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OLG Hamm, 05.10.2004 - 1 Ws 290/04 |
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Verfahrensgang
- OLG Hamm, 05.10.2004 - 1 Ws 290/04
- BGH, 09.02.2005 - 2 AR 285/04
- BGH, 09.02.2005 - 2 ARs 432/04
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 09.02.2005 - 2 ARs 432/04
Unzulässige Beschwerde gegen Beschluss eines OLG
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm vom 5. Oktober 2004 - Az. 1 Ws 290/04 - wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen, weil dieser Beschluß nicht mit der Beschwerde angefochten werden kann (§ 304 Abs. 4 Satz 2 StPO). - BGH, 09.02.2005 - 2 AR 285/04 Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm vom 5. Oktober 2004 - Az. 1 Ws 290/04 - wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen, weil dieser Beschluß nicht mit der Beschwerde angefochten werden kann (§ 304 Abs. 4 Satz 2 StPO).