Rechtsprechung
OLG Jena, 04.09.2006 - 1 Ws 304/06 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Haftbeschwerde
Papierfundstellen
- StV 2007, 588
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Hamm, 29.12.2008 - 3 Ws 515/08
Haftfortdauerbeschluss; Anforderungen an Begründung
Eine solche Begründung ist um so notwendiger, wenn die Verurteilung - wie hier - erheblich von den Vorwürfen des Haftbefehls abweicht (ThürOLG Beschl. v. 04.09.2006 - 1 Ws 304/06 = BeckRS 2007, 05413).Ein Verstoß gegen Begründungspflichten in einem Haftfortdauerbeschluss genügt hierfür grundsätzlich nicht (ThürOLG StV 2005, 559, 560; ThürOLG Beschl. v. 04.09.2006 - 1 Ws 304/06 = BeckRS 2007, 05413).
Vielmehr wird nunmehr die Strafkammer zeitnah erneut über die Haftfortdauer in ordnungsgemäßer Weise zu befinden haben (vgl. dazu ThürOLG StV 2005, 559, 561; ThürOLG Beschl. v. 04.09.2006 - 1 Ws 304/06 = BeckRS 2007, 05413).
- OLG Hamm, 03.11.2009 - 3 Ws 412/09
Haftfortdauerbeschluss; Begründungsanforderungen
Die Begründung des Haftfortdauerbeschlusses dient - neben der Information des Angeklagten sowie der übrigen Verfahrensbeteiligten - vor allem der Gewährleistung einer Überprüfung durch das Beschwerdegericht (vgl. Senatsbeschluss vom 29.12.2008 - 3 Ws 515/08 = BeckRS 2009, 04530; Senat NStZ 2008, 649 jew. m.w.N.; OLG Jena Beschl. v. 04.09.2006 - 1 Ws 304/06 = BeckRS 2007, 05413; OLG Jena NStZ-RR 2009, 123 LS; vgl. auch BGH NStZ 2006, 297). - OLG Hamm, 05.07.2012 - 3 Ws 159/12
Anforderungen an die Begründung eines Haftfortdauerbeschlusses gem. § 268 StPO; …
- 3Ws 112/09; Meyer-Goßner, StPO, 54.A., § 268b Rn 2; Thüringen StV 2007, 588; Graf-Krauß Rn 10).Die Bezugnahme auf das zugleich verkündete Urteil reicht dann nicht mehr aus (Celle StraFo 1998, 171; Thüringen StV 2007, 588). - OLG Stuttgart, 12.09.2007 - 4 Ws 305/07
Untersuchungshaft: Anordnung der Haftfortdauer bei einem umfangreichen und …
Das Beschwerdegericht kann in die Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das Tatgericht daher nur dann eingreifen und diese durch eine abweichende eigene Entscheidung ersetzen, wenn der Inhalt der angefochtenen Haftentscheidung grob fehlerhaft ist und den dringenden Tatverdacht aus Gründen bejaht oder verneint, die in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht nicht vertretbar sind (…BGHR StPO § 112 Tatverdacht 3; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Oktober 2006 - 2 Ws 218/2006; OLG Thüringen, Beschluss vom 04. September 2006 - 1 Ws 304/06, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08. November 2005 - 1 Ws 233/05, zitiert nach juris; OLG Rostock, Beschluss vom 28. Januar 2004 - 1 Ws 20/04, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Die Justiz 2001, 87). - OLG Jena, 28.09.2009 - 1 Ws 373/09
Besetzung der Spruchkörper bei Entscheidungen über Haftfragen; Begründungsumfang …
Bei Haftentscheidungen während der Hauptverhandlung ist neben den im Zeitpunkt der Haftentscheidung vorliegenden und in den Akten ausgewiesenen gerichtsverwertbaren Ermittlungsergebnissen insbesondere das Ergebnis der bisherigen Beweisaufnahme zu berücksichtigen (Senatsbeschlüsse vom 31.05.2005, Az.: 1 Ws 185/05 und vom 04.09.2006, Az.: 1 Ws 304/06, jeweils m.w.N., bei juris).