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OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - 1 Ws 293/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Untersuchungshaft; Wichtiger Grund; Verfahrensverzögerung; Verweisung; Gericht; Hauptverfahren; Eröffnung; Strafrichter; Schöffengericht
- Judicialis
StPO § 121 Abs. 1; ; StPO § 270 Abs. 1; ; GVG § 24 Abs. 2; ; GVG § 25 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 29.10.1999 - 150 Gs 2913/99
- OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - 1 Ws 293/00
Papierfundstellen
- NStZ 2002, 195
- NStZ 2002, 83
- NStZ-RR 2001, 222
- StV 2000, 516 (Ls.)
- StV 2000, 630
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.07.1996 - 5 StR 288/95
Recht auf den gesetzlichen Richter (revisionsgerichtliche Prüfung der Verletzung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - 1 Ws 293/00
Für eine "Abgabe" der Sache an das Schöffengericht nach Eröffnung des Hauptverfahrens gäbe es auch keinen rechtfertigenden Grund; der Strafrichter hat die gleiche Rechtsfolgenkompetenz wie das Schöffengericht (BGHSt 42, 205, 213 = NJW 1997, 204, 205). - BVerfG, 07.09.1992 - 2 BvR 1305/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - 1 Ws 293/00
Unter dem Gesichtspunkt der besonderen Beschleunigung in Haftsachen hätten sie schon bei der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens (am 14. Februar 2000) und nicht erst in der zweiten Hauptverhandlung (am 8. Juni 2000) berücksichtigt werden können und müssen (vgl. auch BVerfG StV 1992, 522).
- BGH, 03.12.2003 - 2 ARs 383/03
Jugendgericht (sachliche Zuständigkeit; örtliche Zuständigkeit; Verweisung an ein …
Nach h.M. und Rechtsprechung kommt deshalb eine Verweisung vom Strafrichter an das Schöffengericht nicht in Betracht, wenn der Strafrichter eine höhere Strafe als von zwei Jahren Freiheitsstrafe (aber von nicht mehr als vier Jahren Freiheitsstrafe) verhängen will (…Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 225 a Rdn. 5, § 270 Rdn. 5;… Tolksdorf in KK 5. Aufl. § 225 a Rdn. 5;… Siolek in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 25 GVG Rdn. 12 m.w.N.; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 222). - OLG Stuttgart, 30.10.2007 - 3 StE 1/07
Übernahme eines Verfahrens durch das OLG: Zuständigkeit des OLG auf Grund der …
Dies ergibt sich zum einen aus der entsprechenden Regelung in § 74 a Abs. 2 GVG, zum anderen aus dem Tatbestandsmerkmal "Verfolgung übernimmt" in § 120 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 a. E. GVG, was nach Eröffnung des Hauptverfahrens nicht mehr möglich ist (vgl. BGHSt 46, 238; 47, 16, 21;… BGH GA 1980, 220;… GA 1981, 231 m. Anm. Rieß; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 222 m.w.N ;… SK-Frister, StPO, § 120 Rdnr. 11, 12;… Kissel/Mayer a.a.O. § 120 Rdnr. 7-7b;… LR-Siolek a.a.O. § 74 a GVG Rdnr. 13;… KK-Hannich a.a.O. § 120 GVG Rdnr. 4, 4a;… Meyer-Goßner a.a.O. § 120 GVG Rdnr. 3, § 24 GVG Rdnr. 10). - OLG Nürnberg, 22.08.2013 - 1 St OLG Ss 126/13
Strafverfahren: Erforderlichkeit der Ergänzung der Anklage um ein wesentliches …
Für eine Übernahme nach § 225a StPO fehlten schon die Voraussetzungen: Die Rechtsfolgenerwartung nach § 25 Nummer 2 GVG bleibt für § 225a StPO außer Betracht, so dass eine Vorlage durch den Strafrichter an das Schöffengericht unzulässig ist (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 222 [f.];… Meyer-Goßner, StPO-Kommentar, 56. Auflage, § 225a Rn. 5). - OLG Köln, 23.02.2002 - HEs 126/02
Strafprozessrecht: Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über …
Auch wenn die in richterlicher Unabhängigkeit getroffene Verweisung an das Landgericht nicht objektiv willkürlich sein sollte (vgl. zu einer unnötigen Verfahrensverzögerung für einen solchen Fall OLG Düsseldorf NStZ-RR 01, 222), so liegt doch die durch diese Verweisung bedingte - erhebliche - Verzögerung des Verfahrens ausschließlich im Verantwortungsbereich entweder der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts (nicht aber ist sie dem Angeklagten zurechenbar).