Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - 1 Ws 293/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5062
OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - 1 Ws 293/00 (https://dejure.org/2000,5062)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.06.2000 - 1 Ws 293/00 (https://dejure.org/2000,5062)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Juni 2000 - 1 Ws 293/00 (https://dejure.org/2000,5062)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,5062) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersuchungshaft; Wichtiger Grund; Verfahrensverzögerung; Verweisung; Gericht; Hauptverfahren; Eröffnung; Strafrichter; Schöffengericht

  • Judicialis

    StPO § 121 Abs. 1; ; StPO § 270 Abs. 1; ; GVG § 24 Abs. 2; ; GVG § 25 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 195
  • NStZ 2002, 83
  • NStZ-RR 2001, 222
  • StV 2000, 516 (Ls.)
  • StV 2000, 630
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 288/95

    Recht auf den gesetzlichen Richter (revisionsgerichtliche Prüfung der Verletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - 1 Ws 293/00
    Für eine "Abgabe" der Sache an das Schöffengericht nach Eröffnung des Hauptverfahrens gäbe es auch keinen rechtfertigenden Grund; der Strafrichter hat die gleiche Rechtsfolgenkompetenz wie das Schöffengericht (BGHSt 42, 205, 213 = NJW 1997, 204, 205).
  • BVerfG, 07.09.1992 - 2 BvR 1305/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - 1 Ws 293/00
    Unter dem Gesichtspunkt der besonderen Beschleunigung in Haftsachen hätten sie schon bei der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens (am 14. Februar 2000) und nicht erst in der zweiten Hauptverhandlung (am 8. Juni 2000) berücksichtigt werden können und müssen (vgl. auch BVerfG StV 1992, 522).
  • BGH, 03.12.2003 - 2 ARs 383/03

    Jugendgericht (sachliche Zuständigkeit; örtliche Zuständigkeit; Verweisung an ein

    Nach h.M. und Rechtsprechung kommt deshalb eine Verweisung vom Strafrichter an das Schöffengericht nicht in Betracht, wenn der Strafrichter eine höhere Strafe als von zwei Jahren Freiheitsstrafe (aber von nicht mehr als vier Jahren Freiheitsstrafe) verhängen will (Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 225 a Rdn. 5, § 270 Rdn. 5; Tolksdorf in KK 5. Aufl. § 225 a Rdn. 5; Siolek in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 25 GVG Rdn. 12 m.w.N.; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 222).
  • OLG Stuttgart, 30.10.2007 - 3 StE 1/07

    Übernahme eines Verfahrens durch das OLG: Zuständigkeit des OLG auf Grund der

    Dies ergibt sich zum einen aus der entsprechenden Regelung in § 74 a Abs. 2 GVG, zum anderen aus dem Tatbestandsmerkmal "Verfolgung übernimmt" in § 120 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 a. E. GVG, was nach Eröffnung des Hauptverfahrens nicht mehr möglich ist (vgl. BGHSt 46, 238; 47, 16, 21; BGH GA 1980, 220; GA 1981, 231 m. Anm. Rieß; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 222 m.w.N ; SK-Frister, StPO, § 120 Rdnr. 11, 12; Kissel/Mayer a.a.O. § 120 Rdnr. 7-7b; LR-Siolek a.a.O. § 74 a GVG Rdnr. 13; KK-Hannich a.a.O. § 120 GVG Rdnr. 4, 4a; Meyer-Goßner a.a.O. § 120 GVG Rdnr. 3, § 24 GVG Rdnr. 10).
  • OLG Nürnberg, 22.08.2013 - 1 St OLG Ss 126/13

    Strafverfahren: Erforderlichkeit der Ergänzung der Anklage um ein wesentliches

    Für eine Übernahme nach § 225a StPO fehlten schon die Voraussetzungen: Die Rechtsfolgenerwartung nach § 25 Nummer 2 GVG bleibt für § 225a StPO außer Betracht, so dass eine Vorlage durch den Strafrichter an das Schöffengericht unzulässig ist (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 222 [f.]; Meyer-Goßner, StPO-Kommentar, 56. Auflage, § 225a Rn. 5).
  • OLG Köln, 23.02.2002 - HEs 126/02

    Strafprozessrecht: Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über

    Auch wenn die in richterlicher Unabhängigkeit getroffene Verweisung an das Landgericht nicht objektiv willkürlich sein sollte (vgl. zu einer unnötigen Verfahrensverzögerung für einen solchen Fall OLG Düsseldorf NStZ-RR 01, 222), so liegt doch die durch diese Verweisung bedingte - erhebliche - Verzögerung des Verfahrens ausschließlich im Verantwortungsbereich entweder der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts (nicht aber ist sie dem Angeklagten zurechenbar).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht