BVerfG, 20.10.2006 - 2 BvR 1742/06

    Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen; Fortdauer der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 28/09
    Liegt jedoch kein gewichtiger Grund für die Verzögerung des Verfahrens vor, so ist wegen des eindeutigen Gesetzeswortlauts auch in Fällen der Schwerkriminalität eine Abwägung zwischen den Schutzinteressen der Allgemeinheit und dem Beschleunigungsgebot ausnahmslos unzulässig (BVerfG StV 2006, 703; StV 2007, 366, 369; Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl. § 121 Rdn. 20; Hilger in LR StPO § 121 Rdn. 6).
  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 28/09
    Zudem ist dem Aktenvermerk des Kammervorsitzenden vom 3.12.2008 zu entnehmen, dass jedenfalls hinsichtlich des Angeschuldigten M. G. bereits zum damaligen Zeitpunkt eine Verständigung nicht mehr in Betracht kam, so dass weitere Gespräche bezüglich der anderen Angeklagten immer auch unter Beachtung der Problematik des Geständnisses "zu Lasten Dritter" (vgl. BGH NJW 2005, 1440) zu führen waren.
  • OLG Nürnberg, 09.09.2008 - 2 Ws 329/08

    Fortdauer von Untersuchungshaft: Überlastung des Gerichts als besonderer Umstand

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 28/09
    b) Weiter ist nach der inzwischen in einer Vielzahl von Entscheidungen herausgearbeiteten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte dem Beschleunigungsgebot - sofern nicht besondere Umstände vorliegen - regelmäßig nur dann Genüge getan, wenn innerhalb von drei Monaten nach Eröffnung des Hauptverfahrens mit der Hauptverhandlung begonnen wird (vgl. BVerfG StV 2007, 366 m.w.N., OLG Nürnberg StraFo 2008, 469).
  • OLG München, 11.05.2007 - 2 Ws 224/07
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2781/10

    Untersuchungshaft; Beschleunigungsgebot; Zwischenverfahren;

    Dann gebietet der Beschleunigungsgrundsatz im Regelfall auch die Fassung des Eröffnungsbeschlusses (vgl. auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. Februar 2009 - 1 Ws 28/09 H u.a. -, StV 2009, S. 367 f.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30. November 2001 - 1 HPL 77/01 -, StV 2002, S. 152).
  • OLG Hamburg, 23.12.2021 - 2 Ws 124/21

    Fortdauer der Untersuchungshaft nach Verurteilung und Revisionseinlegung und

    Dabei kann im Regelfall die Eröffnungsreife frühestens mit Ablauf der Einlassungsfrist gem. § 201 Abs. 1 StPO eintreten und setzt weiter voraus, dass das Gericht den Inhalt der Akten umfassend geprüft hat, so dass das Vorliegen des hinreichenden Tatverdachtes im Sinne des § 203 StPO beurteilt werden kann (vgl. OLG Nürnberg StV 2009, 367).

    Nach der Eröffnung ist dann im Regelfall innerhalb von weiteren drei Monaten mit der Hauptverhandlung zu beginnen (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 1. Dezember 2020, Az.: 2 BvR 1853/20; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 1. April 2020, Az.: 2 BvR 225/20; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 15. Juli 2019, Az.: 2 BvR 1108/19; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 11. Juni 2018, Az.: 2 BvR 819/18; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 22. Januar 2014, Az.: 2 BvR 2248/13; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 4. Mai 2011, Az.: 2 BvR 2781/10; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 20. Dezember 2017, Az.: 2 BvR 2552/17, OLG Nürnberg StV 2009, 367).

  • KG, 11.03.2019 - 4 HEs 5/19

    Untersuchungshaft über 6 Monate: Haftbefehlsaufhebung wegen unzureichender

    Ist nach den Umständen des Einzelfalls vom Vorliegen der Eröffnungsreife bereits vor Erlass des Eröffnungsbeschlusses auszugehen, so ist insoweit der Zeitpunkt der Eröffnungsreife maßgeblich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2781/10 - [juris]; OLG Nürnberg StV 2009, 367; 2011, 39).
  • OLG Jena, 15.09.2022 - 1 Ws 308/21
    Denn nach der Eröffnung ist im Regelfall innerhalb von weiteren drei Monaten mit der Hauptverhandlung zu beginnen (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 1. Dezember 2020, Az.: 2 BvR 1853/20; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 1. April 2020, Az.: 2 BvR 225/20; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 15. Juli 2019, Az.: 2 BvR 1108/19; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 11. Juni 2018, Az.: 2 BvR 819/18; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 22. Januar 2014, Az.: 2 BvR 2248/13; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 4. Mai 2011, Az.: 2 BvR 2781/10; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 20. Dezember 2017, Az.: 2 BvR 2552/17, OLG Nürnberg StV 2009, 367).

