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   OLG Naumburg, 17.10.2008 - 1 Ws 307/08   

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https://dejure.org/2008,32508
OLG Naumburg, 17.10.2008 - 1 Ws 307/08 (https://dejure.org/2008,32508)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17.10.2008 - 1 Ws 307/08 (https://dejure.org/2008,32508)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17. Oktober 2008 - 1 Ws 307/08 (https://dejure.org/2008,32508)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei Befürchtung massiver Existenzbeeinträchtigungen sind dem Angeklagten nach einem Teilfreispruch auch die Mehrkosten für einen auswärtigen Wahlverteidigers zu erstatten; Voraussetzungen für die Mehrkostenerstattung bei Beauftragung eines auswärtigen Wahlverteidigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 464a Abs. 2 Nr. 2
    Kostenerstattung bei auswärtigem Wahlverteidiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvR 275/83

    Anrechnung der Gebühren des zur Verfahrenssicherung bestellten

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.10.2008 - 1 Ws 307/08
    Eine vertretene gegenteilige Auffassung wird dem verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch des Angeklagten, sich im Strafverfahren von einem Rechtsanwalt als gewählten Verteidiger seines Vertrauens verteidigen zu lassen (BVerfG NStZ 1984, 561 f.) in diesen Fällen nicht gerecht.
  • OLG Stuttgart, 12.10.2017 - 1 Ws 140/17

    Kostenerstattung im Strafverfahren: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des

    Allerdings sind in einem Strafverfahren die Mehrkosten eines auswärtigen Wahlverteidigers jedenfalls dann zu erstatten, wenn sich der frühere Angeklagte einem schwerwiegenden Tatvorwurf gegenüber sah, der auch massiv beruflich und wirtschaftlich in seine Existenz eingreifen konnte (OLG Naumburg, Beschluss vom 17. Oktober 2008, 1 Ws 307/08, juris Rn. 4).
  • LG Oldenburg, 13.07.2022 - 5 Qs 217/22

    Auswärtiger Verteidiger, Auslagenerstattung, Reisekosten, Hotelkosten

    Einem Vertrauensverhältnis zwischen dem Verteidiger und dem Betroffenen/Angeklagten kommt nur bei einem schweren Schuldvorwurf regelmäßig eine größere Bedeutung als die Ortsnähe zu (OLG Celle 28.10.1991 - 3 Ws 226/91, StV 1993, 135; OLG Köln 16.11.1991 - 2 Ws 452/91, NJW 1992, 586; OLG Naumburg 17.10.2008 - 1 Ws 307/08, StraFo 2009, 128).
  • OLG Karlsruhe, 29.10.2020 - 2 Ws 133/20

    Voraussetzungen der Erstattung der Reisekosten eines auswärtigen Verteidigers bei

    a) Die Hinzuziehung eines vom Angeklagten gewählten auswärtigen Verteidigers ist nach Auffassung des Senats stets als notwendig anzusehen, wenn sich der Angeklagte einem schwerwiegenden Tatvorwurf gegenübersah, der massiv in seine bürgerliche, berufliche und wirtschaftliche Existenz eingreifen konnte (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 17. Oktober 2008, 1 Ws 307/08, juris Rn. 4; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Oktober 2017 - 1 Ws 140/17, juris Rn. 8).
  • LG Oldenbur, 13.07.2022 - 5 Qs 217/22

    Auslagenerstattung, auswärtiger Rechtsanwalt, Reisekosten, Übernachtung

    Einem Vertrauensverhältnis zwischen dem Verteidiger und dem Betroffenen/Angeklagten kommt nur bei einem schweren Schuldvorwurf regelmäßig eine größere Bedeutung als die Ortsnähe zu (OLG Celle 28.10.1991 - 3 Ws 226/91, StV 1993, 135; OLG Köln 16.11.1991 - 2 Ws 452/91, NJW 1992, 586; OLG Naumburg 17.10.2008 - 1 Ws 307/08, StraFo 2009, 128).
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