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   OLG Zweibrücken, 06.04.2017 - 1 Ws 291/16 (Vollz.)   

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https://dejure.org/2017,17121
OLG Zweibrücken, 06.04.2017 - 1 Ws 291/16 (Vollz.) (https://dejure.org/2017,17121)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.04.2017 - 1 Ws 291/16 (Vollz.) (https://dejure.org/2017,17121)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. April 2017 - 1 Ws 291/16 (Vollz.) (https://dejure.org/2017,17121)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 116 Abs 1 StVollzG, § 115 Abs 1 S 3 StVollzG, § 115 Abs 1 S 2 StVollzG, § 83 Abs 1 S 1 JVollzG RP, § 37 Abs 2 S 1 JVollzG RP
    Telefonentgelte im Strafvollzug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angemessenheit und marktübliche Höhe der durch den Gefangenen zu zahlenden Telefonkosten in einer Vollzugseinrichtung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Angemessenheit und marktübliche Höhe der durch den Gefangenen zu zahlenden Telefonkosten in einer Vollzugseinrichtung

  • rechtsportal.de

    LJVollzG RP § 37 Abs. 2 S. 1; StVollzG § 116
    Angemessenheit und marktübliche Höhe der durch den Gefangenen zu zahlenden Telefonkosten in einer Vollzugseinrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang der Kostentragungspflicht für Telefonate im Strafvollzug

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 328/07

    Pflicht zur Beachtung der wirtschaftlichen Interessen vom im Maßregelvollzug gem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2017 - 1 Ws 291/16
    Die Kostentragungspflicht entspricht dem Grundsatz, dass die Verhältnisse zum Zwecke der Resozialisierung im Strafvollzug so weit wie möglich den allgemeinen Lebensverhältnissen angeglichen werden sollen (vgl. § 7 Abs. 1 LJVollzG), der bereits vor der Geltung des LJVollzG als Grundlage einer für die Gefangenen entgeltlichen Telefonie herangezogen wurde (BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 2010 - 2 BvR 328/07, juris, Rn. 11; KG, NStZ-RR 1996, 383 [384]; Senat, NStZ 2005, 289 - betreffend Hygieneartikel).

    Dies wäre auch mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der es gebietet, Strafe nur als ein in seinen negativen Auswirkungen auf die Persönlichkeit des Betroffenen nach Möglichkeit zu minimierendes Übel zu vollziehen (vgl. BVerfGE 116, 69 [85] m. w. N.), nicht vereinbar (BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 2010 - 2 BvR 328/07, juris, Rn. 11 m. w. N.; OLG Naumburg, a. a. O.).

    Jedenfalls für Konstellationen, in denen die Anstalt im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Verpflichtung Leistungen durch einen privaten Betreiber erbringen lässt, auf den die Gefangenen ohne am Markt frei wählbare Alternativen angewiesen sind, war bereits vor der Geltung des LJVollzG anerkannt, dass die Anstalt sicherstellen muss, dass der ausgewählte private Anbieter die Leistung zu marktgerechten Preisen erbringt (BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 2010 - 2 BvR 328/07, juris, Rn. 12 m. w. N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 24. November 2015 - 2 BvR 2002/13, juris, Rn. 1; OLG Naumburg, a. a. O., Rn. 21).

  • BVerfG, 24.11.2015 - 2 BvR 2002/13

    Justizvollzugsanstalt muss bei Leistungserbringung durch private Dritte

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2017 - 1 Ws 291/16
    Den genannten Bindungen unterliegt eine Anstalt auch dann, wenn sie sich zur Erfüllung von Leistungen Dritter bedient, denen solche Verpflichtungen im Verhältnis zum Gefangenen nicht zukommen (BVerfG, a. a. O.; BVerfG, Beschluss vom 24. November 2015 - 2 BvR 2002/13, juris, Rn. 1; OLG Naumburg, a. a. O., Rn. 21; BVerfG, StraFo 2008, 114 [115 ff.]).

    Jedenfalls für Konstellationen, in denen die Anstalt im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Verpflichtung Leistungen durch einen privaten Betreiber erbringen lässt, auf den die Gefangenen ohne am Markt frei wählbare Alternativen angewiesen sind, war bereits vor der Geltung des LJVollzG anerkannt, dass die Anstalt sicherstellen muss, dass der ausgewählte private Anbieter die Leistung zu marktgerechten Preisen erbringt (BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 2010 - 2 BvR 328/07, juris, Rn. 12 m. w. N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 24. November 2015 - 2 BvR 2002/13, juris, Rn. 1; OLG Naumburg, a. a. O., Rn. 21).