    Dabei hat der Senat zunächst berücksichtigt, dass bereits 3 Wochen nach der Eröffnung des Hauptverfahrens der erste Hauptverhandlungstermin stattfand und damit die im Regelfall einzuhaltende Frist, wonach innerhalb von drei Monaten mit der Hauptverhandlung zu beginnen ist (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 1. Dezember 2020, Az.: 2 BvR 1853/20; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 1. April 2020, Az.: 2 BvR 225/20; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 15. Juli 2019, Az.: 2 BvR 1108/19; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 11. Juni 2018, Az.: 2 BvR 819/18; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 22. Januar 2014, Az.: 2 BvR 2248/13; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 4. Mai 2011, Az.: 2 BvR 2781/10; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 20. Dezember 2017, Az.: 2 BvR 2552/17, OLG Nürnberg StV 2009, 367), deutlich unterschritten worden ist.

  • OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 30/09

    Anforderungen an die Beschleunigung von Haftsachen; Verzögerung des Verfahrens

    1 Ws 28/09 H 1 Ws 29/09 H 1 Ws 30/09 H 1 Ws 33/09 H 1 Ws 34/09 H.
  • OLG Nürnberg, 26.08.2010 - 1 Ws 462/10

    Untersuchungshaft: Vorliegen der Eröffnungsreife als maßgeblicher Zeitpunkt für

    Soweit dies nach den Umständen des Einzelfalles allerdings angenommen werden muss, ist bei der Prüfung, ob das Beschleunigungsgebot beachtet wurde, auf den Zeitpunkt des Eintritts der Eröffnungsreife abzustellen und nicht auf den Zeitpunkt des Erlasses des Eröffnungsbeschlusses (Senatsbeschluss StV 2009, 367).
  • OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 34/09

    Anforderungen an die Beschleunigung von Haftsachen; Verzögerung des Verfahrens

    1 Ws 28/09 H 1 Ws 29/09 H 1 Ws 30/09 H 1 Ws 33/09 H 1 Ws 34/09 H.
  • OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 29/09

    Anforderungen an die Beschleunigung von Haftsachen; Verzögerung des Verfahrens

    1 Ws 28/09 H 1 Ws 29/09 H 1 Ws 30/09 H 1 Ws 33/09 H 1 Ws 34/09 H.
  • OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 33/09

    Anforderungen an die Beschleunigung von Haftsachen; Verzögerung des Verfahrens

    1 Ws 28/09 H 1 Ws 29/09 H 1 Ws 30/09 H 1 Ws 33/09 H 1 Ws 34/09 H.
  • OLG Nürnberg, 21.10.2010 - 1 Ws 579/10

    Untersuchungshaft über sechs Monate: Vorzeitige Aufhebung des Haftbefehls durch

    Soweit dies nach den Umständen des Einzelfalles allerdings angenommen werden muss, ist bei der Prüfung, ob das Beschleunigungsgebot beachtet wurde, auf den Zeitpunkt des Eintritts der Eröffnungsreife abzustellen und nicht auf den Zeitpunkt des Erlasses des Eröffnungsbeschlusses (Senatsbeschluss StV 2009, 367).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 30.01.2009 - 1 Ws 29/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,24103
OLG Jena, 30.01.2009 - 1 Ws 29/09 (https://dejure.org/2009,24103)
OLG Jena, Entscheidung vom 30.01.2009 - 1 Ws 29/09 (https://dejure.org/2009,24103)
OLG Jena, Entscheidung vom 30. Januar 2009 - 1 Ws 29/09 (https://dejure.org/2009,24103)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Vorbem. 4 Abs. 4 VV RVG
    Haftzuschlag; Unterbringung; Lockerungen

  • Burhoff online

    Haftzuschlag; Unterbringung; Lockerungen

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Gebühren und Auslagen des Pflichtverteidigers; Erhöhte Terminsgebühr für den Verteidiger bei Unterbringung des Mandanten i.R.v. Lockerungen in einem Übergangswohnheim; Vergleichbarkeit der Fallgestaltung mit dem Aufenthalt eines Verurteilten im offenen ...

