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   OLG Zweibrücken, 25.02.2015 - 1 Ws 28 - 30/15, 1 Ws 28/15, 1 Ws 29/15, 1 Ws 30/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,3544
OLG Zweibrücken, 25.02.2015 - 1 Ws 28 - 30/15, 1 Ws 28/15, 1 Ws 29/15, 1 Ws 30/15 (https://dejure.org/2015,3544)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.02.2015 - 1 Ws 28 - 30/15, 1 Ws 28/15, 1 Ws 29/15, 1 Ws 30/15 (https://dejure.org/2015,3544)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - 1 Ws 28 - 30/15, 1 Ws 28/15, 1 Ws 29/15, 1 Ws 30/15 (https://dejure.org/2015,3544)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 51 StGB, § 57 Abs 1 StGB, § 64 StGB, § 67 Abs 2 StGB, § 67 Abs 4 StGB
    Strafrestaussetzung bei Kumulation von Straf- und Maßregelvollzug: Berechnung der Höchstfrist einer Maßregel; Anrechnung von Maßregelzeiten auf "verfahrensfremde" Freiheitsstrafen; Einzelfallprüfung unter Beachtung der Härtefallregelung des Bundesverfassungsgerichts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung der Höchstfrist der Maßregel nach § 64 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64; StGB § 67d Abs. 1 S. 2
    Berechnung der Höchstfrist der Maßregel nach § 64 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 28.12.1994 - 2 BvR 1914/92

    Verurteilter - Zu Unrecht angeordnete Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.02.2015 - 1 Ws 28/15
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Konsequenz jedoch selbst in Fällen, in denen nach Anrechnung der Untersuchungshaft bereits zwei Drittel der Strafe vollständig vollstreckt waren und somit für die Anrechnung des Maßregelvollzuges überhaupt nichts mehr übrig blieb, als verfassungsmäßig angesehen (vgl. Beschl. v. 28.12.1994 - 2 BvR 1914/92 - Ziff. IV.2.).

    Das ist jedoch vom Gesetzgeber so gewollt, um nicht einen Untergebrachten durch den Vorwegvollzug der Maßregel gegenüber demjenigen, der zunächst die Strafe und dann - ohne Anrechnungsmöglichkeit - die Maßregel verbüßt, ungerechtfertigt zu bevorzugen (vgl. Rissing-van Saan/Peglau, a.a.O., Rn. 15 m.w.N.), und wurde vom Bundesverfassungsgericht gebilligt (vgl. Beschl. v. 28.12.1994, a.a.O.).

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