  • OLG Karlsruhe, 04.03.2016 - 2 Ws 570/15

    Einwendungen eines Strafgefangenen in Baden-Württemberg gegen Lohnabrechnung:

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2017 - 1 Ws 291/16
    a. Ausweislich des Inhalts der Rechtsmittelbegründung sowie der ausdrücklichen Bezeichnung des Rechtsmittels als Rechtsbeschwerde wendet sich der Antragsteller ausschließlich gegen den Ausspruch in der Hauptsache (Tenor Ziff. 1 des Beschlusses vom 12. September 2016) und nicht auch gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe, gegen die ein Rechtsmittel ohnehin nicht statthaft wäre (vgl. Arloth, StVollzG, 3. Auflage 2011, § 120, Rn. 7 m. w. N; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. März 2016 - 2 Ws 570/15 u. a., BeckRS 2016, 5659, Rn. 3 - insoweit nicht abgedruckt in: NStZ 2017, 119), oder die Festsetzung des Streitwerts.

    35 e. Das Verfahren gibt Anlass, auch auf Folgendes hinzuweisen: Die rechtliche Prüfung hat der Senat im Rechtsbeschwerdeverfahren, welches dem Revisionsverfahren nach der StPO nachgebildet ist, allein auf der Grundlage der Gründe der angefochtenen Entscheidung vorzunehmen, so dass diese so abgefasst sein müssen, dass sie aus sich heraus eine Überprüfung ermöglichen (OLG Karlsruhe, NStZ 2017, 119; OLG München, Beschluss vom 30. März 2012 - 4 Ws 60/12 (R), juris, Rn. 26. ff. = NStZ-RR 2012, 295 (LS); Kamann/Spaniol, in: Feest/Lesting, StVollzG, 6. Auflage 2012, § 115, Rn. 80; Arloth, a. a. O., § 115, Rn. 6).

  • OLG Naumburg, 26.06.2015 - 1 Ws (RB) 20/15

    Strafvollzug: Antrag eines Strafgefangenen auf Herabsetzung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2017 - 1 Ws 291/16
    Allerdings kann mit dem so genannten Angleichungsgrundsatz die Belastung Gefangener mit Entgelten nicht gerechtfertigt werden, die - ohne dass dies durch Erfordernisse des Strafvollzuges bedingt wäre - deutlich über den außerhalb des Vollzuges üblichen liegen (BVerfG, a. a. O.; OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Juni 2015 - 1 Ws (RB) 20/15, juris, Rn. 20 = StV 2015, 710).
  • OLG Naumburg, 22.04.2016 - 1 Ws (RB) 123/15

    Strafvollzug: Rückerstattungsanspruch des Strafgefangenen für überhöhte

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2017 - 1 Ws 291/16
    Dieses Rechtsschutzziel wäre demnach vor den Zivilgerichten zu verfolgen und nicht nach § 109 StVollzG (vgl. OLG Naumburg, NStZ-RR 2017, 29 [30]; Bachmann, in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Auflage 2015, Abschnitt P, Rn. 24; Arloth, a. a. O., § 109, Rn. 2 m. w. N.).
  • OLG München, 30.03.2012 - 4 Ws 60/12

    Maßregelvollzug: Notwendiger Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung auf den

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2017 - 1 Ws 291/16
    35 e. Das Verfahren gibt Anlass, auch auf Folgendes hinzuweisen: Die rechtliche Prüfung hat der Senat im Rechtsbeschwerdeverfahren, welches dem Revisionsverfahren nach der StPO nachgebildet ist, allein auf der Grundlage der Gründe der angefochtenen Entscheidung vorzunehmen, so dass diese so abgefasst sein müssen, dass sie aus sich heraus eine Überprüfung ermöglichen (OLG Karlsruhe, NStZ 2017, 119; OLG München, Beschluss vom 30. März 2012 - 4 Ws 60/12 (R), juris, Rn. 26. ff. = NStZ-RR 2012, 295 (LS); Kamann/Spaniol, in: Feest/Lesting, StVollzG, 6. Auflage 2012, § 115, Rn. 80; Arloth, a. a. O., § 115, Rn. 6).
  • KG, 19.07.1996 - 5 Ws 326/96
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2017 - 1 Ws 291/16
    Die Kostentragungspflicht entspricht dem Grundsatz, dass die Verhältnisse zum Zwecke der Resozialisierung im Strafvollzug so weit wie möglich den allgemeinen Lebensverhältnissen angeglichen werden sollen (vgl. § 7 Abs. 1 LJVollzG), der bereits vor der Geltung des LJVollzG als Grundlage einer für die Gefangenen entgeltlichen Telefonie herangezogen wurde (BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 2010 - 2 BvR 328/07, juris, Rn. 11; KG, NStZ-RR 1996, 383 [384]; Senat, NStZ 2005, 289 - betreffend Hygieneartikel).
  • OLG München, 25.11.2009 - 4 Ws 130/09