  • rechtsportal.de

    Haftzuschlag (erhöhte Terminsgebühr des Pflichtverteidigers) bei Aufenthalt des Untergebrachten im Rahmen von Lockerungen in einem Übergangswohnheim

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 224 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 29.08.2008 - 1 Ws 212/07

    Verteidigergebühren: Vergütungsanspruch für Mitwirkung im Überprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Jena, 30.01.2009 - 1 Ws 29/09
    Dabei ist eine Abgrenzung anhand des konkreten Lockerungsstatus im Einzelfall praktisch schwer möglich und vom Gesetz auch nicht vorgesehen (KG NStZ-RR 2009, 31 ).

    Davon geht grundsätzlich auch der angefochtene Beschluss aus, kommt aber unter Berücksichtigung der Entscheidung des LG Berlin vom 17.08.2007 (veröffentlicht in AGS 2007, 562 , zitiert nach juris), die durch o.g. Entscheidung des Kammergerichts in NStZ-RR 2009, 31 bestätigt wurde, zur Würdigung, dass hier der Verurteilte im Übergangswohnheim in Bad Klosterlausnitz praktisch auf "freiem Fuße" lebte.

  • KG, 05.09.2007 - 1 Ws 122/07

    Pflichtverteidigergebühr: Entstehung des gebührenrechtlichen Haftzuschlags im

    Auszug aus OLG Jena, 30.01.2009 - 1 Ws 29/09
    Die (amtliche) Vorbemerkung Nr. 4 Abs. 4 zu Teil 4 VV RVG enthält nach ihrem klaren Wortlaut nämlich eine generelle, nicht auf den Einzelfall bezogene Regelung ohne Ausnahmen oder Einschränkungen ihrer Anwendung (vgl. KG StraFo 2007, 483).
  • LG Aachen, 07.03.2007 - 66 Qs 9/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Haftzuschlag, Offener Vollzug

    Auszug aus OLG Jena, 30.01.2009 - 1 Ws 29/09
    Verbüßt ein Verurteilter Strafhaft, entsteht der Haftzuschlag auch, wenn sich der Verurteilte im offenen Vollzug befindet (vgl. KG aaO.; LG Aachen AGS 2007, 242, 243 zitiert nach juris).
  • LG Berlin, 17.08.2007 - 546 StVK 482/06

    Verteidigergebühren: Gebührenrechtlicher Haftzuschlag bei Aufenthalt des

    Auszug aus OLG Jena, 30.01.2009 - 1 Ws 29/09
    Davon geht grundsätzlich auch der angefochtene Beschluss aus, kommt aber unter Berücksichtigung der Entscheidung des LG Berlin vom 17.08.2007 (veröffentlicht in AGS 2007, 562 , zitiert nach juris), die durch o.g. Entscheidung des Kammergerichts in NStZ-RR 2009, 31 bestätigt wurde, zur Würdigung, dass hier der Verurteilte im Übergangswohnheim in Bad Klosterlausnitz praktisch auf "freiem Fuße" lebte.
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 29/09 H   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14901
OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 29/09 H (https://dejure.org/2009,14901)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11.02.2009 - 1 Ws 29/09 H (https://dejure.org/2009,14901)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11. Februar 2009 - 1 Ws 29/09 H (https://dejure.org/2009,14901)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Beschleunigung von Haftsachen; Verzögerung des Verfahrens durch Führen von Verständigungsvorgesprächen

  • Judicialis

    StPO § 121; ; StPO § 122

  • rechtsportal.de

    StPO § 121; StPO § 122
    Anforderungen an die Beschleunigung von Haftsachen; Verzögerung des Verfahrens durch Führen von Verständigungsvorgesprächen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06

    Fortdauer der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus; inhaltliche Anforderungen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 29/09
    b) Weiter ist nach der inzwischen in einer Vielzahl von Entscheidungen herausgearbeiteten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte dem Beschleunigungsgebot - sofern nicht besondere Umstände vorliegen - regelmäßig nur dann Genüge getan, wenn innerhalb von drei Monaten nach Eröffnung des Hauptverfahrens mit der Hauptverhandlung begonnen wird (vgl. BVerfG StV 2007, 366 m.w.N., OLG Nürnberg StraFo 2008, 469).

