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   OLG Zweibrücken, 11.09.1991 - 1 Ws 297/91   

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https://dejure.org/1991,3391
OLG Zweibrücken, 11.09.1991 - 1 Ws 297/91 (https://dejure.org/1991,3391)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11.09.1991 - 1 Ws 297/91 (https://dejure.org/1991,3391)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11. September 1991 - 1 Ws 297/91 (https://dejure.org/1991,3391)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vollzug ; Vollzugsdauer; Entlassungsentscheidung; Entlassungszeitpunkt; Wiedereingliederung; Verurteilter; Strafhaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 454a Abs. 1

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 148
  • StV 1992, 26
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    cc) Die Voraussetzungen der Aussetzung sind so rechtzeitig zu prüfen, dass die Entscheidung über die Aussetzung vor dem Entlassungstermin zu einer Zeit ergehen kann, die einen hinreichenden Spielraum für eine sachgerechte Entlassungsvorbereitung eröffnet (Stree, in: Schönke/Schröder, StGBKomm., 27. Aufl. 2006, § 57 a Rn. 14; für den Fall einer langfristigen zeitigen Freiheitsstrafe: PfzOLG Zweibrücken, Beschluss vom 11. September 1991 - 1 Ws 297/91 -, NStZ 1992, S. 148).
  • BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer

    Dieser Zeitraum ist von Gesetzes wegen nicht beschränkt (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11. September 1991 - 1 Ws 297/91 -, NStZ 1992, S. 148).
  • KG, 18.05.2006 - 5 Ws 249/06

    Maßstab für die Bestimmung der Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Wohlverhaltens

    § 454 a StPO regelt zwar ausdrücklich nur den (hier nicht gegebenen) Fall einer positiven Entscheidung über die Reststrafenaussetzung (vgl. die Fallkonstellationen bei OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2001, 311; Pfälzisches OLG Zweibrücken NStZ 1992, 148 und NStZ 1991, 207).
  • OLG Hamm, 11.02.2010 - 1 Ws (L) 479/09

    Versagung der Reststrafenaussetzung wegen unterbliebener Erprobung des Gefangenen

    Dieser Zeitraum ist von Gesetzes wegen nicht beschränkt (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11. September 1991 - 1 Ws 297/91 -, NStZ 1992, S. 148).
  • OLG Hamm, 29.07.2010 - 1 Ws 195/10

    Vollzugslockerungen vor Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe;

    Dieser Zeitraum ist von Gesetzes wegen nicht beschränkt (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11. September 1991 - 1 Ws 297/91 -, NStZ 1992, S. 148).
  • OLG Frankfurt, 09.11.2006 - 3 Ws 1085/06

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Abgrenzung der Zuständigkeit von erkennendem

    KK-StPO, 5. Aufl., § 454a Rn 2; vgl. auch OLG Zweibrücken, NStZ 1992, 148) nur bei bereits gesicherter Prognose und dann in Betracht, wenn ohne sie unabdingbare Entlassungsvorbereitungen erschwert werden.
  • OLG Frankfurt, 24.01.2000 - 3 Ws 1123/99

    Aussetzung der Vollstreckung einer angeordneten Sicherungsverwahrung zur

    Die Vorschrift setzt aber voraus, daß bereits im Entscheidungszeitpunkt eine günstige Prognose des Verurteilten gesichert ist (vgl. OLG Zweibrücken, StV 1992, 27; Wendisch, in: Löwe/Rosenberg, StPO , 25. Aufl., § 454a Rn. 3): Die bedingte Entlassung schon zum Entscheidungszeitpunkt darf vielmehr - was vorliegend ausscheidet - nur daran scheitern, daß entweder formelle Aussetzungsvoraussetzungen noch nicht vorliegen (etwa die Mindestverbüßungsdauer noch nicht erreicht ist, im Anschluß notierte weitere Straftaten noch nicht ausreichend teilverbüßt sind, die Einwilligung des Verurteilten zuerst für einen späteren Zeitpunkt erteilt worden ist pp), oder aber unabdingbare Entlassungsvorbereitungen noch durchzuführen sind, die regelmäßig einen um so größeren Aufwand erfordern, je länger sich der Verurteilte in Haft befunden hat (vgl. OLG Zweibrücken, StV 1992, 26, 27; OLG Zweibrücken NStZ 1991, 209; OLG Celle StV 1995, 90 ; Wolf, NStZ 1998, 590 ).
  • KG, 18.05.2006 - 1 AR 468/06

    Strafrestaussetzung: Einschränkung des Erstverbüßerprivilegs bei

    § 454 a StPO regelt zwar ausdrücklich nur den (hier nicht gegebenen) Fall einer positiven Entscheidung über die Reststrafenaussetzung (vgl. die Fallkonstellationen bei OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2001, 311; Pfälzisches OLG Zweibrücken NStZ 1992, 148 und NStZ 1991, 207).
  • OLG Zweibrücken, 23.04.2001 - 1 Ws 199/01

    Aussetzung; Strafaussetzung; Freiheitsstrafe; Strafausspruch; Strafrest;

    Denn in solchen Fällen lässt sich die Auswirkung des Strafvollzugs als wesentlicher Faktor der Prognose des künftigen Verhaltens des Verurteilten in Freiheit erst dann bestimmen (Senat, StV 1992, 26-27 = NStZ 1992, 148).
  • KG, 18.05.2006 - 5 Ws 250/06

    Maßstab für die Bestimmung der Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Wohlverhaltens

    § 454 a StPO regelt zwar ausdrücklich nur den (hier nicht gegebenen) Fall einer positiven Entscheidung über die Reststrafenaussetzung (vgl. die Fallkonstellationen bei OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2001, 311; Pfälzisches OLG Zweibrücken NStZ 1992, 148 und NStZ 1991, 207).
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