    Amtshaftungsansprüche eines Strafgefangenen: Verweisung von Ansprüchen wegen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2017 - 1 Ws 291/16
    Es kann hier offen bleiben, ob die Strafvollstreckungskammer gehalten gewesen wäre, die Sache hinsichtlich des Zahlungsbegehrens in entsprechender Anwendung von § 17a Abs. 2 GVG an das Zivilgericht zu verweisen (OLG München, Beschluss vom 25. November 2009 - 4 Ws 130/09, BeckRS 2009, 88200; OLG Saarbrücken, NJW 1994, 1423 [1424]; Bachmann, a. a. O., Rn. 27; vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. März 2005 - 2 AR 18/05, BeckRS 2005, 30353446), denn eine entsprechende Verfahrensrüge ist nicht erhoben.
  • OLG Koblenz, 28.04.1993 - 3 Ws 141/93

    Haftanstalt; Strafgefangene; Sicherheit und Ordnung; Auflagen; Behandlungsgründe;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2017 - 1 Ws 291/16
    Damit steht der Justizvollzugsanstalt ein Ermessen in Bezug auf die Gestattung von Telefonaten und die Ausgestaltung der Gefangenentelefonie insgesamt zu (vgl. zu § 32 StVollzG: OLG Koblenz, NStZ 1993, 558 [559]; Laubenthal, in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Auflage 2015, Abschnitt E, Rn. 100).
  • KG, 27.07.2001 - 5 Ws 112/01
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2017 - 1 Ws 291/16
    Hinzu kommt eine aus der Fürsorgepflicht der Anstalt resultierende Verpflichtung, die finanziellen Interessen der Gefangenen zu wahren (BVerfG, a. a. O.; OLG Naumburg, a. a. O.; KG, Beschluss vom 27. Juli 2001 - 5 Ws 112/01 Vollz, juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 27.12.2007 - 2 BvR 1061/05

    Beschäftigung Strafgefangener in privaten Unternehmerbetrieben;

  • OLG Saarbrücken, 07.02.1994 - Vollz (Ws) 20/93

    Zulässigkeit einer Beschwerdeeinlegung durch eine nicht als Anwalt handelnde

  • OLG Zweibrücken, 19.05.2004 - 1 Ws 174/04

    Strafvollzug: Kostenlose Zurverfügungstellung von Schreibmaterial und

  • OLG Celle, 08.06.2005 - 1 Ws 185/05

    Umfang der Wiedergabe der entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen

  • OLG Hamburg, 12.05.2005 - 3 Vollz (Ws) 28/05

    Gerichtliche Entscheidung in Strafvollzugssachen nach neuen Recht

  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Jugendstrafvollzug

  • BGH, 23.03.2005 - 2 ARs 16/05

    Bindungswirkung einer Verweisung in das Bußgeldverfahren (analoge Anwendung der

  • BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 2221/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Höhe der Telefongebühren in einer

    Eine lange Vertragsdauer mit dem Anbieter, mag diese auch durchaus vollzugstypisch sein, darf sich nicht in der Weise auswirken, dass Preisentwicklungen auf dem Markt längerfristig ohne jeden Einfluss auf die von Gefangenen zu zahlenden Entgelte bleiben (vgl. OLG Zweibrücken, Beschlüsse vom 6. April 2017 - 1 Ws 260/16 (Vollz.) -, juris, Rn. 20, - 1 Ws 291/16 (Vollz.) -, juris, Rn. 26).
  • OLG Frankfurt, 07.12.2018 - 15 U 181/17

    Amtspflichtverletzung wegen überhöhter Kosten für Telefonate aus

    Eine lange Vertragsdauer mit dem Anbieter, mag diese auch durchaus vollzugstypisch sein, darf sich nicht in der Weise auswirken, dass Preisentwicklungen auf dem Markt längerfristig ohne jeden Einfluss auf die von Gefangenen zu zahlenden Entgelte bleiben (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 08. November 2017 - 2 BvR 2221/16 -, Rn. 19 - 22, juris; OLG Zweibrücken, Beschlüsse vom 6. April 2017 - 1 Ws 260/16 (Vollz.) -, juris, Rn. 20, - 1 Ws 291/16 (Vollz.) -, juris, Rn. 26).
  • OLG Zweibrücken, 15.11.2018 - 1 Ws 287/18

    Strafvollzugssache: Berechtigtes Interesse an der Feststellung der

    Für den Fall, dass die Telefonkosten in der Justizvollzugsanstalt tatsächlich keine marktgerechten Preise widerspiegeln, kommt zwar hierdurch ein Eingriff in das verfassungsrechtlich in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 GG verankerte Recht des Antragstellers auf Resozialisierung in Betracht (Senat, Beschluss vom 6. April 2017, 1 Ws 291/16 (Vollz); BVerfG, Beschluss vom 08. November 2017, 2 BvR 2221/16; BVerfG, Beschluss vom 24. November 2015, 2 BvR 2002/13, beide zit. nach juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Juni 2015, 1 Ws (RB) 20/15, zit. nach juris).
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