    Liegt jedoch kein gewichtiger Grund für die Verzögerung des Verfahrens vor, so ist wegen des eindeutigen Gesetzeswortlauts auch in Fällen der Schwerkriminalität eine Abwägung zwischen den Schutzinteressen der Allgemeinheit und dem Beschleunigungsgebot ausnahmslos unzulässig (BVerfG StV 2006, 703; StV 2007, 366, 369; Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl. § 121 Rdn. 20; Hilger in LR StPO § 121 Rdn. 6).

  • OLG München, 11.05.2007 - 2 Ws 224/07
    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 29/09
    Die Strafkammer hat bei unveränderter Entscheidungsgrundlage den dringenden Tatverdacht bejaht und Haftfortdauer angeordnet (zum Verhältnis von hinreichendem und dringenden Tatverdacht im Rahmen der Eröffnungsentscheidung siehe auch OLG München StV 2007, 591).
  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 29/09
    Die Bestimmung des § 121 Abs. 1 StPO lässt also nur in begrenztem Umfang eine Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus zu und ist eng auszulegen (vgl. BVerfGE 20, 45, 50; 36, 264, 271).
  • BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 806/08

    Freiheit der Person und Untersuchungshaft bei Vorliegen einer noch nicht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 29/09
    Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verlangt insoweit, dass die Dauer der Untersuchungshaft nicht außer Verhältnis zur erwarteten Strafe steht und setzt ihr auch unabhängig von der Straferwartung Grenzen (vgl. BVerfG StV 2008, 421 m.w.N.).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 489/07

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft (erste besondere Haftprüfung; Tatverdacht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 29/09
    Die Schwere der Tat und die im Raum stehende Straferwartung sind dabei nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Zusammenhang mit § 121 StPO ohne jede Bedeutung (BVerfG StV 2007, 369).
  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 29/09
    Zudem ist dem Aktenvermerk des Kammervorsitzenden vom 3.12.2008 zu entnehmen, dass jedenfalls hinsichtlich des Angeschuldigten M. G. bereits zum damaligen Zeitpunkt eine Verständigung nicht mehr in Betracht kam, so dass weitere Gespräche bezüglich der anderen Angeklagten immer auch unter Beachtung der Problematik des Geständnisses "zu Lasten Dritter" (vgl. BGH NJW 2005, 1440) zu führen waren.
  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 170/06

    Untersuchungshaft (Verhältnismäßigkeit); Beschleunigungsgebot (Haftsache);

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 29/09
    Kommt es zu sachlich nicht gerechtfertigten und vermeidbaren erheblichen Verfahrensverzögerungen, die der Beschuldigte nicht zu vertreten hat, so steht bereits die Nichtbeachtung des Beschleunigungsgebotes regelmäßig einer weiteren Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft entgegen (vgl. BVerfG NJW 2006, 1336 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 29/09
    Der Vollzug der Untersuchungshaft von mehr als einem Jahr bis zum Beginn der Hauptverhandlung oder dem Erlass des Urteils ist dabei nur in besonderen Ausnahmefällen zu rechtfertigen (BVerfG StV 2008, 198).
  • OLG Nürnberg, 09.09.2008 - 2 Ws 329/08

    Fortdauer von Untersuchungshaft: Überlastung des Gerichts als besonderer Umstand

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 29/09
    b) Weiter ist nach der inzwischen in einer Vielzahl von Entscheidungen herausgearbeiteten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte dem Beschleunigungsgebot - sofern nicht besondere Umstände vorliegen - regelmäßig nur dann Genüge getan, wenn innerhalb von drei Monaten nach Eröffnung des Hauptverfahrens mit der Hauptverhandlung begonnen wird (vgl. BVerfG StV 2007, 366 m.w.N., OLG Nürnberg StraFo 2008, 469).
  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 29/09
    Die Bestimmung des § 121 Abs. 1 StPO lässt also nur in begrenztem Umfang eine Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus zu und ist eng auszulegen (vgl. BVerfGE 20, 45, 50; 36, 264, 271).
  • BVerfG, 20.10.2006 - 2 BvR 1742/06

    Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen; Fortdauer der

  • OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 28/09

    Ermittlungsverfahren in Strafsachen: Einzelfallentscheidung zum Vorliegen der

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