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   OLG Hamm, 24.07.2014 - III-1 Ws 305/14   

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https://dejure.org/2014,23698
OLG Hamm, 24.07.2014 - III-1 Ws 305/14 (https://dejure.org/2014,23698)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.07.2014 - III-1 Ws 305/14 (https://dejure.org/2014,23698)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Juli 2014 - III-1 Ws 305/14 (https://dejure.org/2014,23698)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    RVG § 14; StPO § 140
    Pflichtverteidiger, Wahlvwerteidiger, Kostenerstattung

  • openjur.de

    Besetzung des Senats, Erstattung von Gebühren des Wahlverteidigers neben einem Pflichtverteidiger

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Besetzung des Senats, Erstattung von Gebühren des Wahlverteidigers neben einem Pflichtverteidiger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Wahlverteidigerbegühren trotz der Bestellung eines Pflichtverteidigers

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 14; StPO §§ 153 Abs. 2, 464a, 464b
    Erstattung von Wahlverteidigerbegühren trotz der Bestellung eines Pflichtverteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erstattung von Gebühren des Wahlverteidigers neben einem Pflichtverteidiger

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit der Wahlverteidigergebühren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Bamberg, 06.02.2018 - 1 Ws 51/18

    Bemessung der Terminsgebühr für die Einordnung im Gebührenrahmen

    Nach der gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung können Abweichungen bis zu 20% im Verhältnis zu den angemessenen Gebühren noch als verbindlich angesehen werden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 21. April 2016, 2 Ws 218/16, OLG Hamm, Beschluss vom 24.07.2014,1 Ws 305/14).

    Eine Verhandlungsdauer von bis zu fünf Stunden ist dabei als durchschnittlich zu bewerten (KG a.a.O., vgl. insgesamt OLG Köln, Beschluss vom 21. April 2016, 2 Ws 218/16, Rn. 9, OLG Hamm, Beschluss vom 24.07.2014,1 Ws 305/14 m. w. N.).

  • OLG Celle, 10.09.2018 - 1 Ws 71/18

    Erstattungsanspruch des freigesprochenen Angeklagten im Falle der Beiordnung

    b) In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass dieser Grundsatz dann eine Ausnahme erfährt, wenn die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers aus vom Angeklagten nicht zu vertretenden Gründen - wie etwa zur Sicherung des Fortgangs des Verfahrens - erfolgt (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - 2 Ws 176/12 -, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. September 2011 - 1 Ws 417/11 -, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 1 Ws 206/06 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 09. August 2002 - 2 Ws 191/02 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. Mai 2005 - III-3 Ws 62/05 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 24. Juli 2014 - III-1 Ws 305/14 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. Mai 2005 - III-3 Ws 62/05 -, juris; KK-StPO/Gieg StPO § 464a Rn. 13, beck-online; aA Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 10. November 1993 - 1b Ws 255/93 -, juris).
  • OLG Hamm, 09.03.2017 - 1 Ws 54/17

    Kostenfestsetzung gegen Verurteilten zugunsten des Nebenklagebeistands;

    Mit den als - vom Senat in der Besetzung mit drei Berufsrichtern (vgl. Senatsbeschluss vom 24.07.2014 - III-1 Ws 305/14 - OLG Hamm, Beschluss vom 05.07.2012 - III-2 Ws 136/12 -, jew. zit. n. juris, m.w.N.) einheitlich zu bescheidende - sofortige Beschwerde gemäß § 104 Abs. 3 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG i.V.m. § 464b S. 3 StPO auszulegenden Eingaben vom 25.05.2016 und 02.11.2016 hat der Angeklagte jeweils binnen Wochenfrist und auch im Übrigen zulässig die gesamte mit den Beschlüssen vom 20.05.2016 und vom 26.10.2016 erfolgte Festsetzung der vermeintlich von dem Verurteilten an die Nebenklägerin zu erstattenden Kosten in Höhe von 1.545,81 EUR (= 1.297,10 EUR + 248, 71 EUR) angegriffen.
  • OLG Oldenburg, 12.02.2021 - 1 Ws 41/21

    Kürzungen der Mittelgebühr des Pflichtverteidigers; Unbilligkeit bei

    Hauptverhandlungen vor der großen Strafkammer sollen dagegen selbst bei dreistündiger Dauer eher einen unterdurchschnittlichen und erst um die Dauer von fünf Stunden einen durchschnittlichen Umfang ausmachen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 24.01.2008 - 4 Ws 528/07 , juris Rn. 36, 42; ferner OLG Hamm, Beschluss vom 24.07.2014 - 1 Ws 305/14 , juris Rn. 32 ff.).

    Die zeitliche Inanspruchnahme des Verteidigers für die Dauer der Hauptverhandlung einschließlich deren Vor- und Nachbereitung sowie die inhaltliche Auseinandersetzung mit einer einzigen Zeugenaussage machen nur einen geringen Bruchteil eines durchschnittlichen Hauptverhandlungstermins vor einer großen Strafkammer aus, so dass die Herabsetzung der Mittelgebühr von 320 EUR um gut ein Viertel auf 230 EUR angemessen und ausreichend erscheint (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 24.07.2014 - 1 Ws 305/14 , juris Rn. 34, 39, 43).

  • OLG Hamm, 09.02.2017 - 1 Ws 457/16

    Kostenerstattung im Strafverfahren; Erstattungsfähigkeit höherer

    Auch bei der vorliegenden Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung nach § 464b StPO richtet sich das Verfahren nach herrschender Meinung in der Rechtsprechung, welcher der erkennende Senat beigetreten ist, nach den Grundsätzen der Strafprozessordnung (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Juli 2014 - III-1 Ws 305/14 m. w. N).
  • OLG Celle, 21.04.2016 - 1 Ws 187/16

    Verrechnung der bereits ausgezahlten Pflichtverteidigergebühren mit dem Anspruch

    Da die Strafsenate der Oberlandesgerichte über Beschwerden, sofern keine abweichende Sonderregelung in den Prozessgesetzen eingreift, gemäß § 122 Abs. 1 GVG in der Besetzung von drei Mitgliedern mit Einschluss des Vorsitzenden zu entscheiden haben, hat dies auch für Beschwerden gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse nach § 464b Satz 1 StPO zu gelten (ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. November 2015 - 2 Ws 277/15; OLG Hamm, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 1 Ws 305/14; OLG Köln, Beschluss vom 3. September 2013 - 2 Ws 462/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Februar 2012 - 3 Ws 41/12, NStZ-RR 2012, 160; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 2 Ws 270/09; Meyer-Goßner/ Schmitt , 58. Aufl. 2015, § 464b Rn. 7; KK-StPO/ Gieg , 7. Aufl. 2013, § 464b, Rn. 4b).
  • LG Hagen, 06.07.2016 - 44 Qs 65/16

    Rahmengebühren, Bemessung, Grundgebühr, Verfahrensgebühr

    Auch bei der hier vorliegenden Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung nach § 464b StPO richtet sich das Verfahren nach herrschender Ansicht in der Rechtsprechung nach den Grundsätzen der Strafprozessordnung (OLG Hamm, Beschluss v. 24.07.2014 - 1 Ws 305/14, BeckRS 2014, 17026 m.w.N.).
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